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conqueror: Offline
Ort: Siegen Beitrag Datum: 14.12.2009 Uhrzeit: 16:48 ID: 36761 | Social Bookmarks: Hallo, habe einen Bekannten, der grade im Begriff ist an seinen Altbau einen neuen Anbau zu setzen. Der Anbau ist 9m breit und 6m tief, soll zur Zeit 3m hoch werden, jedoch für 7 m Höhe geplant werden. Da er später noch eine Etage auf den Anbau drauflegen möchte. Dann noch eine Terasse von 9mx5m Ausmaßen. Das ganze steht auf 1m hohen Stützen um die Höhe den des alten Baus beizubehalten. Mit den Nachbarn ist soweit es geht alles besprochen, warte dass er das auch schriftlich bekommt. Aber ich habe keine Ahnung was ich nun für meine Dienste verlangen soll. Kann mir jemand sagen unter welchen Betrag ich auf jeden Fall nicht kommen sollte? gruß conqueror |
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 14.12.2009 Uhrzeit: 17:07 ID: 36762 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
HOAI | ||
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conqueror: Offline
Ort: Siegen Beitrag Datum: 14.12.2009 Uhrzeit: 17:21 ID: 36763 | Social Bookmarks: Ja mir scheint es, als ob ich: -den Anbau selber entwerfen, mir über die Konstruktion Gedanken machen muss. - die Raumteilung bestimmen und zeichnen - Genehmigung einholen - Statik ausrechnen ( habe mehrfach gehört, dass es auch Architekten machen dürfen) - Die ganzen Ansichten, Schnitte, Grundrisse und die Ausführungspläne für den auf Stützen stehenden Anbau, fertigen. Die Ausmaße stehen ja alle oben, denke sollte für die Findung der Bausumme nicht unerheblich sein. Leistungsphasen 3. Entwurfsplanung, 4. Genehmigungsplanung, 5. Ausführungsplanung Gruß conqueror |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 14.12.2009 Uhrzeit: 19:32 ID: 36773 | Social Bookmarks: Du kannst / solltest alle Leistungsphasen bis LP 4 ansetzen. Danach kann dein Bekannter entscheiden, ob er alles direkt mit Handwerkern macht, oder Du noch weiter involviert bist. Auf jeden Fall solltest Du eine Haftpflichtversicherung haben. Bekannter hin oder her, bei Geld hören viele Freundschaften auf. Ausserdem musst du Planvorlageberechtigt sein.... |
Social Bookmarks: Also Du solltest erstmal die Baukosten bestimmen bzw. schätzen. Dazu mußt Du den Umfang der Maßnahme, also Flächen, umbauter Raum und Ausstattung definieren und Dir ein abgerechnetes Referenzprojekt als Beispiel nehmen. Hier kannst Du evtl. über das BKI drankommen oder Du mußt Dir bei Jemandem Hilfe holen. Nach der neuen HOAI wird das Honorar über die Kostenschätzung/-berechnung definiert und nicht über die tatsächlichen Kosten (Ausnahme: Bonus-Malus-Regelung). Daher ist eine genaue Kostenschätzung wichtig. Mit den Tabellen und der Honorarzone (hier vermutlich HZ III) kannst Du das Mindesthonorar definieren. Dieses solltest Du nicht unterschreiten. In Deinem Fall kommt noch ein Umbauzuschlag zwischen 20-80% dazu, wenn Du noch die Anbindung an den Altbau planst. 30% sind hier vermutlich angemessen (entsprechen ca. 20% nach alter HOAI). Du solltest auf jeden Fall bis Leistungsphase 5 vereinbaren. LPH. 4 würde ich ohne LPH. 5 nicht anbieten, weil Du erst in LPH. 5 genügend Zeit und Honorar bekommst um mögliche Lücken in den Plänen zu schließen und diese genau zu prüfen und durchzuarbeiten. Auch für Planungsfehler aus den LPHs 1-4 haftest Du nämlich 30 Jahre. Außerdem Nebenkostenpauschale nicht vergessen. Haftpflichtversicherung und Planvorlageberechtigung sind wichtig. Laß von der Statik die Finger und nehm Dir einen erfahrenen Statiker hinzu. Der kann Dir sicherlich noch ein paar gute Ratschläge geben. Ich schätze einfach mal grob, daß die reinen Baukosten für die beschriebene Maßnahme bei 150.000 € - 180.000 € (brutto) liegen. Das Mindesthonorar (brutto) für LPH.1-5 inkl. Umbauzuschlag und Nebenkosten (6%) dürfte demnach irgendwo zwischen 15.500 € und 18.500 € liegen. Grob, wie gesagt. Jedenfalls solltest Du mit Freundschaftspreisen vorsichtig sein. | |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 15.12.2009 Uhrzeit: 08:48 ID: 36784 | Social Bookmarks: Zitat:
Das BKI setzt für ein Einfamilienhaus mit Keller und hoher Standard 1.060,00 € - 1410,00 € pro Quadratmeter an. Warum wird der Anbau soviel teurer? Gruß -- Blumenschein Geändert von Blumenschein (15.12.2009 um 09:53 Uhr). Grund: falscher Punkt | |
Social Bookmarks: Zitat:
Ich habe es nur grob über das Volumen l/b/h 9x6x(7+1) + Terrasse und Änderung im Altbau gerechnet. | ||
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noone: Offline
Beitrag Datum: 15.12.2009 Uhrzeit: 11:47 ID: 36787 | Social Bookmarks: @Blumenschein: BKI für Neubau oder Bauen im Bestand? |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 15.12.2009 Uhrzeit: 14:07 ID: 36789 | Social Bookmarks: Hallo, Kostenkennwerte für die Kostem des Bauwerks (Kostengruppe 300 + 400) Ein- und Zweifamilienhäuser, unterkellert, hoher Standard: 1.060,00 € bis 1.410,00 €. Baukosteninformationszentrum, Baukosten 2008 Statistische Kostenkennwerte für Gebäude, 2. korrigierte Auflage, Eigenverlag, Stuttgart 2008, S. 230. Der Preis bezieht sich auf Neubauten. Ein Regionalfaktor muss natürlich noch mitberechnet werden. Meine Frage zielte darauf ab, in welchem Verhältnis gemäß Kostenschätzung ein Anbau und ein Neubau stehen soll und ob dieser tatsächlich doppelt so teuer pro m² BGF ist. Gruß, -- Blumenschein |
Social Bookmarks: Es läßt sich nicht pauschal sagen, ob ein Anbau teurer oder günstiger, wie ein Neubau ist. Es gibt Dinge, die dafür sprechen, daß es günstiger sein müßte z.B. Hausanschlüsse und Haustechnik sind i.d.R. schon vorhanden. Dafür gibt es Faktoren, wie das Brechen von Öffnungen, mögliche Unterfangungen oder Dachanschlüsse, die es wieder teurer machen. Ist im Einzelfall zu kalkulieren. Wir haben gestern noch ein aktuelles normales Wohnhaus nachkalkuliert. Wir liegen derzeit bei ca. 390 € (brutto) pro m³ BRI. Etwa 1.800 € pro m² Wohnfläche. In unserer Region sind die Baupreise in den letzten 10 Monaten merklich gestiegen. Im BKI wird man das erst nächstes Jahr feststellen. Zitat:
Damit ergibt sich bei mittleren 165.000 € (brutto) ein Wert von 1.527 €/m² . Das sind 1.283 €/m² netto....paßt doch oder? | ||
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 15.12.2009 Uhrzeit: 16:17 ID: 36791 | Social Bookmarks: Hallo, ich hatte conqueror so verstanden, dass erstmal ein Geschoss gebaut wird mit den Vorrichtungen für ein weiteres Geschoss. Ich hatte übrigens die Außenanlagen übersehen, Gruß -- Blumenschein |
Social Bookmarks: Auch wenn das zweite Stockwerk erst später gebaut wird, so muß er es doch jetzt mitplanen in LPH. 1-5, daher braucht er zur Berechnung seines Honorars die geschätzten Gesamtkosten für das zweigeschossige Gebäude. | |
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