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Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 14.01.2010 Uhrzeit: 14:48 ID: 37179 | Social Bookmarks: Zitat:
Wenn er in einer AK gelistet ist, darf er keine weiteren irreführenden Namen in seinem Briefkopf, Impressum mit aufführen. Nach der Berufsordnung (z.b. der AK Berlin) sollte die Bürobezeichnungen ausschließlich sachlich über die Tätigkeit informieren. -bauenmachtspaß- ist sicher nicht sachlich. ![]() Bei der Eintragung als GdR wird peinlichst auf die Sachlichkeit des Büronamens geachtet. Rate mal, warum es in Deutschland (wenn es doch "nur" ein Zusatz ist) keine wirklich coolen Büronamen gibt! | |
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