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fkg: Offline
Beitrag Datum: 10.03.2010 Uhrzeit: 16:24 ID: 38191 | Social Bookmarks: Hallo! Ich studiere erst seit einem Semester Architektur und nun habe ich mir die Frage gestellt,ob man,wenn man sich schließlich Architekt nennen darf, auch wieder aus der Kammer rausgeschmissen werden kann?!Zum Beispiel,wenn man sich danach beruflich umorientiert und somit keine direkte Berufserfahrung mehr erlangt!Wird sowas überprüft oder ist einmal drin quasi immer drin? :-) |
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Social Bookmarks: So weit ich weiß, musst du nur einmal die Berechtigung erlangen, dort einzutreten - d.h. Studium + Berufserfahrung. Von da an darfst Du jährlich Geld zahlen um den Titel Architekt zu tragen. Wenn Du Dich also nach der Eintragung umorientierst und weiterhin den Titel Architekt tragen willst, muss Du nur dafür bezahlen...
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 10.03.2010 Uhrzeit: 20:21 ID: 38198 | Social Bookmarks: In manchen Kammern muss man noch zusätzlich jährlich Weiterbildungen nachweisen... |
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Beitrag Datum: 10.03.2010 Uhrzeit: 21:01 ID: 38199 | Social Bookmarks: wie jetzt? nach den satzungen muss man doch eine architekonische tätigkeit ausüben wollen, dass heisst, als architekt arbeiten zu wollen. raus geschmissen wirst du u.a. auch, wenn du krumme dinger drehst, geistig krank bist oder stirbst. ist das nicht auch verbunden mit der versorgungskammer? jedenfalls sind beide iw gekoppelt. |
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