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AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Basis der Diskussion ist wie Kieler richtig sagt, Zitat:
Zitat:
Übrigens ist der Kammerbeitrag nicht in allen Bundesländern für Angestellte lächerlich gering. Im Saarland z.B. gab (immer noch aktuell?) es keine Einkommenbezogene Beiträge, sondern eine Pauschale. Und die war nicht mal so nebenbei zu schultern. Zitat:
Es gibt Ideenwettbewerbe, teilweise mit oder ohne Kammerzugehörigkeitsbeschränkung, Es gibt Realisierungswettbewerbe, hier ist eine Kammerzugehörigkeit zwingend notwendig, wobei aber noch viel wichtiger Kriterien abgefragt werden, die eine Fähigkeit der Realisierung nachweisen. Hierzu gehören Kriterien wie z.B. Mindestumsätze, Infrastruktur - Angestelltenzahlen, Referenzbauten gleicher Grösse oder Charakters, etc. Ein Newbie ohne Referenzen oder Bürostruktur kommt in Realisierungswettbewerbe sowieso nicht rein, ohne sich einen Partner zu nehmen, der dies alles nachweisen kann. Zitat:
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AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Zitat:
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AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Zitat:
Es gibt in den meisten Versorgungswerken, wie von mir bereits beschrieben, die Möglichkeit bereits als Absolvent auf "Widerruf" einzutreten. Zitat:
-Schwerbehinderte (meist 1/2 Beitrag). Zitat:
Alles andere ist blanke Theorie... Zitat:
Ungerecht ist es für den selbstständigen Architeken. Die sind im Gegensatz zu anderen Selbstständigen auch pflichtversichert. Ist gerade nachteilig für Berufsstarter. Man sollte es freistellen, ob man sich im Versorgungswerk oder privat oder gar nicht versichern will. Zitat:
Zitat:
Mit der freiwilligen zeitweisen Austragung aus der Kammer würde ich vorsichtig sein. Es gibt meistens eine Frist für eine erneute Eintragung ohne Prüfung. Wenn du Pech hast, mußt du nach einem Jahr wieder eine aktuelle Bescheinigung über die geleistete AiP Zeit vorlegen. Außerdem kostet die erneute Eintragung auch was, so um 150€. |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Zitat:
Die Kammerzugehörigkeit wird immer dort abgerufen, wo es um konkrete Bauaufgaben geht. Dort wo es eben nur um Ideen, Preise für gebaute bzw. fiktive Projekte oder ähnliiches geht, sind die meisten Wettbewerbe offen. ein Blick in die Wettbewerbe aktuell zeigt, dass es zur Zeit enorm viele offene Verfahren gibt. |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Zitat:
Welche Qualifikationen werden denn deiner Meinung nach bei Ideenwettbewerben abgefragt? Dann könnte ja eigentlich auch meine Friseurin an einem solchen Bewerb teilnehmen.:D Und was heißt konkrete Bauaufgabe? Du meinst wohl Wettbewerbe wie "Architekten zeichnen" oder so? Dir ist sicher aufgefallen, daß bei "wettbewerb aktuell" speziell "Studenten" und "Absolventen" aufgeführt werden und für diese nur wenige bis keine Wettbewerbe ausgeschrieben sind. (Zum Verständnis: Man ist solange Absolvent, bis man in eine Kammer aufgenommen wurden.) Mit den Rubriken "angestellt", "freischaffend" und "beamtet" sind jeweils Architeken gemeint. Diese Berufsbezeichnung darf in Deutschland bekanntlich nur von Kammermitgliedern getragen werden. |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk ...... beim Durchlesen auf den ersten Blick sind Dir schon die aufgefallen, wo explizit keine Professionszugehörigkeit gefordert wird? Und sicher auch die, die das Diplom als ausreichende Qualifikation akzeptieren? Ich sage ja nicht, dass "offen" heisst, dass keinerlei Kriterien erfüllt werden müssen. Gerade bei Ideenwettbewerbe gibt es aber sehr wohl Berufsstandunabhängige offene Wettbewerbe. hab jetzt echt keinen Bock, die Liste zu durchforsten, aber hier z.B. ist es mir direkt aufgefallen: <> wettbewerbe-aktuell <> Fachzeitschrift für Architektenwettbewerbe <> |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Faszinierend !!! Bin schon ewig auf der Suche nach einem passenden Wettbewerb für mich als "nur" Dipl-Ing. und dann gleich ein Treffer. Es gibt doch noch Auslober mit Herz! Du hast die buchstäbliche Nadel im Heuhaufen gefunden.:) |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk ... wenn Du meinst...wird es wohl so sein |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Zitat:
nicht weiter weiß, es findet sich immer jemand, der einem hilft ;) Für meinen Geschmack sind wir hier schon seit ein paar Beiträgen im Bereich der Haarspalterei. Es gibt schon Möglichkeiten als Absolvent an Wettbewerben teilzunehmen, sei es an den "Heuhafennadelwettbewerben" oder als Co-Autor. In letztem Fall kann man das Ergebnis in eigener Sache vermarkten und den Entwurf im Vorwege verkaufen für den Fall, dass man gewinnt, aber nicht selbst umsetzen kann/will. D.h. wenn der Beitrag realisiert wird, bekommt man als Co-Autor einen vorher festgelegten prozentualen Anteil am Honorar der LPH 1-3. |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Zitat:
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