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Datum: 16.03.2010
Uhrzeit: 11:26
ID: 38287



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #9 (Permalink)
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Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Versorgungswerk ohne Architektenkammer geht auch nur in einigen Bundesländern (glaube zB Berlin).
In Berlin geht es auch nicht. Man kann zwar in der BfA bleiben, muss dann den Pflichtbeitrag in diese einzahlen, dazu aber noch einmal mindestens 20% des jeweiligen Jahreshöchstbeitrages zur Pflichtversicherung bei der BfA als Beitrag an das Versorgungswerk.

Wenn du dich selbstständig machen willst und erstmal wenig Einkommen hast, kannst du dich in Berlin 2 Jahre versicherungsfrei stellen lassen. Natürlich sammelst du in dieser Zeit auch keine Anwartschaften an.

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