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noone: Offline


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Beitrag
Datum: 17.03.2010
Uhrzeit: 10:06
ID: 38312



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #10 (Permalink)
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- Als Angestellter kann man sich von der BFA freistellen lassen und bezahlt dann genau diese Beiträge ins Versorgungswerk ein.

- Man kann Beiträge stunden, es gibt beim Versorgungswerk genaue Angaben, wieviel Monate pro Jahr und wie lange man das machen kann.

- die Mindestbeiträge der Kammer legt die Landeskammern fest, die Mindestbeiträge der Versorgungswerke die Werke selbst. Es gibt nicht viele Versorgungswerke. Beim Bayrischen z.B. ist der Mindestsatz knapp unter 150,- pro Monat.

- Die Mitgliedschaft in der Kammer bedeutet eine gewisse Verantwortung, da man eben die Beiträge managen muss. Deswegen hat man ja auch die Vorteile.

Wenn Du lediglich wegen den Wettbewerben darauf aus bist, kannst Du sie ja in Kooperation machen. Die beschränkten Wettbewerbe haben heute sowieso kaum noch alleine eine Kammermitgliedschaft als Kriterium. Meist sind sowieso Mindestumsätze, Büroinfrastruktur oder Referenzen Zulassungskriterien.

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