|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 17.03.2010 Uhrzeit: 12:28 ID: 38320 | Social Bookmarks: Zitat:
Eine vorläufige Mitgliedschaft im Werk ist möglich, wenn man einen Abschluss hat, eine Anstellung (als AiP) nachweisen kann und die Eintragung in die Architektenkammer anstrebt. Wenn nach einiger Zeit keine Eintragung verfolgt ist, wird man rausgeworfen. Die bis dahin eingezahlten Beiträge werden ausgezahlt. Der Wiedereintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist soviel ich weiß nur schwer möglich. Edit: Auch interessant: Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist nicht mehr möglich, wenn man das 45. Lebensjahr überschritten hat! Dann muss man in der Gesetzlichen bleiben, auch als Kammermitglied. Ist halt wie eine private Versicherung... Geändert von Archiologe (17.03.2010 um 13:39 Uhr). | |
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Rentenbeitrag im Versorgungswerk bei Fortbildung | Archiologe | Beruf & Karriere | 2 | 22.03.2010 10:02 |
Private Altersvorsorge oder Versorgungswerk | jormakka | Beruf & Karriere | 11 | 28.06.2009 10:28 |
AiP / Versorgungswerk | secretgarden | Beruf & Karriere | 45 | 24.06.2009 14:19 |
BU im Versorgungswerk | jericho | Beruf & Karriere | 3 | 22.04.2009 14:40 |
Versorgungswerk | nicfro2 | Beruf & Karriere | 4 | 20.03.2009 09:14 |