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Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Hallo Zusammen, ich habe mich gerade darüber informiert, was ich an Beiträgen an die Architektenkammer zu zahlen habe, wenn ich Mitglied werde. Die Kammerbeiträge sind ja noch erschwinglich, aber nun habe ich erfahren, dass man automatisch pflichtversichert ist beim Versorgungswerk! Und das geht ganz schön ins Geld! Bei einem Gewinn von nur 20.000 € jährlich, zahle ich schon über 3000 € an das Versorungswerk! Gibt es da eine Möglichkeit, als Selbständige, NICHT im Versorungswerk zu sein? Es muß doch auch möglich sein, sich selbst um seine Rente zu kümmern! Um beruflich weiter zu kommen,an Wettbewerben teizunehmen, benötige ich die Kammermitgliedschaft! Aber die Beiträge zum Versorgungswerk machen mir finanziell den Start extrem schierig! Sieht hier jemand noch andere Möglichkeiten? Vielen Dank! |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Zitat:
Und wer zahlt später im Alter Deine Versorgung? Unsere Kinder? Die werden sich bedanken. |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Hallo Florian, ich habe bereits mehrer Rentenrücklagen angelegt! Es ist nicht so, dass ich nichts machen möchte, aber eine Pflichtversicherung finde ich nicht ok! Ich hatte ja geschrieben, dass ich mich selbst darum kümmern möchte (und ich tue es ja auch bereits!) Ausserdem muß es ja möglich sein, die Rücklagen nach seinen finaziellen Möglichkeiten selbst zu steuern! Es gibt ja auch die Möglichkeit Rücklagen durch Investition in Immobilien, etc. zu tätigen! Ich denke in der heutigen Zeit ist es erforderlich sich unabhängig von irgend welchen Institutionen zu machen! Aber wenn ich dazu verpflichtet werde habe ich keine Chance dazu! |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Ob du als Kammermitglied auch Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk bist, ist in der Satzung der Kammer und/ oder des Versorgungswerkes geregelt. Lies dir doch diese Satzung mal durch. Soweit ich weiss, kann man am Anfang der Mitgliedschaft geringere Beiträge zahlen. Bin aber angestellt und deshalb kenn ich das nur von Kollegen. |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk trotzdem, die 3.000 € kommen schon hin, reduzierter Mindestbeitrag bei uns sind 243€/Monat. Mir fällt nur eine Möglichkeit ein das zu umgehen: Baugewerblich tätig sein, das muss man aber nachweisen. @heidi: Du bist nicht die Erste, die sich darüber aufregt und das ist auch keine Spezialität der Architekten. Du wirst Dich damit abfinden müssen, es ist so wie es ist! |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Hallo Heidi, Zitat:
Sascha |
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Wenn du dich selbstständig machen willst und erstmal wenig Einkommen hast, kannst du dich in Berlin 2 Jahre versicherungsfrei stellen lassen. Natürlich sammelst du in dieser Zeit auch keine Anwartschaften an. |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk - Als Angestellter kann man sich von der BFA freistellen lassen und bezahlt dann genau diese Beiträge ins Versorgungswerk ein. - Man kann Beiträge stunden, es gibt beim Versorgungswerk genaue Angaben, wieviel Monate pro Jahr und wie lange man das machen kann. - die Mindestbeiträge der Kammer legt die Landeskammern fest, die Mindestbeiträge der Versorgungswerke die Werke selbst. Es gibt nicht viele Versorgungswerke. Beim Bayrischen z.B. ist der Mindestsatz knapp unter 150,- pro Monat. - Die Mitgliedschaft in der Kammer bedeutet eine gewisse Verantwortung, da man eben die Beiträge managen muss. Deswegen hat man ja auch die Vorteile. Wenn Du lediglich wegen den Wettbewerben darauf aus bist, kannst Du sie ja in Kooperation machen. Die beschränkten Wettbewerbe haben heute sowieso kaum noch alleine eine Kammermitgliedschaft als Kriterium. Meist sind sowieso Mindestumsätze, Büroinfrastruktur oder Referenzen Zulassungskriterien. |
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Der wird einmalig im Jahr gezahlt. Dafür bekommt man regelmäßig Informationsbroschüren über das Kammerangebot und das Architektenblatt. Zitat:
Bei einer Zusammenarbeit sind immer alle Teile der Kooperation kammerzugehörigkeitspflichtig. Man kann zwar auch ohne Kammerzugehörigkeit in der Kooperation teilnehmen aber nicht hauptnamentlich als Entwurfsverfasser, sondern ggf. als Mitarbeiter. |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Zitat:
schon vor Eintragung direkt nach dem Diplom gemacht haben. Zitat:
Verfassererklärung abgeben, darin sind die Mitwirkenden zu nennen, diese müssen nicht zwangsläufig kammerzugehörig sein. Wenn wir andere Büros bei Wettbewerben unterstützen, haben wir eine Abmachung im Innenverhältnis, dass wir den Wettbewerb in eigenem Namen vermarkten dürfen. Wir sind zwar in der Kammer, aber das ändert nichts an unserem Status gegenüber dem Entwurfsverfasser, das wäre nur bei einer Arge der Fall. In sofern halte ich noones Vorschlag für einen gangbaren Weg. |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Zitat:
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AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Zitat:
Eine vorläufige Mitgliedschaft im Werk ist möglich, wenn man einen Abschluss hat, eine Anstellung (als AiP) nachweisen kann und die Eintragung in die Architektenkammer anstrebt. Wenn nach einiger Zeit keine Eintragung verfolgt ist, wird man rausgeworfen. Die bis dahin eingezahlten Beiträge werden ausgezahlt. Der Wiedereintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist soviel ich weiß nur schwer möglich. Edit: Auch interessant: Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist nicht mehr möglich, wenn man das 45. Lebensjahr überschritten hat! Dann muss man in der Gesetzlichen bleiben, auch als Kammermitglied. Ist halt wie eine private Versicherung... |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Zitat:
Ist denn danach ein Eintritt in das Versorgungswerk wieder möglich? Weiß da jemand etwas drüber? Also nachdem man rausgeworfen wurde, wenn man dann doch noch Mitglied der Aarchitektenkammer wird? Liebe Grüße TimT. |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Basis der Diskussion ist wie Kieler richtig sagt, Zitat:
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Übrigens ist der Kammerbeitrag nicht in allen Bundesländern für Angestellte lächerlich gering. Im Saarland z.B. gab (immer noch aktuell?) es keine Einkommenbezogene Beiträge, sondern eine Pauschale. Und die war nicht mal so nebenbei zu schultern. Zitat:
Es gibt Ideenwettbewerbe, teilweise mit oder ohne Kammerzugehörigkeitsbeschränkung, Es gibt Realisierungswettbewerbe, hier ist eine Kammerzugehörigkeit zwingend notwendig, wobei aber noch viel wichtiger Kriterien abgefragt werden, die eine Fähigkeit der Realisierung nachweisen. Hierzu gehören Kriterien wie z.B. Mindestumsätze, Infrastruktur - Angestelltenzahlen, Referenzbauten gleicher Grösse oder Charakters, etc. Ein Newbie ohne Referenzen oder Bürostruktur kommt in Realisierungswettbewerbe sowieso nicht rein, ohne sich einen Partner zu nehmen, der dies alles nachweisen kann. Zitat:
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AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Zitat:
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AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Zitat:
Es gibt in den meisten Versorgungswerken, wie von mir bereits beschrieben, die Möglichkeit bereits als Absolvent auf "Widerruf" einzutreten. Zitat:
-Schwerbehinderte (meist 1/2 Beitrag). Zitat:
Alles andere ist blanke Theorie... Zitat:
Ungerecht ist es für den selbstständigen Architeken. Die sind im Gegensatz zu anderen Selbstständigen auch pflichtversichert. Ist gerade nachteilig für Berufsstarter. Man sollte es freistellen, ob man sich im Versorgungswerk oder privat oder gar nicht versichern will. Zitat:
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Mit der freiwilligen zeitweisen Austragung aus der Kammer würde ich vorsichtig sein. Es gibt meistens eine Frist für eine erneute Eintragung ohne Prüfung. Wenn du Pech hast, mußt du nach einem Jahr wieder eine aktuelle Bescheinigung über die geleistete AiP Zeit vorlegen. Außerdem kostet die erneute Eintragung auch was, so um 150€. |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Zitat:
Die Kammerzugehörigkeit wird immer dort abgerufen, wo es um konkrete Bauaufgaben geht. Dort wo es eben nur um Ideen, Preise für gebaute bzw. fiktive Projekte oder ähnliiches geht, sind die meisten Wettbewerbe offen. ein Blick in die Wettbewerbe aktuell zeigt, dass es zur Zeit enorm viele offene Verfahren gibt. |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Zitat:
Welche Qualifikationen werden denn deiner Meinung nach bei Ideenwettbewerben abgefragt? Dann könnte ja eigentlich auch meine Friseurin an einem solchen Bewerb teilnehmen.:D Und was heißt konkrete Bauaufgabe? Du meinst wohl Wettbewerbe wie "Architekten zeichnen" oder so? Dir ist sicher aufgefallen, daß bei "wettbewerb aktuell" speziell "Studenten" und "Absolventen" aufgeführt werden und für diese nur wenige bis keine Wettbewerbe ausgeschrieben sind. (Zum Verständnis: Man ist solange Absolvent, bis man in eine Kammer aufgenommen wurden.) Mit den Rubriken "angestellt", "freischaffend" und "beamtet" sind jeweils Architeken gemeint. Diese Berufsbezeichnung darf in Deutschland bekanntlich nur von Kammermitgliedern getragen werden. |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk ...... beim Durchlesen auf den ersten Blick sind Dir schon die aufgefallen, wo explizit keine Professionszugehörigkeit gefordert wird? Und sicher auch die, die das Diplom als ausreichende Qualifikation akzeptieren? Ich sage ja nicht, dass "offen" heisst, dass keinerlei Kriterien erfüllt werden müssen. Gerade bei Ideenwettbewerbe gibt es aber sehr wohl Berufsstandunabhängige offene Wettbewerbe. hab jetzt echt keinen Bock, die Liste zu durchforsten, aber hier z.B. ist es mir direkt aufgefallen: <> wettbewerbe-aktuell <> Fachzeitschrift für Architektenwettbewerbe <> |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Faszinierend !!! Bin schon ewig auf der Suche nach einem passenden Wettbewerb für mich als "nur" Dipl-Ing. und dann gleich ein Treffer. Es gibt doch noch Auslober mit Herz! Du hast die buchstäbliche Nadel im Heuhaufen gefunden.:) |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk ... wenn Du meinst...wird es wohl so sein |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Zitat:
nicht weiter weiß, es findet sich immer jemand, der einem hilft ;) Für meinen Geschmack sind wir hier schon seit ein paar Beiträgen im Bereich der Haarspalterei. Es gibt schon Möglichkeiten als Absolvent an Wettbewerben teilzunehmen, sei es an den "Heuhafennadelwettbewerben" oder als Co-Autor. In letztem Fall kann man das Ergebnis in eigener Sache vermarkten und den Entwurf im Vorwege verkaufen für den Fall, dass man gewinnt, aber nicht selbst umsetzen kann/will. D.h. wenn der Beitrag realisiert wird, bekommt man als Co-Autor einen vorher festgelegten prozentualen Anteil am Honorar der LPH 1-3. |
AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk Zitat:
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