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Heidi 73: Offline
Beitrag Datum: 15.03.2010 Uhrzeit: 12:43 ID: 38271 | Social Bookmarks: Hallo Zusammen, ich habe mich gerade darüber informiert, was ich an Beiträgen an die Architektenkammer zu zahlen habe, wenn ich Mitglied werde. Die Kammerbeiträge sind ja noch erschwinglich, aber nun habe ich erfahren, dass man automatisch pflichtversichert ist beim Versorgungswerk! Und das geht ganz schön ins Geld! Bei einem Gewinn von nur 20.000 € jährlich, zahle ich schon über 3000 € an das Versorungswerk! Gibt es da eine Möglichkeit, als Selbständige, NICHT im Versorungswerk zu sein? Es muß doch auch möglich sein, sich selbst um seine Rente zu kümmern! Um beruflich weiter zu kommen,an Wettbewerben teizunehmen, benötige ich die Kammermitgliedschaft! Aber die Beiträge zum Versorgungswerk machen mir finanziell den Start extrem schierig! Sieht hier jemand noch andere Möglichkeiten? Vielen Dank! |
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Und wer zahlt später im Alter Deine Versorgung? Unsere Kinder? Die werden sich bedanken.
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | ||
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Heidi 73: Offline
Beitrag Datum: 15.03.2010 Uhrzeit: 13:48 ID: 38274 | Social Bookmarks: Hallo Florian, ich habe bereits mehrer Rentenrücklagen angelegt! Es ist nicht so, dass ich nichts machen möchte, aber eine Pflichtversicherung finde ich nicht ok! Ich hatte ja geschrieben, dass ich mich selbst darum kümmern möchte (und ich tue es ja auch bereits!) Ausserdem muß es ja möglich sein, die Rücklagen nach seinen finaziellen Möglichkeiten selbst zu steuern! Es gibt ja auch die Möglichkeit Rücklagen durch Investition in Immobilien, etc. zu tätigen! Ich denke in der heutigen Zeit ist es erforderlich sich unabhängig von irgend welchen Institutionen zu machen! Aber wenn ich dazu verpflichtet werde habe ich keine Chance dazu! |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 15.03.2010 Uhrzeit: 14:01 ID: 38275 | Social Bookmarks: Ob du als Kammermitglied auch Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk bist, ist in der Satzung der Kammer und/ oder des Versorgungswerkes geregelt. Lies dir doch diese Satzung mal durch. Soweit ich weiss, kann man am Anfang der Mitgliedschaft geringere Beiträge zahlen. Bin aber angestellt und deshalb kenn ich das nur von Kollegen. |
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 15.03.2010 Uhrzeit: 14:57 ID: 38277 | Social Bookmarks: trotzdem, die 3.000 € kommen schon hin, reduzierter Mindestbeitrag bei uns sind 243€/Monat. Mir fällt nur eine Möglichkeit ein das zu umgehen: Baugewerblich tätig sein, das muss man aber nachweisen. @heidi: Du bist nicht die Erste, die sich darüber aufregt und das ist auch keine Spezialität der Architekten. Du wirst Dich damit abfinden müssen, es ist so wie es ist! |
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archinform: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 15.03.2010 Uhrzeit: 17:03 ID: 38280 | Social Bookmarks: Hallo Heidi, Zitat:
Sascha | |
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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 15.03.2010 Uhrzeit: 17:46 ID: 38282 | Social Bookmarks: Zitat:
__________________ Grüße Michael "Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?" Ludwig Mies van der Rohe, 1964 | |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 15.03.2010 Uhrzeit: 21:36 ID: 38286 | Social Bookmarks: Nur "zahlt" man da lediglich das gleiche wie vorher in die BfA ein. Versorgungswerk ohne Architektenkammer geht auch nur in einigen Bundesländern (glaube zB Berlin). Außer natürlich am Anfang des Arbeitslebens, wenn man noch nicht die Vorraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllt hat. |
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Beitrag Datum: 16.03.2010 Uhrzeit: 11:26 ID: 38287 | Social Bookmarks: Zitat:
Wenn du dich selbstständig machen willst und erstmal wenig Einkommen hast, kannst du dich in Berlin 2 Jahre versicherungsfrei stellen lassen. Natürlich sammelst du in dieser Zeit auch keine Anwartschaften an. | |
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Beitrag Datum: 17.03.2010 Uhrzeit: 10:06 ID: 38312 | Social Bookmarks: - Als Angestellter kann man sich von der BFA freistellen lassen und bezahlt dann genau diese Beiträge ins Versorgungswerk ein. - Man kann Beiträge stunden, es gibt beim Versorgungswerk genaue Angaben, wieviel Monate pro Jahr und wie lange man das machen kann. - die Mindestbeiträge der Kammer legt die Landeskammern fest, die Mindestbeiträge der Versorgungswerke die Werke selbst. Es gibt nicht viele Versorgungswerke. Beim Bayrischen z.B. ist der Mindestsatz knapp unter 150,- pro Monat. - Die Mitgliedschaft in der Kammer bedeutet eine gewisse Verantwortung, da man eben die Beiträge managen muss. Deswegen hat man ja auch die Vorteile. Wenn Du lediglich wegen den Wettbewerben darauf aus bist, kannst Du sie ja in Kooperation machen. Die beschränkten Wettbewerbe haben heute sowieso kaum noch alleine eine Kammermitgliedschaft als Kriterium. Meist sind sowieso Mindestumsätze, Büroinfrastruktur oder Referenzen Zulassungskriterien. |
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Beitrag Datum: 17.03.2010 Uhrzeit: 11:31 ID: 38316 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Der wird einmalig im Jahr gezahlt. Dafür bekommt man regelmäßig Informationsbroschüren über das Kammerangebot und das Architektenblatt. Zitat:
Bei einer Zusammenarbeit sind immer alle Teile der Kooperation kammerzugehörigkeitspflichtig. Man kann zwar auch ohne Kammerzugehörigkeit in der Kooperation teilnehmen aber nicht hauptnamentlich als Entwurfsverfasser, sondern ggf. als Mitarbeiter. | |||||
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 17.03.2010 Uhrzeit: 11:43 ID: 38318 | Social Bookmarks: Zitat:
schon vor Eintragung direkt nach dem Diplom gemacht haben. Zitat:
Verfassererklärung abgeben, darin sind die Mitwirkenden zu nennen, diese müssen nicht zwangsläufig kammerzugehörig sein. Wenn wir andere Büros bei Wettbewerben unterstützen, haben wir eine Abmachung im Innenverhältnis, dass wir den Wettbewerb in eigenem Namen vermarkten dürfen. Wir sind zwar in der Kammer, aber das ändert nichts an unserem Status gegenüber dem Entwurfsverfasser, das wäre nur bei einer Arge der Fall. In sofern halte ich noones Vorschlag für einen gangbaren Weg. | ||
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Beitrag Datum: 17.03.2010 Uhrzeit: 12:17 ID: 38319 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
Geändert von Archiologe (17.03.2010 um 13:03 Uhr). | ||
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Beitrag Datum: 17.03.2010 Uhrzeit: 12:28 ID: 38320 | Social Bookmarks: Zitat:
Eine vorläufige Mitgliedschaft im Werk ist möglich, wenn man einen Abschluss hat, eine Anstellung (als AiP) nachweisen kann und die Eintragung in die Architektenkammer anstrebt. Wenn nach einiger Zeit keine Eintragung verfolgt ist, wird man rausgeworfen. Die bis dahin eingezahlten Beiträge werden ausgezahlt. Der Wiedereintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist soviel ich weiß nur schwer möglich. Edit: Auch interessant: Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist nicht mehr möglich, wenn man das 45. Lebensjahr überschritten hat! Dann muss man in der Gesetzlichen bleiben, auch als Kammermitglied. Ist halt wie eine private Versicherung... Geändert von Archiologe (17.03.2010 um 13:39 Uhr). | |
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timtonnendach: Offline
Beitrag Datum: 18.03.2010 Uhrzeit: 00:06 ID: 38343 | Social Bookmarks: Zitat:
Ist denn danach ein Eintritt in das Versorgungswerk wieder möglich? Weiß da jemand etwas drüber? Also nachdem man rausgeworfen wurde, wenn man dann doch noch Mitglied der Aarchitektenkammer wird? Liebe Grüße TimT. | |
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