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Heidi 73: Offline


Heidi 73 is on a distinguished road

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Datum: 15.03.2010
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ID: 38271



Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk

#1 (Permalink)
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Hallo Zusammen,

ich habe mich gerade darüber informiert, was ich an Beiträgen an die Architektenkammer zu zahlen habe, wenn ich Mitglied werde.
Die Kammerbeiträge sind ja noch erschwinglich, aber nun habe ich erfahren, dass man automatisch pflichtversichert ist beim Versorgungswerk! Und das geht ganz schön ins Geld! Bei einem Gewinn von nur 20.000 € jährlich, zahle ich schon über 3000 € an das Versorungswerk!
Gibt es da eine Möglichkeit, als Selbständige, NICHT im Versorungswerk zu sein?
Es muß doch auch möglich sein, sich selbst um seine Rente zu kümmern!

Um beruflich weiter zu kommen,an Wettbewerben teizunehmen, benötige ich die Kammermitgliedschaft! Aber die Beiträge zum Versorgungswerk machen mir finanziell den Start extrem schierig! Sieht hier jemand noch andere Möglichkeiten?

Vielen Dank!

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Datum: 15.03.2010
Uhrzeit: 13:38
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AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Heidi 73 Beitrag anzeigen
Bei einem Gewinn von nur 20.000 € jährlich, zahle ich schon über 3000 € an das Versorungswerk!

Und wer zahlt später im Alter Deine Versorgung? Unsere Kinder? Die werden sich bedanken.
__________________
Florian Illenberger

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Heidi 73: Offline


Heidi 73 is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 15.03.2010
Uhrzeit: 13:48
ID: 38274



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #3 (Permalink)
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Hallo Florian,

ich habe bereits mehrer Rentenrücklagen angelegt! Es ist nicht so, dass ich nichts machen möchte, aber eine Pflichtversicherung finde ich nicht ok! Ich hatte ja geschrieben, dass ich mich selbst darum kümmern möchte (und ich tue es ja auch bereits!)
Ausserdem muß es ja möglich sein, die Rücklagen nach seinen finaziellen Möglichkeiten selbst zu steuern!
Es gibt ja auch die Möglichkeit Rücklagen durch Investition in Immobilien, etc. zu tätigen!

Ich denke in der heutigen Zeit ist es erforderlich sich unabhängig von irgend welchen Institutionen zu machen! Aber wenn ich dazu verpflichtet werde habe ich keine Chance dazu!

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Datum: 15.03.2010
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AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #4 (Permalink)
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Ob du als Kammermitglied auch Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk bist, ist in der Satzung der Kammer und/ oder des Versorgungswerkes geregelt.
Lies dir doch diese Satzung mal durch. Soweit ich weiss, kann man am Anfang der Mitgliedschaft geringere Beiträge zahlen. Bin aber angestellt und deshalb kenn ich das nur von Kollegen.

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Datum: 15.03.2010
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AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #5 (Permalink)
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trotzdem, die 3.000 € kommen schon hin, reduzierter Mindestbeitrag bei uns
sind 243€/Monat.

Mir fällt nur eine Möglichkeit ein das zu umgehen: Baugewerblich tätig sein, das
muss man aber nachweisen.

@heidi: Du bist nicht die Erste, die sich darüber aufregt und das ist auch keine
Spezialität der Architekten. Du wirst Dich damit abfinden müssen, es ist so wie
es ist!

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Datum: 15.03.2010
Uhrzeit: 17:03
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AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #6 (Permalink)
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Hallo Heidi,

Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Ob du als Kammermitglied auch Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk bist, ist in der Satzung der Kammer und/ oder des Versorgungswerkes geregelt.
Lies dir doch diese Satzung mal durch. Soweit ich weiss, kann man am Anfang der Mitgliedschaft geringere Beiträge zahlen. Bin aber angestellt und deshalb kenn ich das nur von Kollegen.
Da die Satzungen/Kammern von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, kann es sein (soweit ich mich noch dunkel erinnere), daß in manchen Ländern keine Versorgungswerkspflicht besteht. Evtl. lohnt sich da ein Wohnsitz-/Arbeitsplatzwechsel für Dich...

Sascha

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Datum: 15.03.2010
Uhrzeit: 17:46
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AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #7 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Ob du als Kammermitglied auch Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk bist, ist in der Satzung der Kammer und/ oder des Versorgungswerkes geregelt.
Lies dir doch diese Satzung mal durch. Soweit ich weiss, kann man am Anfang der Mitgliedschaft geringere Beiträge zahlen. Bin aber angestellt und deshalb kenn ich das nur von Kollegen.
Man kann auch als Angestellter Mitglied des Versorgungswerks sein auch ohne Kammermitgliedschaft. Nur eben andersrum offensichtlich nicht.

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Datum: 15.03.2010
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AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #8 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von mika Beitrag anzeigen
Man kann auch als Angestellter Mitglied des Versorgungswerks sein auch ohne Kammermitgliedschaft. Nur eben andersrum offensichtlich nicht.
Nur "zahlt" man da lediglich das gleiche wie vorher in die BfA ein. Versorgungswerk ohne Architektenkammer geht auch nur in einigen Bundesländern (glaube zB Berlin). Außer natürlich am Anfang des Arbeitslebens, wenn man noch nicht die Vorraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllt hat.

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Datum: 17.03.2010
Uhrzeit: 12:17
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AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #9 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Mit diesem Beitrag kennst Du einen mehr, und ich kenne sogar Leute, die das
schon vor Eintragung direkt nach dem Diplom gemacht haben.
Weil das Versorgungswerk immer noch im Ruf steht, dass man sehr viel raus bekommt. Das hat sich aber in der letzten Zeit geändert. So, wie sich auch die durchschnittlichen Löhne in unserer Branche nach unten bewegt haben.

Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Diese Aussage ist etwas kniffelig. Der Entwurfsverfasser muss ja eine
Verfassererklärung abgeben, darin sind die Mitwirkenden zu nennen, diese
müssen nicht zwangsläufig kammerzugehörig sein. Wenn wir andere Büros bei
Wettbewerben unterstützen, haben wir eine Abmachung im Innenverhältnis,
dass wir den Wettbewerb in eigenem Namen vermarkten dürfen.
Wir sind zwar in der Kammer, aber das ändert nichts an unserem Status
gegenüber dem Entwurfsverfasser, das wäre nur bei einer Arge der Fall.
In sofern halte ich noones Vorschlag für einen gangbaren Weg.
Viele Absolventen haben ja die Idee, wenn ich noch nicht in der Kammer bin und einen Wettbewerb machen will, nehme ich mir einen eingetragenden Architekten zu Hand und mache mit ihm eine Entwurfsgemeinschaft. Das geht halt nicht! Jeder der Entwurfsverfasser einer Entwurfsgemeinschaft muß in der Kammer sein. (Steht auf jedem WBWs Anmeldezettel!). Hinzugenommene Firmen (Landschaftsplaner, Statiker etc.) werden einzeln aufgeführt, gehören aber nicht dazu. Der für den WBW hinzugenommende Architekt kann dich nur als "Mitarbeit/Bereich Entwurf" aufführen.

Geändert von Archiologe (17.03.2010 um 13:03 Uhr).

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Datum: 17.03.2010
Uhrzeit: 12:28
ID: 38320



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #10 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von mika Beitrag anzeigen
Man kann auch als Angestellter Mitglied des Versorgungswerks sein auch ohne Kammermitgliedschaft. Nur eben andersrum offensichtlich nicht.
Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist immer mit der Kammerzugehörigkeit gekoppelt. Freiwillige Mitglieder sind normalerweise diejenige, die im jeweiligen Vorsorgungswerk bleiben möchten, aber in eine andere Länderkammer im Bundesgebiet wechseln. In Berlin ist es aber wohl tatsächlich möglich, nach einer generellen Austragung aus der Kammer als freiwilliges Mitglied in dem Versorgungswerk zu bleiben. So unterschiedlich sind die Statuten.
Eine vorläufige Mitgliedschaft im Werk ist möglich, wenn man einen Abschluss hat, eine Anstellung (als AiP) nachweisen kann und die Eintragung in die Architektenkammer anstrebt. Wenn nach einiger Zeit keine Eintragung verfolgt ist, wird man rausgeworfen. Die bis dahin eingezahlten Beiträge werden ausgezahlt. Der Wiedereintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist soviel ich weiß nur schwer möglich.

Edit:
Auch interessant: Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist nicht mehr möglich, wenn man das 45. Lebensjahr überschritten hat! Dann muss man in der Gesetzlichen bleiben, auch als Kammermitglied. Ist halt wie eine private Versicherung...

Geändert von Archiologe (17.03.2010 um 13:39 Uhr).

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