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Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 29.04.2010 Uhrzeit: 10:00 ID: 38892 | Social Bookmarks: Zitat:
![]() Ich als damalige Praktikant konnte da natürlich nicht zurückstehen. Und ich muss sagen: Nach zwei Flaschen Bier am Morgen geht doch alles leichter von der Hand.... ![]() Archimedes hat Recht! Das gilt auch für die Baugesetze. Überregelementierungen, wo immer man hinguckt. | |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 29.04.2010 Uhrzeit: 10:29 ID: 38893 | Social Bookmarks: Zitat:
![]() @Archimedes: Laissez-faire darf man in Zusammenhang mit vielen Dingen am Bau fordern, aber bitte nicht beim Alkohol! | |
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jarrid: Offline
![]() Beitrag Datum: 29.04.2010 Uhrzeit: 10:39 ID: 38894 | Social Bookmarks: habe als jugendlicher zahlreiche ferienjobs auf dem bau gemacht und eben später noch verschiedene praktika. da gabs auch schon mal bei minusgraden morgens in der halle einen "frostschutz" und traditionell um 10 den "öttingerstopp" grade bei dieser genannten firma wurde super gearbeitet, richtig gute arbeit. also ich finde das nicht schlimm, wenn die meinen die müßen am arbeitstag 2-3 bier trinken, warum nicht. dann hat man es halt nicht gesehen... |
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fst: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 29.04.2010 Uhrzeit: 11:11 ID: 38895 | Social Bookmarks: Zitat:
Klar, und wenn dem Kranfahrer mit 1,5 Promille mal aus Versehen die Last runterfällt, und der Architekt darunterliegt... | |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 29.04.2010 Uhrzeit: 11:23 ID: 38896 | Social Bookmarks: Den bewahren wir mal kommentarlos für die Ewigkeit, ein echter Knüller! :eek: |
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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 29.04.2010 Uhrzeit: 12:04 ID: 38897 | Social Bookmarks: "Ich glaube wir werden uns alle noch nach etwas mehr Laissez-faire zurücksehnen." klar. vor allem wenn du bauleiter bist, und dir ein besoffener arbeiter vom dach fällt. deine haftpflicht wird dir für die Laissez-faire handhabung bedanken. und dir krankenversicherung des arbeiters wird die bezahlung von behandlungs- und nachsorgekosten und ggf die auszahlung einer rente ebenfassl total laissez-faire behandeln, nachdem beim obligatorischen alkoholtest bei arbeitsunfällen aufgefallen ist, das der gute man in der mittagspause ein oder zwei bier getrunken hat, die man ihm doch garnicht anmerkt! .... über manche äusserungen hier muss man sich doch wundern. |
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