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Lang: Offline


Lang is a jewel in the rough Lang is a jewel in the rough Lang is a jewel in the rough Lang is a jewel in the rough

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Datum: 28.04.2010
Uhrzeit: 16:47
ID: 38884



rechtsgültigkeit von Dokumenten

#1 (Permalink)
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Hallo.
Weiß irgend jemad wie es mit der Rechtgültigkeit von Dokumenten, speziell von fax und mail ausschaut?
Wenn ich z.b. eine Arbeitsanweisung oder eine Anweisung die Arbeitssicherheit betreffend per Mail an einen Unternehmer verschicke, ist diese dann gültig? Oder gilt das nur per post?



grüße

m.

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3Kant: Offline


3Kant is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 28.04.2010
Uhrzeit: 18:35
ID: 38886



AW: rechtsgültigkeit von Dokumenten

#2 (Permalink)
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Rechtsgültigkeit: Fax ja, email nein (soweit ich weiss, Fax => Sendebestätigung, email = leicht zu fälschen)

Aber auch dann kannst du nicht sicher sein das der Empfänger das Dokument auch gelesen hat.

Deshalb ist die einzige 100%ig sichere Methode laut meinem ehemaligen Baurechts-Prof.:
Einschreiben + Rückschein und einen Tag nach Zustellung von einer dritten Person, z.b. Sekretärin, einen Anruf machen lassen.

Also: Einschreiben + Rückschein + Zeuge + Gesprächsnotiz = 100%ige Sicherheit

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Beitrag
Datum: 28.04.2010
Uhrzeit: 22:51
ID: 38889



AW: rechtsgültigkeit von Dokumenten #3 (Permalink)
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Zitat:
soweit ich weiss, Fax => Sendebestätigung, email = leicht zu fälschen
Das ist natürlich Humbug. Eine Fax Sendebestätigung ist genauso einfach zu fälschen, wie die für eine Email. Beides wäre aber bei einem Rechtsstreit strafbar.


In der aktuellen Rechtsprechung wird eine Zustellung per Email als Rechtsgültig angesehen.

Hier wird genauso geurteilt wie bei einem Post-Brief: Mit der Zustellung in den Briefkasten, gilt der Brief, wie auch die Email als zugestellt.

Nun kann Aussage gegen Aussage stehen. Um nachzuweisen, dass der Brief abgeschickt wurde und auch ausgeliefert wurde, müsste man sicherheitshalber wie 3Kant schon sagte ein Einschreiben + Rückschein wählen.

Gleiches gilt bei einer Email. Hier ist die Sache aber fast etwas einfacher.
Zum einen kann man eine automatische Empfangsbestätigung anfordern, zum anderen kann man weitere Involvierte in den Cc setzen.

Sicherheitshalber, kann man übrigens auch einfach eine schriftliche (z.B. E-Mail) Bestätigung anfordern. (Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser E-Mail bis zum xx.xx.xxxx), denn nicht jeder Email-Client unterstützt Empfangsbestätigungen.
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Florian Illenberger

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Datum: 30.04.2010
Uhrzeit: 10:01
ID: 38911



AW: rechtsgültigkeit von Dokumenten #4 (Permalink)
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Vor Gericht ist man meines Wissens nur dann ganz sicher, wenn man bei dringendem Schriftverkehr:

- ein Fax sendet
- einen anderen Mitarbeiter bei dem Empfänger anrufen läßt und sich mündlich den Empfang bestätigen läßt (dieser ist dann später Zeuge vor Gericht)
- das Fax zusätzlich nocheinmal per Post an den Empfänger sendet

E-Mail ist meines Wissens (Stand Mitte 2009), ob mit oder ohne Empfangsbestätigung, noch nicht generell anerkannt.

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Beitrag
Datum: 30.04.2010
Uhrzeit: 16:21
ID: 38919



AW: rechtsgültigkeit von Dokumenten #5 (Permalink)
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Selbst eine Mündliche Absprache ist rechtsgültig und hält vor Gericht stand. (Ausnahmen: BGB - Einzelnorm) Einziges Problem ist, dass im Streifall Aussage gegen Aussage steht.

Am Ende entscheidet, wer dem Gericht glaubhaft machen kann, dass er im Recht ist. (ZPO - Einzelnorm)

Ein Fax wird also auch erst glaubhaft, wenn im Sendebericht auch der Inhalt zusehen ist. Sonst könnte es ja auch eine leere Seite gewesen sein...

Dass ein Brief geschickt wurde kann auch jeder behaupten. Auch hier muss wieder der Nachweis her. Das wäre i.d.R. das Einschreiben. (Wer also ein leeres Einschreiben kommt, sollte das dringend beanstanden )

Und genauso ist es bei einer Email. Der Eingang muss einfach nachgewiesen werden. (BGB - Einzelnorm)

Der Nachweis ist mit einer Empfangsbestätigung gegeben - nicht mit dem bloßen Versandt!

Ich weiß also nicht woher Archimedes Wissensstand kommt. Aber vielleicht hat er sich im Jahrzehnt vertan und meinte 1999

Mehr dazu auch unter Online Werberecht - Email als Beweis


Übrigens, jeder der sich hier im Forum oder bei archinoah.de anmeldet ist auch einen Vertrag mit uns eingegangen. Auch der ist rechtskräftig, weil wir durch das Verfahren, bei dem der Account über eine Bestätigungsmail erst aktiviert wird, die Identität der E-Mailadresse sicherstellen können.

Ein weiteres Beispiel: Bei jedem Einkauf im Internet kommt ein rechtsgültiger Vertrag zu stande, obwohl alles nur elektronisch abläuft. Wer es nicht glaubt kann ja mal bei Dell oder Apple als gewerblicher Kunde einen Rechner bestellen und diesen dann versuchen zurückzugeben...

Grüsse
Florian
__________________
Florian Illenberger

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Datum: 02.05.2010
Uhrzeit: 09:38
ID: 38929



AW: rechtsgültigkeit von Dokumenten #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Ich weiß also nicht woher Archimedes Wissensstand kommt. Aber vielleicht hat er sich im Jahrzehnt vertan und meinte 1999
Nur soviel zur Quelle: Bauleiterseminare im Juli und September 2009, gehalten von einem Architekten mit ca. 30 Jahren Berufserfahrung als Bau- und Projektleiter in einem großen deutschen Architekturbüro und vielen realisierten öffentlichen Projekten bis zu 3-stelligen Millionen Euro-Beträgen. Selbst schon häufig bei Gericht gewesen und auch Sachverständiger für VOB-Fragen.
Jetzt wo Du mich darauf ansprichst, kommt mir die Sache auch komisch vor.. Ich glaube der hatte keinen Schimmer.
Das nächste Seminar mache ich bei Dir.

Klar, es gibt viele verschiedene Arten von Rechtsgeschäften.
Selbst eine Fahrgemeinschaft mit dem Arbeitskollegen ist schon ohne Vertrag eine GbR, aber ich denke es geht darum, daß man vor Gericht auch die Chance hat Recht zu bekommen.
Deswegen sollte man sich auf Wege verlassen, die aus Erfahrung anerkannt werden.

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