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Stundenlohn freie Mitarbeit mit zwei Abschlüssen Hallo an alle! Ich weiß, freie Mitarbeit ist hier immer wieder ein Thema, aber ich wollte doch nochmals nachhaken in meinem Fall: Ich bin Dipl. Ing. Architektur und MSc Lichtplanung mit ca. 2 J. Berufserfahrung und habe ein konkretes Angebot, in München als freier Mitarbeiter in einem Lichtplanungsbüro anzufangen. Dafür muß ich aber erstmal wissen, welchen Stundenlohn ich berechnen muß, um auf mein Wunsch-Nettogehalt zu kommen. Aus Erfahrung in Vorstellungsgesprächen und meinem vorherigen Job (auch in München) weiß ich, daß ich ein Brutto-Monatsgehalt von 2.700 verlangen kann (1.700 netto) und damit fühle ich mich auch wohl. Wie komme ich nun genau auf meinen Stundenlohn und woher weiß ich, wieviel Prozent Steuern/Abgaben ich zahlen muß? Danke für eure Antworten! |
AW: Stundenlohn freie Mitarbeit mit zwei Abschlüssen hallo, schau dir mal den link an, da findest du einen guten rechner für deinen stundenlohn. Der Stundensatzrechner vom Guru 2.0 mfg tim |
AW: Stundenlohn freie Mitarbeit mit zwei Abschlüssen Nur ein Ansatz von meiner Seite: vergleichbarer Bruttolohn/100 = Stundenlohn (netto) als Selbständiger. Das wären bei 2.700 € Brutto-Monatsgehalt, 27 € Stundenlohn zzgl. MwSt. und Auslagen. Ist ein grober Ansatz, aber damit hast Du viele Dinge, die Dich als Selbständigen betreffen, schon eingepreist. |
AW: Stundenlohn freie Mitarbeit mit zwei Abschlüssen Super, herzlichen Dank euch zwei! Ich bin in der Zwischenzeit auch über ein paar Rechenansätze gestoßen und kam ungefähr auch auf 27 €/Std., allerdings durch eine etwas kompliziertere Rechnung :) : Ich bin einfach mal von 25 €/Std. ausgegangen. 25 €/Std. x 174 Std./Monat = 4350€ nach Abzügen inkl. Umsatzsteuer ca. 55% (bin mir da allerdings nicht ganz sicher) = 1958 € nach Abzüge Krankenkasse = ca. 1700€ netto/Monat Darauf würde ich noch ein wenig aufschlagen, vermutlich auf 27€/Std., um Urlaubs- und Krankentage einzurechnen bzw. wenn es mal nicht so läuft. Klingt diese Rechnung richtig und logisch oder habe ich da etwas vergessen zu berücksichtigen? |
AW: Stundenlohn freie Mitarbeit mit zwei Abschlüssen Zitat:
Such einfach mal nach "Umsatzsteuer" in unserem Forum. Zur Berechnung des Stundenlohnes findest Du im Forum auch etwas. |
AW: Stundenlohn freie Mitarbeit mit zwei Abschlüssen Zur Freien Mitarbeit in Ingenieursbüros muss einfach gesagt werden - freie Mitarbeit = Scheinselbststädigkeit, bzw. wird bei 99% der Stellen keine Bürostruktur gefordert. Ansonsten ist es ja quasi ein Planungsauftrag an einen Subunternehmer. Zitat:
Es geht bei freier Mitarbeit immer um zwei Kernpunkte: 1) die Kosten der Angestellten zu senken - eine "ehrliche" Umrechnung von Festanstellung zu dem Stundensatz der freien Mitarbeit inklusive aller Versorgungsleistungen oder Urlaub (="Verdienstausfall") ist mir persönlich nicht bekannt. 2) eine instabile Auftragslage zu überbrücken bzw. die Leute bei fehlenden Aufträgen besser einplanen zu können. --> die freie Mitarbeit im Planungsbüro ist also so etwas wie der Leiharbeiter in der Industrie..... |
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