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marjn: Offline
Beitrag Datum: 17.05.2010 Uhrzeit: 17:07 ID: 39179 | Social Bookmarks: Hallo, hier kurz meine Situation: habe im Zeitraum von März 2009 - April 2010 235 Überstunden angesammelt. Davon 5x Wochenendarbeit. Habe 4 Tage komplett abbummeln "dürfen". Die Restüberstunden betragen 201h. Das entspricht 23,6 Tagen. Habe in meinem Vertrag lediglich stehen "Überstunden werden nach Absprache vergütet bzw. mit Freizeit ausgeglichen." Weiß jemand, ob ich da irgendwas irgendwie noch geltend machen kann oder kann ich mir den quasi unbezahlten Monat Arbeit in die Haare schmieren? |
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tobi-fln: Offline
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Hochschule/AG: Dipl-Ing. Innenarchitektur Beitrag Datum: 17.05.2010 Uhrzeit: 18:13 ID: 39183 | Social Bookmarks: Hallo, du solltest die in deinem Arbeitsvertrag angegebene "Absprache" mit Geschäftsleitung o. Vorgesetzten suchen. Als du deine 4 Tage Freizeitausgleich nehmen "durftest" muss doch schon etwas zu den restlichen Stunden gesagt worden sein. Viele Grüße, Tobi |
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marjn: Offline
Beitrag Datum: 17.05.2010 Uhrzeit: 18:31 ID: 39187 | Social Bookmarks: Nein, es gab (bis jetzt) keinerlei weitere Aussagen dazu. Die 4 Tage gab es auch nicht am Stück, sondern immer dann, wenn ein Samstag gearbeitet wurde - sozusagen als 1:1 Ausgleich für die Wochenendarbeit. Weiter hieß es nur mündlich zur Vertragsunterzeichnung, dass man natürlich nicht alle Überstunden 1:1 abrechnen könne (egal ob finanziell oder freizeittechnisch), das aber sicher in einem vernünftigen Verhältnis geregelt werden kann. Tja, das ist genau der Knackpunkt - was ist denn ein vernünftiges Verhältnis? 1:3, 1:4 ? Das klärende Gespräch mit dem AG steht demnächst an, da möchte ich entsprechend vorbereitet sein. |
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tobi-fln: Offline
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Hochschule/AG: Dipl-Ing. Innenarchitektur Beitrag Datum: 17.05.2010 Uhrzeit: 18:48 ID: 39188 | Social Bookmarks: na ja, ein vernünftiges verhältnis wären natürlich ein 1:1 ausgleich der gesamtzeit klar, das 230 überstunden im jahr nicht komplett als freizeitausgleich genommen werden können... + dem jahresurlaub wärst du dann ja kaum noch in der agentur anwesend. für mich hört es sich aber so an, als wenn es deinem arbeitgeber darum geht, um einen 1:1 ausgleich der stunden herum zu kommen und dir nur einen teil zu vergüten. sei es mit freizeit oder geld. gerade beim arbeitsvertrag niemals nicht auf mündliche abmachungen eingehen! da ziehst du hinterher immer den kürzeren. |
Social Bookmarks: Vernünftig wäre tatsächlich 1:1, aber dann muss man sich vielleicht auch fragen, ob man auch immer 1:1 gearbeitet hat, wie sich das der AG vorstellt... Wenn man davon ausgeht, dass man jeden Tag eine Stunde mehr im Büro ist als vom Arbeitsvertrag vorgesehen, würde man auf 20 Überstunden kommen. Ich denke alles was darüber ist, wäre unverhältnismäßig viel Verlangt, wenn es keine Vergütung gibt. Bei 10 extra Stunden sollte man definitiv nicht diskutieren. Es gibt Büros, wo ein Langfristiger Ausgleich auch erst ab 30 Überstunden stattfindet.
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tobi-fln: Offline
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Hochschule/AG: Dipl-Ing. Innenarchitektur Beitrag Datum: 18.05.2010 Uhrzeit: 09:46 ID: 39197 | Social Bookmarks: das ist sicherlich richtig. in unserer agentur gibt es zum beispiel die regelung, das die ersten 1,5 überstunden jeden abend als kulanzzeit gelten. wer ab 2 stunden länger bleibt, darf sich aber auch die ganzen 2 stunden aufschreiben. ist meiner meinung nach eine gute regelung. |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 18.05.2010 Uhrzeit: 16:07 ID: 39200 | Social Bookmarks: Verstehe jetzt die Frage nicht. Ist es korrekt, dass du in einem Jahr (!) - März 2009 - April 2010 - 235 Überstunden gemacht hast?? Arbeitstage pro Jahr sind doch - nach Pauschalregel - 230. D.h. du hast gerade mal ~ 1 h pro Tag. Dies wird in den meisten Fällen nicht abgefeiert, diese Bereitschaft, pro Tag eine Stunde mehr zu arbeiten, ist bei den Architekten - leider - inzwischen "normal". Die Wochenendarbeiten sind ja 1:1 abgegolten, da ist ja dann korrekt. Wenn Du jetzt mit der Auflistung von 235 h pro Jahr beim Chef ankommst, dann ist das ein absoluter Negativ-Punkt. Viel eher würde ich mich als engagierte Angestellte präsentieren, und vielleicht eine Gehaltserhöhung anvisieren. Ansonsten machst Du eher negativ auf dich aufmerksam. |
Social Bookmarks: Sehe das genau wie noone. 200 Überstunden hören sich zunächst nach viel an, sind aber über die Dauer von einem Jahr nicht ungewöhnlich und noch äußerst zivil. Ich würde das nicht besonders erwähnen, sonst fragt Dich der Chef in welcher Welt Du lebst. Die Regelung die tobi-fin nennt, mit voller Vergütung ab 1,5 Überstunden, finde ich gut. Überstunden sollten wenn sie ausgezahlt werden allerdings mind. mit Faktor 1,25 ausgeglichen werden, sonst gibt es Nachteile durch höhere Steuern und Abgaben für den Arbeitnehmer. | |
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marjn: Offline
Beitrag Datum: 18.05.2010 Uhrzeit: 16:39 ID: 39202 | Social Bookmarks: die Aufschlüsselung der 200 Überstunden auf das ganze Jahr kann man so nicht machen, das habe ich nicht konkret genug dargestellt. Das direkteste Beispiel ist einfach März 2010 in welchem ich auf 60 Überstunden kam. Wettbewerbsabgabe - sehe ich auch ein, dass das Arbeitspensum entsprechend ansteigt, aber dafür gab es einen einzigen Tag frei. Und das war auch nur der Ausgleich für den Samstag, an dem gearbeitet werden mußte. Da habe ich einfach andere Vorstellungen von Überstundenausgleich. Das heutige Gespräch mit dem AG ergab übrigens, dass er auch nicht mal im Verhältnis 1:50 den Ausgleich geben würde. Bin ich da jetzt einfach noch zu naiv bzw. zu neu im Job oder ist das tatsächlich nicht hinnehmbar? |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 18.05.2010 Uhrzeit: 18:57 ID: 39211 | Social Bookmarks: Wenn Du in einer Wettbewerbsabteilung arbeitest, solltest Du Dir von vorneherein bewusst sein, dass es einer der stressigsten Jobs überhaupt im Bereich der Architektur ist. Die Abgaben geben den Rhytmus vor, der Wettbewerb muss raus, egal wie, das Abgabedatum ist ja nicht verschiebbar. Wenn man jetzt extrem viel gearbeitet hat, ist es üblich, 1-2 Tage nach Abgabe abzufeiern. Hier wird aber dann auch nicht Stunden in 1:1 abgefeiert, sondern halt für die 30 h der Phase pauschal 1-2 oder 3 Tage. Wenn Du einen ruhigeren Job willst, müsstest Du Dir generell Gedanken machen, ob ein Job in der Wettbewerbsabteilung das Richtige für Dich ist. |
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marjn: Offline
Beitrag Datum: 19.05.2010 Uhrzeit: 00:38 ID: 39226 | Social Bookmarks: Naja, die Wettbewerbsabteilung ist es nun nicht explizit. Ich arbeite in einem kleinen Büro, in dem ich und eine Kollegin in Zusammenarbeit mit den Chefs zu jedem Projekt quasi alles machen. Ich meine ja auch nicht, dass ich nicht bereit bin, Überstunden in diesem Maß zu leisten. Mir ist natürlich bewußt, dass das je nach Projekt bzw. Wettbewerb variiert - ich bin einfach nur der Ansicht, dass ich meine eigentliche Freizeit da nicht komplett für umme zur Verfügung stellen kann, wenn ich direkt nach der Abgabe sofort wieder 100% für die anderen anstehenden Projekte bringen soll. Aber gut - diese Diskussion ist dann mit dem AG zu führen, bzw. wenn sich auf Dauer gar nichts ändert, hat das dann für mich entsprechende Konsequenzen, sprich Bürowechsel, wo es von vorneherein Festlegungen zum Umgang mit Überstunden gibt. |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 19.05.2010 Uhrzeit: 11:45 ID: 39236 | Social Bookmarks: Ok, das erklärt die Sache. Du kannst dann nur versuchen, statt den Samstag 1:1 zu bekommen, 2-3 Tage Urlaub zu bekommen. Damit hättest Du wohl das Maximum herausgeholt. Du könntest natürlich auch aushandeln, 1-2 mal Nachmittags frei zu bekommen, womit Du dann aber weniger Stunden abfeiern würdest. Wenn die Chefs das Engagement mit vielen Stunden als Basis ansehen, und dem Abfeiern gegenüber keine Bereitschaft zeigen, musst Du in der Tat sehen, ob du langfristig in diesem Büro zufrieden sein wirst. Grundsätzlich muss man in der Architektur wirklich davon ausgehen, dass man viele unbezahlte Überstunden leisten muss, das ist inzwischen leider zur Tatsache geworden. Statt Überstunden abzufeiern, ist es vielleicht sinnvoller, über das überdurchschnittliche (Durchschnitt wäre ja die Regelzeit nach Vertrag) Engagement eine Gehaltserhöhung oder Besserstellung im Betrieb ("Beförderung" wie Projektleitung) auszuhandeln. Wenn Du dich trotz allem in einer Art Einbahnstrasse bewegst, und dich ausgenutzt fühlst, solltest Du Dir wirklich Gedanken machen, ob Du dich langfristig in diesem Betrieb wohlfühlen kannst. |
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