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marjn: Offline
![]() Beitrag Datum: 17.05.2010 Uhrzeit: 16:07 ID: 39179 | Social Bookmarks: Hallo, hier kurz meine Situation: habe im Zeitraum von März 2009 - April 2010 235 Überstunden angesammelt. Davon 5x Wochenendarbeit. Habe 4 Tage komplett abbummeln "dürfen". Die Restüberstunden betragen 201h. Das entspricht 23,6 Tagen. Habe in meinem Vertrag lediglich stehen "Überstunden werden nach Absprache vergütet bzw. mit Freizeit ausgeglichen." Weiß jemand, ob ich da irgendwas irgendwie noch geltend machen kann oder kann ich mir den quasi unbezahlten Monat Arbeit in die Haare schmieren? |