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Beitrag Datum: 06.07.2010 Uhrzeit: 15:25 ID: 39739 | Social Bookmarks: Hallo, hab mal eine grundsätzliche Frage zu der ich leider im Internet nichts finde. Warum es die Architektenkammer gibt ist mir schon klar. Aber was sollte mich dazu bewegen mich dort zu registrieren? Ich hab mein Studium zum Dipl.Ing. erfolgreich abgeschlossen und arbeite schon eine Weile als Angestellte. Soweit ich immer nur gehört bzw. gelesen habe zahle ich ein Haufen Beitrag nur um mich "Architekt" nennen zu können? Abgesehen davon das ich in Bayern ja dann auch ins Versorgungswerk müßte. Kann mir mal jemand noch Informationen dazu schreiben? Vielen Dank |
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Social Bookmarks: Solange Du "nur" als Angestellter arbeiten willst, gibt es keine Notwendigkeit, der Kammer beizutreten. Ins Versorgungswerk kannst Du auch so und das ist auch in jedem Fall zu empfehlen und der Allgemeinen Rentenversicherung vorzuziehen. Wenn Du allerdings selbständig arbeiten willst, brauchst Du früher oder später die Mitgliedschaft in der Kammer. Denn nur dann bist Du Architekt und erst damit zeichnungsberechtigt. Kleinere Projekte gehen auch so (das ist abhängig von den Landesbauordnungen), aber jedes größere Projekt verlangt es. Ich hoffe, das gibt Dir erst einmal eine grobe Idee. Grüße Samy | |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 07.07.2010 Uhrzeit: 00:15 ID: 39744 | Social Bookmarks: Achtung: In vielen Versorungswerken ist die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oblgatorisch und umgekehrt. |
Social Bookmarks: Das ist mir neu. Zumindest in Berlin kann man beitreten, wenn man im Sinne eines Architekten arbeitet, also auch als Angestellter. Und eine Kammerpflicht besteht hier definitiv nicht. | |
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Archiologe: Offline
Beitrag Datum: 07.07.2010 Uhrzeit: 13:16 ID: 39751 | Social Bookmarks: In der Bayerischen Versorgungskammer (diese ist auch zuständig für Niedersachsen und Rheinland-Pflalz) hat man als "Absolvent in Anstellung" eine Frist von 4 Jahren, indenen man sozusagen auf "Widerruf " mitläuft, bis man sich eintragen muss. Eine Verlängerung bis auf 8 Jahre gibt es bei Kinderbetreuung, Arbeitslosigkeit oder Pflegetätigkeit. Sonst fliegt man wieder raus! [Satzung der Bayerischen Architekenversorgung Stad: 1. Juli 2008 Abschnitt II,Mitgliedschaft § 15 (2)] |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 07.07.2010 Uhrzeit: 13:55 ID: 39753 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, in NRW muss man nach mir noch unbekannter Zeit ebenfalls beitreten, um im Versorgungswerk zu verbleiben. Unabhängig davon erscheint es mir sinnvoll, dass die Architekten eine starke Vertretung hat, diese sich für die Interessen der Baukultur und der Architekten gegenüber der Politik, der Industrie, den Bauherren, den Banken etc durchsetzt. Das Bild des Architekten könnte nach meiner Einschätzung positiver besetzt sein; eine klassische Aufgabe der Kammer. Schließlich bilden Kammern aus und fort. (In NRW kommt man ohne nachgewiesene Fortbildung gar nicht in die Kammer) Andere Verbände (Gewerkschaften, Ärztevereinigung (Marbuger Bund)...) zeigen, dass ab einem gewissen Zusammenhalt sich Vorteile für alle ergeben. Gruß -- Blumenschein |
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Beitrag Datum: 07.07.2010 Uhrzeit: 19:06 ID: 39760 | Social Bookmarks: Hallo, danke für die Antworten. Das mit der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk war mir bekannt. Aber ist es nun gekoppelt in Bayern, sprich kann ich auch ohne Kammer ins Versorgungswerk? Oder geht das nur als Kammermitglied? Wenn ich richtig verstehe kann ich mich als Absolvent beim Versorgungswerk anmelden und muß spätestens nach 4 Jahren in die Kammer? bis jetzt habe ich nicht vor mich selbstständig zu machen. bin zufrieden mit meiner stelle. Aber vielleicht überleg ich es mir später anders und würde dann der kammer beitreten. |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 08.07.2010 Uhrzeit: 00:45 ID: 39765 | Social Bookmarks: Schau doch einfach mal in deren Satzung: Bayerische Architektenversorgung (die Bilder illustrieren das Thema Architektenversorgung übrigens gaaanz toll) |
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Beitrag Datum: 08.07.2010 Uhrzeit: 11:14 ID: 39774 | Social Bookmarks: Zitat:
Klare Aussagen darüber, ob man auch Mitglied bleiben darf, wenn man später einmal (wenn auch nur zwischenzeitlich) einen anderen branchenfremden Beruf ausübt, sind daraus leider nicht ersichtlich. Jedenfalls ist die Mitgliedschaft im Bayerischen Versorgungswerk, wie beschrieben, an einen (angestrebten) Architekenkammereintrag gebunden. Geändert von Archiologe (08.07.2010 um 11:42 Uhr). | |
Social Bookmarks: Hier in Berlin hatte ich nicht nur die Option im Versorgungswerk zu bleiben, obwohl ich langfristig brachenfremd arbeite, sondern muss im Gegensatz zu Dipl.-Ings, die sich frisch in die Selbständigkeit begeben, keinen Mindestbeitrag zahlen, sondern kann die Höhe selbst festlegen... | |
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Beitrag Datum: 08.07.2010 Uhrzeit: 23:28 ID: 39793 | Social Bookmarks: Sorry, muß mich korrigieren....für Absolventen steht es doch drin. Oder gilt das auch für eingetragene Kammermitglieder? Zitat:
...und eine freiwillige Mitgliedschaft wird leider anders definiert. Also auf nach Berlin, der Insel der Glückseeligen... | |
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