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Registrierter Nutzer Registriert seit: 06.07.2010
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cbro: Offline
![]() Beitrag Datum: 06.07.2010 Uhrzeit: 14:25 ID: 39739 | Social Bookmarks: Hallo, hab mal eine grundsätzliche Frage zu der ich leider im Internet nichts finde. Warum es die Architektenkammer gibt ist mir schon klar. Aber was sollte mich dazu bewegen mich dort zu registrieren? Ich hab mein Studium zum Dipl.Ing. erfolgreich abgeschlossen und arbeite schon eine Weile als Angestellte. Soweit ich immer nur gehört bzw. gelesen habe zahle ich ein Haufen Beitrag nur um mich "Architekt" nennen zu können? Abgesehen davon das ich in Bayern ja dann auch ins Versorgungswerk müßte. Kann mir mal jemand noch Informationen dazu schreiben? Vielen Dank |
Social Bookmarks: Solange Du "nur" als Angestellter arbeiten willst, gibt es keine Notwendigkeit, der Kammer beizutreten. Ins Versorgungswerk kannst Du auch so und das ist auch in jedem Fall zu empfehlen und der Allgemeinen Rentenversicherung vorzuziehen. Wenn Du allerdings selbständig arbeiten willst, brauchst Du früher oder später die Mitgliedschaft in der Kammer. Denn nur dann bist Du Architekt und erst damit zeichnungsberechtigt. Kleinere Projekte gehen auch so (das ist abhängig von den Landesbauordnungen), aber jedes größere Projekt verlangt es. Ich hoffe, das gibt Dir erst einmal eine grobe Idee. Grüße Samy | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 06.07.2010 Uhrzeit: 23:15 ID: 39744 | Social Bookmarks: Achtung: In vielen Versorungswerken ist die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oblgatorisch und umgekehrt. |
Social Bookmarks: Das ist mir neu. Zumindest in Berlin kann man beitreten, wenn man im Sinne eines Architekten arbeitet, also auch als Angestellter. Und eine Kammerpflicht besteht hier definitiv nicht. | |
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Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 07.07.2010 Uhrzeit: 12:16 ID: 39751 | Social Bookmarks: In der Bayerischen Versorgungskammer (diese ist auch zuständig für Niedersachsen und Rheinland-Pflalz) hat man als "Absolvent in Anstellung" eine Frist von 4 Jahren, indenen man sozusagen auf "Widerruf " mitläuft, bis man sich eintragen muss. Eine Verlängerung bis auf 8 Jahre gibt es bei Kinderbetreuung, Arbeitslosigkeit oder Pflegetätigkeit. Sonst fliegt man wieder raus! [Satzung der Bayerischen Architekenversorgung Stad: 1. Juli 2008 Abschnitt II,Mitgliedschaft § 15 (2)] |
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Beiträge: 924
Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 07.07.2010 Uhrzeit: 12:55 ID: 39753 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, in NRW muss man nach mir noch unbekannter Zeit ebenfalls beitreten, um im Versorgungswerk zu verbleiben. Unabhängig davon erscheint es mir sinnvoll, dass die Architekten eine starke Vertretung hat, diese sich für die Interessen der Baukultur und der Architekten gegenüber der Politik, der Industrie, den Bauherren, den Banken etc durchsetzt. Das Bild des Architekten könnte nach meiner Einschätzung positiver besetzt sein; eine klassische Aufgabe der Kammer. Schließlich bilden Kammern aus und fort. (In NRW kommt man ohne nachgewiesene Fortbildung gar nicht in die Kammer) Andere Verbände (Gewerkschaften, Ärztevereinigung (Marbuger Bund)...) zeigen, dass ab einem gewissen Zusammenhalt sich Vorteile für alle ergeben. Gruß -- Blumenschein |
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