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Datum: 21.07.2010
Uhrzeit: 16:30
ID: 40101



Frage zu HOAI

#1 (Permalink)
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Hallo, ich bearbeite gerade Prüfungsfragen zu Baurecht.
Nun bin ich auf folgende Frage gestoßen:
Im Architektenvertrag für ein Einf.WH wird als Beschaffenheit eine Kostenobergrenze von netto EUR 320.00,- vereinbart. Wegen gestiegener Handwerkerlöhne und Materialkosten belaufen sich die Kosten laut Kostenfestellung später auf netto EUR 400.000,-.

- Welcher Betrag darf der Architekt in diesem Fall für die anrechenbare Kosten zur Berechnung des Honoras zugrunde legen?

So und ich meine: Alte HOAI 400.000,-
Neue HOAI 320.000,-.

Stimmt das? Konnte leider nichts genaues im Internet finden.

Danke im voraus für eure Hilfe.

mfg

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