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turkish29: Offline
Beitrag Datum: 22.07.2010 Uhrzeit: 16:32 ID: 40116 | Social Bookmarks: Hallo, ein Freund von mir möchte, dass ich sein neugekauftes Haus vermesse, seine Terasse umplane und sein Dachgeschoss plane, sodass er es ausbauen kann. Da das Dachgeschoss mit den Bestandsplänen nicht übereinstimmt und er es gerne ausbauen möchte braucht er halt aktuelle Pläne für die Genehmigung. Die Frage ist woher ich nun einen Bauvorlagebrechtigten kriege? Ich fang ab Montag in einem großen Büro an zu arbeiten. Aber die am anfang schon zu fragen ob sie mal stempeln könnten wäre nicht ok. Ich weiß nicht ob ich einfach einen Professor fragen sollte, einfach mal zu unterschreiben. Verstehen tu ich mich mit denen gut, aber kann man das denn überhaupt? Einfach mal stempeln lassen? Oder das ich alles plane und ihm die Pläne gebe und er zu einem Büro hingeht und es stempeln lässt. Sodass das Büro nur gucken muss ob die Pläne ok sind und stempelt. Damit mein Freund nicht die Planung einem Büro überlassen muss und eventuell viel bezahlen muss. Oder gibt es noch andere Alternativen?? Vielen Dank schonmal im vorraus Gruß |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 22.07.2010 Uhrzeit: 18:56 ID: 40118 | Social Bookmarks: Schau doch erst mal in der zutreffenden Bauordnung nach, ob die geplanten Maßnahmen überhaupt einer Genehmigung bedürfen oder Du als Absolvent auch evtl. einen Bauantrag einreichen kannst. zB Niedersachsen: Zitat:
Bedenke bitte auch, dass es nicht einfach nur ums Stempeln geht sondern auch um die Versicherung also die Haftung als "Entwurfsverfasser". Geändert von personal cheese (22.07.2010 um 20:55 Uhr). | |
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turkish29: Offline
Beitrag Datum: 23.07.2010 Uhrzeit: 18:03 ID: 40122 | Social Bookmarks: Hallo, was ist wenn ich nicht bauvorlageberechtigt sein müsste. Wie sieht es dann mit der Haftung aus? Und wenn ich bauvorlageberechtigt sein müsste. Wäre dann die Alternative, selbst zu Planen und es irgendeinem Büro kontrollieren zu lassen und Stempeln lassen, denkbar? Danke Gruß |
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Kieler: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 24.07.2010 Uhrzeit: 14:01 ID: 40127 | Social Bookmarks: Haften musst Du in jedem Fall, sogar wenn Du kein Honorar nähmst, alles schon vorgekommen, dass ein Planer einen Gefälligkeitsdienst ohne Gegenleistung erbracht hat und hinterher zum Dank noch für mangelhafte Planung haften musste... Dieses Wort "Stempeln" trifft irgendwie nicht den Punkt, das klang auch schon bei personal cheese durch. Ich würde nicht so ohne weiteres den Umbau eines Studenten durch Unterschrift des Bauantrages auf meine Kappe nehmen, aber vielleicht hast Du ja Glück und findest einen Bauvorlageberechtigten, der großes Vertrauen in Deine Fähigkeiten hat. Möglich ist es auf jeden Fall. |
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turkish29: Offline
Beitrag Datum: 24.07.2010 Uhrzeit: 22:34 ID: 40130 | Social Bookmarks: Ja das wäre eine Lösung wenn ich einen Professor oder einen anderen vertraulichen Fragen würde. Aber ist es denn, so komisch das auch klingt, nicht möglich mit den fertigen Plänen zu einem Büro zu gehen und die dann unterschreiben/haften lassen? Natürlich erst nachdem die alles kontrolliert haben und in deren Augen alles auch einwandfrei ist. Sodass der Kollege nicht alles dem Büro überlassen muss. Sozusagen eine gewisse Vorarbeit durch mich mitbringt und die halt nur eventuell korrigiert werden müsste. Und die stempeln und haften dann auch und kriegen dann ihr entsprechendes Honorar. Aber halt weniger als wenn die alles selbst von anfang an machen würden. Ich weiß, komische Frage |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 26.07.2010 Uhrzeit: 10:01 ID: 40135 | Social Bookmarks: klar geht das, nach Zitat:
finden. Du bist es dann bauordnungsrechtlich nicht mehr. Übrigens, hast Du in gleichem Dokument schon mal geprüft, ob überhaupt eine Baugenehmigung notwendig ist? | |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 04.08.2010 Uhrzeit: 15:34 ID: 40300 | Social Bookmarks: Zitat:
Als Angestellter ist die Bearbeitung von privaten Projekten nebenher meist direkt ein Entlassungsgrund........ (steht oft im Arbeitsvertrag drin!) Grundsätzlich gilt: Pläne zeichnen und fremd stempeln ist nicht zulässig! Der Stempler haftet für die Baurechtlichen Belange, und er erklärt mit der Unterschrift ausdrücklich, Entwurfsverfasser zu sein. Es gibt irgendwo einen wörtlichen Passus, der das Fremdstempeln faktisch unterbindet. Ich weiss jetzt aber nicht, ob das im Architektengesetz der Kammer steht oder in deren Satzung. Heisst, dass offiziell der Stempler alle Verantwortung übernimmt, und sich nicht mehr rausreden kann, dass der Entwurf ja von Dir stamme.... Du haftest sowohl bei der Planung als auch bei der Ausführung. Wenn irgendwo was schiefläuft und Mehrkosten entstehen, kann der Bauherr den Bauleiter und Architekten verklagen. Du kannst bzw. solltest Dir deshalb für alle eigenverantwortliche Tätigkeiten mindestens eine projektbezogene Versicherung nehmen. | |
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timtonnendach: Offline
Beitrag Datum: 04.08.2010 Uhrzeit: 16:15 ID: 40302 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
dazu zwei kurze Fragen - irgendwie verstehe ich das nicht ganz. 1. Widersprechen sich die beiden Aussagen nicht? Wenn der Stempelnde die ganze Haftung übernimmt, dann sollte doch alles in Ordnung sein und der Zeichnende sollte da keine Probleme mehr haben... sprich: der tritt ja nirgendwo offiziell in Erscheinung. 2. Wenn es da einen Passus gibt, der es verbietet, Projekte quasi zu stempeln, dann würde doch jedes Büro, dass Nicht-Architektenkammermitglieder ein Projekt bearbeiten lassen und dieses dann abstempeln (wie das ja eigentlich so läuft), gegen diese Regel verstoßen. Und so ist doch eigentlich das Standardvorgehen... selbst Architekten übernehmen doch nicht die Haftung, dass ist doch immer der Büroinhaber, der die entsprechende Versicherung hat und daher nachher auch Entwurfsverfasser und somit haftender ist (auch wenn er das Projekt in Wahrheit kaum mal angesehen hat)... Vielleicht vermag der eine oder andere da ja noch Licht ins Dunkel zu bringen Liebe Grüße T_T | ||
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noone: Offline
Beitrag Datum: 04.08.2010 Uhrzeit: 23:28 ID: 40305 | Social Bookmarks: Zitat:
Alle Fehler, die hierbei begangen werden, sind nicht mehr über die Unterschrift unter dem Bauantrag abgedeckt. Vielleicht habe ich mich mit dem Wort Planung (in dem Fall meinte ich die Ausführungspl.) missverständlich ausgedrückt.... Zitat:
Fremdabstempeln ist normalerweise ja ein Unterschreiben der fertigen Dokumenten des Kollegen. Wenn der Unterschreiber in irgendeiner Weise im Projekt eingebunden ist (mit nachvollziehbarer Dokumentation), kann man das Fremdstempeln nicht mehr ankreiden. Zitat:
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