ehem. Benutzer Registriert seit: 03.11.2003
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lgnu: Offline
Ort: Trier Beitrag Datum: 03.02.2004 Uhrzeit: 16:58 ID: 3169 | Social Bookmarks: Hi, habe dieses Wintersemester mein Diplom im Fachbereich Innenarchitektur an der Fh Trier bestanden und will mich nun in Richtung Architektur weiterbilden. Hat jemand Erfahrungen mit dem Aufbaustudium Architektur in Nürnberg an der Akademie für Bildene Künste? Ist es schwer dort angenommen zu werden? Was für Vorlesungen kann man dort besuchen? Danke |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 04.02.2004 Uhrzeit: 03:22 ID: 3170 | Social Bookmarks: Soweit ich weiß, sind die Aufnahmeanforderung an AKdBs relativ anspruchsvoll und hoch ... ich habe da mal etwas drüber gelesen. Ich schau nochmal in meinen Unterlagen, ob ich das wiederfinde. |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 04.02.2004 Uhrzeit: 03:29 ID: 3171 | Social Bookmarks: Naja, auf der HP der ADBK Nürnberg http://www.adbk-nuernberg.de steht ja ales wichtige: Allgemeine Hinweise zum Studium (Informationen für Studienbewerber) Zu jedem Semester erscheint ein ausführlicher Studienführer. Dieser ist im Sekretariat der Akademie gegen eine Schutzgebühr von EUR 2.- erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden. -------------------------------------------------------------------------------- Studiengänge Die Akademie bietet folgende Fachrichtungen an: [...] Masterstudiengang Architektur Professor Arno Brandlhuber [...] -------------------------------------------------------------------------------- Aufnahmebedingungen Voraussetzung für das Studium an der Akademie ist eine ausgeprägte künstlerisch-kreative Begabung und Eignung für die gewählte Fachrichtung (siehe Eignungsprüfung). Als Vorbildungsnachweise sind festgelegt 1 a) die allgemeine Hochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und 1 b) eine praktische Tätigkeit von mindestens neun Monaten in einem einschlägigen Berufszweig (siehe Verzeichnis der einschlägigen Berufszweige, in denen das Praktikum für die einzelnen Studienzweige abgeleistet werden kann), die vor oder innerhalb von zwei Jahren nach Ablegung der Eignungsprüfung abgeleistet werden kann; ausnahmsweise können drei Monate dieser praktischen Tätigkeit nach Studienbeginn in der unterrichtsfreien Zeit bis zum Beginn des dritten Semesters abgeleistet werden. Das Praktikum dient dem Erwerb praktischer Fähigkeiten im Umgang mit Material und Gerät als Grundlage für ein Studium im Bereich der bildenden Künste. Der Nachweis ist durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers zu erbringen, aus dem Ort, Zeit und Art der Tätigkeit ersichtlich sein müssen. Dieser Nachweis entfällt, wenn in einem einschlägigen Berufszweig die Gesellenprüfung abgelegt wurde. Die Akademie ist leider nicht in der Lage, Praktikantenstellen zu vermitteln. Bei Studienbewerbern, die bereits vier Semester an einer Hochschule für Bildende Künste im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland erfolgreich studiert haben, kann die in Absatz 1 Buchst. b vorausgesetzte praktische Tätigkeit auf Antrag bis auf drei Monate ermäßigt werden. Eine Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus) besteht für das Studium an der Akademie nicht. Auch ist die Akademie nicht in das ZVS-Verfahren einbezogen. 2) Altersgrenze für die Aufnahme des Studiums a) Mindestalter: Vollendung des 18. Lebensjahres b) Höchstalter: Vollendung des 30. Lebensjahres. Ausnahmen von den Voraussetzungen nach vorstehenden Ziffern 1 a und 2 kann die Akademie nur bei außergewöhnlicher künstlerischer Begabung zulassen, die in der Eignungsprüfung nachgewiesen werden muss. [...] Für den Masterstudiengang Architektur wird die Qualifikation nachgewiesen durch a) die Feststellung der ausgeprägten künstlerisch-kreativen Begabung und Eignung für die gewählte Fachrichtung durch Bestehen der Eignungsprüfung (siehe Eignungsprüfung) sowie entweder b) ein abgeschlossenes Studium der Architektur, der Innenarchitektur, der Landschaftsarchitektur oder des Städtebaus/der Stadtplanung mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern an einer Universität, Technischen Hochschule, Kunsthochschule oder Fachhochschule oder c) ein abgeschlossenes Studium der Architektur mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern in einem Bachelor-Studiengang an einer Universität, Technischen Hochschule, Kunsthochschule oder Fachhochschule. [...] Abgeschlossenes Studium IA an FH hast du ja, musst also "NUR" noch die Eignungsprüfung ablegen und bestehen |
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