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motte1986: Offline
Beitrag Datum: 11.08.2010 Uhrzeit: 17:54 ID: 40381 | Social Bookmarks: Hallo, ich hab mal eine Frage. Da ich noch Studentin bin, nun in den Semesterferien aber ein bissel Geld verdienen möchte, habe ich mir einen Job im Architekturbüro gesucht! Der Architekt hat nun zu mir gesagt, dass ich ihm mit meinen Arbeitsstunden und dem vereinbarten Honorar eine Rechnung schreiben muss. Zudem mache ich noch eine Energieberatung, bei der ich das gleiche Problem mit den Rechnungen habe (oder zumindest nicht weiß, wie ich damit umgehen muss). Nun meine Fragen: 1. Muss ich für solche (kurzen) Tätigkeiten eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen? Wenn ja, wie genau mach ich das und kostet das etwas? 2. Muss ich bei dem Rechnungsbetrag auch Mehrwertsteuer mit angeben, also muss mit der Architekt den Stundenlohn + Mehrwertsteuer zahlen oder brauch ich das nicht? 3. Wie muss ich das später in der Einkommenssteuererklärung darlegen? Da ich im Architekturbüro unter 20 Stunden und auch unter 400 Euro verdiene, müsste das doch Steuerfrei sein, oder?? 4. Falls ich mal einen Monat mehr verdienen sollte als 400 Euro: wie ist das dann mit den Steuern??? Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen! Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!!! |
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Social Bookmarks: Hallo, Du hast einen Steuerfreibetrag von knapp 8.000€ in 2010. D.h. sofern Deine Gewinne die Summe nicht überschreiten, mußt Du keine Steuern zahlen. Das bedeutet aber nicht, dass Du dem Finanzamt keine Rechenschaft schuldest. Du brauchst also in jedem Fall eine Steuernummer. Die kannst Du kostenlos bei Deinem zuständigen Finanzamt anfragen. Wenn Du nur so wenig Umsätze hast, kannst Du Dich auch als Kleinunternehmer registrieren. Dann mußt Du keine Umsatzsteuer abführen und schreibst demzufolge auch brutto=netto-Rechnungen. Der Vorteil ist, dass Du für Endkunden günstiger bist. Da Du aber meist für Unternehmen tätig wirst, für die USt nur ein Durchlaufposten ist, macht es für sie keinen Unterschied. Der Nachteil ist, dass Du auf Anschaffungen, für die Du 19% MwSt gezahlt hast, keinen Anspruch auf Rückerstattung beim FA hast, wenn Du selbst nicht USt-berechtigt bist. Ich persönlich würde daher empfehlen, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Das kannst Du relativ formlos beim FA beantragen. Dann mußt Du auf alle Rechnung USt ansetzen und auch monatlich abführen, kannst Deine eigenen Kosten aber eben auch gegenrechnen. Ich glaube, das lohnt sich vermutlich nur, wenn Du langfristig immer wieder Rechnungen stellen wirst. Wenn das eine einmalige Sache ist, ist der Aufwand vermutlich zu groß. Grundsätzlich würde ich in Frage stellen, solche Leistungen auf Rechnung auszuführen. Die Haftungsfrage könnte eine andere sein und letztlich macht es sich das Architekturbüro damit schlicht leicht. Ich würde auf jeden Fall mal fragen, ob Sie das nicht auf Lohnsteuerkarte machen können. Dann bist Du den Brassel los... | |
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motte1986: Offline
Beitrag Datum: 07.09.2010 Uhrzeit: 16:55 ID: 40754 | Social Bookmarks: Vielen Dank erst einmal für die Antwort! Kann mir vielleicht jemand sagen, wie das ist, wenn ich in einem oder auch mal zwei Monaten über 400 Euro Honorar komme? Muss ich dann Steuern zahlen (zumindest vorerst und bekomme diese dann am Ende des Jahres wieder) oder muss ich mir da keine Gedanken machen, wenn ich unter dem Freibetrag von diesen fast 8000 Euro bleibe! Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen kann! |
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MelJee: Offline
Beitrag Datum: 10.09.2010 Uhrzeit: 00:30 ID: 40795 | Social Bookmarks: hallo, diese so bekannte 400 euro-grenze hat nichts mit steuern zu tun. sie ist nur relevant für zB die krankenversicherung ( wenn du familienversichert bist ). denn hier wird in den meisten fällen nicht nach jahresumsatz- bzw. -einkommen gerechnet, sondern nach monatlichen einkünften (welche unter den 400 euro bleiben müssen) bzw. arbeitszeiten von nicht mehr als 14,5 std. wöchentlich. die steuern, die du abführen musst (oder auch nicht, je nach dem, welche von samsarah bereits genannte variante du wählst ) beeinflusst diese monatliche grenze meines wissens nach nicht. (bitte melden, wenn ich was falsches sage....) ansonsten könnte ich dir nichts weiteres dazu sagen, als das, was samsarah bereits genannt hat. |
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