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MelJee: Offline
Beitrag Datum: 31.08.2010 Uhrzeit: 00:01 ID: 40628 | Social Bookmarks: danke tom, dass du noch einmal zu meiner eigentlichen frage zurückgekehrt bist, auch wenn ich den rest der diskussion auch äußerst interessant und vor allem wichtig fand. das problem war, dass ich beim finanzamt null auskunft erhalten habe. bin zur anmeldung mit einem fragenkatalog hin, in welchem ich genau die punkte aufgelistet habe, nach denen ich hier noch einmal gefragt habe. mir wurden nur stur die formulare ausgehändigt. auch eine befreundete finanzbeamte konnte mir da keine weitere auskunft geben. daran gedacht, dass es eine dienstleistung sein könnte, habe ich eigentlich so richtig erst, nachdem ich mit einer fotografin gesprochen habe, welche selbständig ist. aber da ist wohl der unterschied, dass sie keine (fach-)hochschul-ausbildung hat. auch wenn ich diese bei meiner hauptsächlichen derzeitigen tätigkeit nicht unbedingt benötigt hätte. aber ich streiche wie oben schon erwähnt den begriff "architektur" aus der tätigkeitsbeschreibung und bleibe erstmal freiberuflich, bis mir jemand etwas anderes aufzwingt. Geändert von MelJee (31.08.2010 um 00:03 Uhr). Grund: satzstellung fehlerhaft ;) |
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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 31.08.2010 Uhrzeit: 01:04 ID: 40629 | Social Bookmarks: Ich glaube, MelJee, die Begriffe, mit denen Du da Ordnung rein bringen willst, ziehen die Grenzen nicht an der richtigen Stelle. Es spielt keine entscheidende Rolle, ob Du studiert hast oder nicht. Auch steht das Erbringen einer "Dienstleistung" der Freiberuflichkeit nicht als Gegensatz gegenüber. Hast Du den Wiki-Artikel gelesen? Zitat:
T. | |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 31.08.2010 Uhrzeit: 17:29 ID: 40637 | Social Bookmarks: Mel, beim Finanzamt würde ich echt nicht nachfragen. Vor allem, wenn Du Dir selbst nicht sicher bist, ob Du nun ein Gewerbe anmelden musst, oder nicht. Du riskierst damit nur, den Spürsinn eines Finanzamtbeamten zu wecken. Fest steht, dass Du Leistungen, die in den Bereich Architektur fallen, auch als Student oder Absolvent als freier Beruf ableistest, und daher kein Gewerbe anmelden musst. Selbst bei der Umsatzsteuer bleibt es Dir frei, sie ab- oder nicht abzuführen. Prinzipiell wird die erst im 2. Jahr fällig, wenn Du einen bestimmten Ertrag erwirtschaftest. Es ist hier wie beim Architekt: man sollte eher eine Beratung beim Steuerberater nehmen, statt sich auf Foren und Bekannte zu verlassen. |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 31.08.2010 Uhrzeit: 22:15 ID: 40640 | Social Bookmarks: Noone, es hat doch gar keinen Zweck, mit dem Finanzamt Katz und Maus spielen zu wollen. Eine offene Anfrage schafft Rechtssicherheit. Man füllt doch bei der Beantragung einer Steuernummer den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" aus. Wenn das Finanzamt von sich aus auf Basis dieser Angaben keine Gewerbesteuer anmahnt, ist die Sache eigentlich schon klar und man kann die Frage auf sich beruhen lassen. Und zu der Umsatzsteuer: Du verzichtest mit der Abführung von Umsatzsteuer ja auch auf die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Ich finde es auch "professioneller", in eigenen Rechnungen Umsatzsteuer auszuweisen. Und ab einem bestimmten Umsatz musst Du es ohnehin. Klares Vote für die Umsatzsteuer ... T. |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 01.09.2010 Uhrzeit: 11:18 ID: 40642 | Social Bookmarks: @ Tom: Es geht gar nicht um ein Katz- und Maus-Spiel, sondern darum, dass auch Finanzbeamte sich an die geltenden Steuergesetze halten (müssen). Es mag ja sein, dass in Ballungszentren die Fragen eines Architekturstudenten (oder Absolventen) ein alltägliches Geschäft für die Steuerbeamten ist, aus eigener Erfahrung rate ich dem aber trotzdem ab, da ich in dem Finanzamt einer Kleinstadt eben zuerst mal die Auflage bekam, eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Dies war natürlich Blödsinn, der entsprechende Beamte hatte mich umgehend wieder zurück zum Kollegen verwiesen. Übrigens ist die Umsatzsteuerabführung nicht unbedingt ein Vorteil, wenn man kaum Projekte abrechnet. Man muss trotzdem jeden Monat die Umsatzsteuerabrechnung ans Finanzamt senden. Und wenn man keine absetzbaren Anschaffungen hat, muss die Verrechnung auch nicht unbedingt ein Vorteil sein. Ich kann eigentlich jedem nur den Gang zum Steuerberater empfehlen, man weiss dann ganz genau, was man wie abrechnet, und nach der ersten Steuererklärung kann man ja dann alles alleine weitermachen. Es ist doch offensichtlich, wenn man sich die Vielfalt der Antworten im Forum auf die selben immer wiederkehrenden Fragen ansieht, dass jeder seine Steuern sehr individuell abrechnet. Frage ist halt, inwieweit man sich auf die Aussagen bzw. Infos der Anderen verlassen will. (Man sieht ja in den Posts, dass es auch Finanzamtbedingt unterschiedliche Aussagen gibt) |
Social Bookmarks: Zitat:
Sicherlich ein guter Rat. Hier sei allerdings noch erwähnt, daß ein "guter" Steuerberater beim Honorar einem Rechtsanwalt kaum nachsteht. Das heißt, daß Stundenlöhne von 100 - 150 Euro (netto) keine Seltenheit sind. Für eine umfassende Beratung sind schnell 3-4 Stunden weg. Aber i.d.R. lohnt sich das. Nur so als Tipp. | ||
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