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dk0815: Offline
Ort: Karlsruhe Beitrag Datum: 10.10.2010 Uhrzeit: 20:50 ID: 41206 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, beschäftige mich gerade mit dem Thema, Wettbwerbsteilnahmen, als Angestellter. Hört sich vielleicht jetzt komisch an, hat aber einen Hintergrund der vielleicht viele betrifft. Oft arbeitet man ja als angestellter Architekt nur in einem bestimmten Bereich im Büro z.B. in der Werkplanung. Sicherlich ein Bereich, der interessant ist und in dem es nach dem Berufseinstieg auch viel zu lernen gibt. Entwurflich entwickelt man sich dann aber kaum weiter, da in kleinen Büros der oder die Chefs die Entwürfe machen, oder die grobe Richtung vorgeben, und sie von ihren Mitarbeitern nur ausarbeiten lassen. Dies bedeutet, wenn jetzt die Projekte, die das Büro bearbeitet nicht so besonders sind, was auch immer das bedeutet hat man bei einem möglichen Wechsel evtl. zumindest was das Kreative anbelangt nichts zählbares auf der Hand. Gut vielleicht begeistert einen sein Teilbereich so sehr, daß man im nächsten Büro diesen wieder besetzen will, was aber wenn man auch mal wieder mehr in den entwerferischen Bereich zurück will. Man kann nicht ewig nur seine Studienentwürfe zeigen, um zu demonstrieren, was man im Entwurfsbereich kann. Sicherlich bleibt ein Entwurf ein Entwurf, aber wenn das Studium schon einige Jahre her ist, kommt man vielleicht doch relativ schnell in Erklärungsnot. Also wäre eine Möglichkeit in der Freizeit, falls überhaupt vorhanden, mal an Wettbewerben teilzunehmen, um auch im Entwurf in Übung zu bleiben, und bei einer Bewerbung noch das eine oder andere Projekt mehr zu haben. Muss man so etwas mit seinem Chef absprechen, bzw. ist es überhaupt zulässig ? Was ist, wenn ein Wettbewerb nicht offen ist ? Oder müßte man sich "nebenberuflich selbständig machen" ? Man kann ja schlecht im Namen seines Arbeitgebers irgendwo Unterlagen anfordern und Sie dann allein bearbeiten. Ein weitere Frage wäre, was ist, wenn man arbeitslos wird und während man Arbeitslosengeld bezieht an Wettbewerben teilnimmt, ums seine Unterlagen zu verbessern. Man will ja nicht gleich ein eigenes Büro gründen nur weil es mal eine Phase der Arbeitslolsigkeit bis zur nächsten Anstellung gibt. Und wahrscheinlich bekäme man dann als Existenzgründer auch kein ALG mehr. Vielleicht hat sich ja schon mal jemand mit dem Thema befasst Gruss Daniel |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 11.10.2010 Uhrzeit: 11:22 ID: 41208 | Social Bookmarks: Hallo, - normalerweise steht im Arbeitsvertrag, ob Du ausserhalb Deiner Stelle noch in Deinem Namen arbeiten darfst. Normalerweise gilt: - bei freier Mitarbeit kein Thema, - bei festen Arbeitsverhältnissen nicht zulässig. - die Teilnahmebedingungen sind meist sowieso so, dass Du nur an offenen teilnehmen kannst. Selbst wenn Du in der Kammer bist, sind die meisten so angelegt, dass Du eine gewisse Büro- bzw. Umsatzvolumen bzw. Referenzobjekte nachweisen musst. - bei arbeitslosigkeit nebenher zu "arbeiten" - sprich, Wettbewerbe zu machen, ist doch ok. Ein Einkommen ist damit ja nicht garantiert, es ist ja streng genommen ein "Bewerben". Wenn du den Wettbewerb gewinnst, musst Du dann natürlich die Einkünfte angeben. Frage: Warum besprichst Du die Situation nicht mit Deinen Chef? Schlage doch konkret vor, mit Ihm (womit Du die meisten Kriterien für eine Teilnahme wohl erfüllen kannst) an einem konkreten Wettbewerb teilzunehmen. |
Social Bookmarks: Du müsstest in jedem Fall aufpassen, dass Du an keinen Wettbewerben Teilnimmst, an dem Dein Büro teilnimmt! Das kann zum Ausschluss für beide Seiten führen.
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dk0815: Offline
Ort: Karlsruhe Beitrag Datum: 12.10.2010 Uhrzeit: 21:56 ID: 41218 | Social Bookmarks: Hallo Danke für die Antworten, konnte mich erst jetzt melden. Wenn ich das richtig verstehe, wären nur offene Wettbewerbe möglich. Kann man sich da dann als Privatperson anmelden, oder muss man schon ein Büro haben. Alle anderen erforden dann tatsächlich ein eigenes Büro ? Oder muss man gleichzeitig auch schon Referenzen haben. Sicherlich ist es immer gut sich mit dem Chef abzusprechen. Manchmal ist es aber besser solche Themen für sich zu behalten, da so mancher Chef dann auch die Idee kommt, der Mitarbeiter sei wohl nicht ausgelastet....... Ich denke auch wenn man im Namen des Büros irgendwo antreten will setzt man sich auch gleich wieder unter Zugzwang dem Chef / Kollegen gegenüber und die tatsächliche Ausführung betreffend. Der einzige Vorteil wäre an Wettbewerben teilnehmen zu können, bei denen durch vorgeschaltete Bewerbungsverfahren / Referenzen des Büros weniger Teilnehmer sind und man dadurch theoretisch eine größere Chance auf Erfolg hätte. Zudem kommt noch, daß man erst mal einen Chef haben muss, der einem freie Hand läßt , wenn der Büroname draufsteht. Sehr unwahrscheinlich. Noch einmal zum Thema Arbeitslosigkeit. Würde dies bedeuten, daß man dort auch als Privatperson teilnehmen kann ? Oder muß man sich ne Steuernummer besorgen, quasi als ob man sich selbständig macht ? Gruss Daniel |
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Beitrag Datum: 13.10.2010 Uhrzeit: 12:58 ID: 41220 | Social Bookmarks: Bei Absolventenwettbewerben reicht die Vorlage des Diploms, bei Architektenwettbewerben benötigst du meistens die Kammereintragsurkunde als Nachweis. Ein Büro mit Steuernummer mußt du nicht haben. Die Arbeitslosigkeit ist auch kein generelles Ausschlußkriterium. Viele Realisierungsettbwerbe verlangen eine Mindestumsatzsumme im Jahr, um sicher zu gehen, daß du schon selber gebaut hast oder noch baust. Oder du muß von dir realiserte Projekte vorweisen können. Die Teilnahmevoraussetzungen stehen aber immer in den Ausschreibungen. Ich würde deinem Arbeitgeber nichts davon sagen. Ist ja deine Privatangelegenheit. Nur wenn es ausdrücklich in deinem Arbeitsvertrag angesprochen ist, daß du keine eigenen Wettbewerbe machen darfst, würde ich ihn über dein Vorhaben informieren. |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 14.10.2010 Uhrzeit: 17:05 ID: 41226 | Social Bookmarks: Zitat:
--> Architekt = freier Beruf, Suchfunktion benutzen Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Es ist doch ein offenes Geheimnis, dass Du als kammer- und Büroloser Architekt nur an offenen Wettbewerben teilnehmen kannst. D.h. meist Ideenwettbewerbe, Realisierungswettbewerbe sind zumindest für den Realisierungsteil nie offen. Wie hoch Deine Gewinnchancen bei einem Wettbewerb sind, bei dem sich zahllose Teilnehmer um die Plätze prügeln, kannst Du Dir vorab ausrechnen....... Wenn es Dir um Deine Mappe geht: mache doch eigene Studien, dann hast Du auch Material für die MAppe.... | |||||
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dk0815: Offline
Ort: Karlsruhe Beitrag Datum: 15.10.2010 Uhrzeit: 22:13 ID: 41245 | Social Bookmarks: Hallo wahrscheinlich ist es richtig auch dem Chef gegenüber die Dinge offen anzusprechen. Wobei je nachdem steht bei manchen Leuten auch im Arbeitsvertrag drin, daß Wettbewerbe außerhalb der Arbeitszeit möglich sind, wenn sie die Bürointeressen nicht berühren. Wenn man diese Formulierung drin hat, braucht man es glaube ich nicht unbedingt gleich thematisieren. Über das Thema "eigene Studien" habe ich auch schon nachgedacht. Nur sich komplett frei Aufgaben zu stellen finde ich doch recht schwer. Wie würdet Ihr das angehen. Erste Möglichkeit wäre offene Wettebewerbe, deren Aufgaben man etwas umfunktioniert, oder sie in einem anderen Zeitrahmen bearbeitet, ohne sie abzugeben. Alternativ könnte ich mir auch vorstellen, daß man sich für freie Grundstücke in seiner Umgebung Entwürfe überlegt. So hat man zumindest einen realen Ortsbezug und kann mit z.B. auf die Geschossigkeit, etc. reagieren. Eventuell könnte man sich auch Projekte aus dem Büro hernehmen, z.B. abgeschlossene und diese noch einmal nach eigenen Vorstellungen entwickeln. Für eine Mappe wäre es glaube wohl egal, um was für Entwürfe es sich handelt, da es ja um die Darstellung der entwerferischen Fähigkeiten geht. Vielleicht hat ja noch jemand ein paar Anregungen auf Lager. Gruss Daniel |
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