Social Bookmarks: An alle Praktikumserfahrenen, ich möchte im kommenden Semester ein Büropraktikum machen, das zwischen vier und sechs Monaten dauern wird. Ich möchte kein Urlaubssemester dafür nehmen. In unserer Studienordnung sind nur 8 Wochen vorgeschrieben. Ich konnte bisher soviel erfahren, daß bei Pflichtpraktika der Studentenstatus erhalten bleibt und damit auch die Krankenversicherung wie bisher bezahlt werden kann, d.h. ich mich nicht wie ein Angestellter versichern muß, was ja deutlich teurer wäre. Das ist wohl auch unabhängig von der Dauer und dem Lohn (falls überhaupt), den man bekäme. Jetzt meine Frage: Heißt das, daß nur ingerdwo festgelegt sein muß, daß ich ein Praktikum machen muß und ich auch, wenn ich es länger mache, als vorgesehen, den Studentenstatus behalte, oder bedeutet das, ich kann nur die Pflichtzeit Student bleiben und muß mich für den Rest anders versichern? Für Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar! Liebe Grüße, Samy | |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 41
wolfgang_ch: Offline
Beitrag Datum: 13.02.2004 Uhrzeit: 15:12 ID: 3244 | Social Bookmarks: Hallo. Ich weiss es so, dass man wenn man z.B. neben dem Studium jobbt eine gewisse Wochenarbeitszeit bzw. einen gewissen Lohn nicht überschreiten darf. Aber es wird wohl für Praktikas ausnahmen geben. Am besten Fragst Du mal bei deiner Krankenversicherung nach, wenn Du es 100%ig wissen willst. Gruss Wolfgang |
Social Bookmarks: Das mit den max. 80 Monatsstunden gilt für Jobs neben dem Studium, aber nicht für Pflichtpraktika. Würde ich nur zwei Monate Praktikum machen wolle, wäre das alles keine Frage, weil es ja exakt so in der Studienordnung steht, also Teil des Studiums ist. Wenn ich mich aber entscheide, ein längeres Praktikum zu machen (zum einen, weil ich bessere Chancen auf einen guten Platz habe, wenn die mich nicht nach der Einarbeitungsphase gleich wieder gehen lassen müssen, und zum zweiten, weil ich auch über genau diese Phase hinaugehen möchte) dann ist eben die Frage, ob die ürsprünglich gemeinten Bedingungen noch gelten oder eben nicht. Vielleicht findet sich ja noch ein kundiger. Die Krankenkassen sind eine so zähe Anfragestelle.... Trotzdem erstmal Dank. Grüße, Samy | |
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Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 17.02.2004 Uhrzeit: 01:46 ID: 3258 | Social Bookmarks: Hi Samy, ich arbeite seit 1 Jahr jetzt regelmäßig in einem Büro ... 1-2x die Woche, in Ferien immer Fulltime tw. bis zu 50 Std. / Woche .... ich bin auch weiterhin normal krankenversichert, und zwar NOCH über die Familienversicherung meiner Eltern. Die Wochenstunden und der Lohn sind da lt. Kasse nebensächlich, solange der Job nicht das Studium beeinträchtigt/verzögert und die Zeitaufwendung für das Studium über das Jahr hinweg immer noch einen großen Teil ausmacht. Hierzu folgendes: Zitat:
Zitat:
D.h. du kannst soviel arbeiten und verdienen, wie du willst, doch ab 400 EUR / Monat musst du Rentenversicherung zahlen, das waren bei mir im letzten Jahr über 600 EUR und in 2004 wohl über 1000 EUR, die ich wohl nie im Leben wiedersehe Evt. kannst du mit deiner Kasse aushandeln, dass du bei Überschreitungen Ausnahmen machen, weil du die Praktika im Block und nicht über die Semester hinweg machst Das ganze gilt auch, wenn du älter als 25 bist und die Studentenversicherung hast, die nach der Familienversicherung kommt! Ob o.g. Punkte auch bei deiner Kasse gelten, musst du mal bei denen auf der HP schauen. Ich bin momentan noch bei der DAK, von denen o.g. Zitate sind! Hoffe, du kannst damit was anfangen! | ||
Social Bookmarks: Zitat:
Das sind ja aber Gelder, die Du in die BfA eingezahlt hast. Wenn Du Dich aber entschliesst in das Versorgungswerk für Architekten einzusteigen, kannst Du Dich von der BfA befreien lassen und die gezahlten Gelder zurückfordern! (Dazu gibt es allerdings irgendeine Regel mit fünf Jahren oder so - weiß nicht mehr, was da genau war, die Zahl ist mir nur irgendwie noch im Kopf...) Zu Frage von Samsarah: In Ihrem Fall geht es ja weder um eine Anstellung mit max. 20 Std. in der Woche noch um ein Semesterferienjob, sondern um den Fall eines "Urlaubssemesters" (allerdings ohne Befreiung von der Uni, um noch an Prüfungen teilnehmen zu können) wo sie Wöchentlich mind. 40 Std. arbeiten wird. Grüsse Florian
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | ||
Registriert seit: 17.07.2003
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Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 17.02.2004 Uhrzeit: 11:11 ID: 3264 | Social Bookmarks: Zitat:
Ja, das beantworten meine Zitate doch auch .... solange es kein offizielles Befreiungssemster ist, gelten zumindest beid er DAK die gleichen Regeln. Wenn sie nun aber 49 Std. wöchentlich währrend des Sem.s arbeitet, muss sie wohl mit der Krankenkasse mal sprechen. Sie sollte denen dann sagen, dass sie zugusten eines besseren Lerneffektes die Wochen lieber in 1 Block nimmt, statt gerade wegen der KV in kleinen Stücken das Praktikum zu absolvieren. Ich habe mir mal sagen lassen, dass die KKs in diesem Fall einwilligen, vor allem wenn es um Pflichtpraktika geht ... was natürlich nicht verhinderbar sein wird, ist, dass sie auch während des Sem.s dann in die RV einzahlen muss ... je nachdem, wieviel sie verdient, also bei > 400 EUR/M. | |
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