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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 01.12.2010 Uhrzeit: 18:32 ID: 41689 | Social Bookmarks: Als Freelancer hast Du einen Vertrag als "Subunternehmer" des Architekten. Die Gewährleistung ist also zwischen Dir und dem Architekten zu klären, der Bauherr ist hier rechtlich nicht relevant, da der Architekt mit ihm die Verträge abschliesst. Es muss also im Vertrag zwischen Dir und Architekturbüro stehen, dass Du für eventuelle Planungsfehler nicht haftest, und auch bei Bauanträgen oder Werkplanung nicht als Planverfasser genannt wirst. Alle Unterlagen sollten dann mit Plankopf des Büros rausgehen. |
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