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MelJee: Offline
Beitrag Datum: 30.11.2010 Uhrzeit: 19:09 ID: 41667 | Social Bookmarks: Guten Abend zusammen, mal angenommen, man erbringt als Freelancer Planungsleistungen für ein Büro und erhält dafür einen Vertrag in welchem steht, dass man gegenüber der Bauherrschaft nicht haftet und das Büro die Bauanträge ausführt. Dann heisst es doch dennoch, dass ich gegenüber dem Büro hafte?! Wie seht ihr das? Ich habe natürlich schon die Suchfunktion verwendet, aber wollte dennoch mal fragen, wie eure Meinung in dem speziellen Fall wäre... Schon mal vielen Dank für eure Antworten!!! |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 01.12.2010 Uhrzeit: 18:32 ID: 41689 | Social Bookmarks: Als Freelancer hast Du einen Vertrag als "Subunternehmer" des Architekten. Die Gewährleistung ist also zwischen Dir und dem Architekten zu klären, der Bauherr ist hier rechtlich nicht relevant, da der Architekt mit ihm die Verträge abschliesst. Es muss also im Vertrag zwischen Dir und Architekturbüro stehen, dass Du für eventuelle Planungsfehler nicht haftest, und auch bei Bauanträgen oder Werkplanung nicht als Planverfasser genannt wirst. Alle Unterlagen sollten dann mit Plankopf des Büros rausgehen. |
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MelJee: Offline
Beitrag Datum: 01.12.2010 Uhrzeit: 20:01 ID: 41691 | Social Bookmarks: Danke Noone, im Prinzip trifft es so schon zu, nur dass im Vertrag eben (bis jetzt) nicht drin steht, dass ich nicht haften würde. Aber wenn es zum Auftrag käme, würde ich sowieso eine entsprechende Versicherung abschliessen. Allerdings frage ich mich, inwieweit diese Versicherungen bereit sind zu zahlen. Wenn man wirklich Planungsfehler macht und die Versicherung dann meint, dass ich alles allein tragen muss, weil ich es besser hätte wissen müssen, dann lasse ich doch lieber die Finger von Planungsgeschichten. |
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 02.12.2010 Uhrzeit: 12:05 ID: 41693 | Social Bookmarks: Oft schließt die Haftpflichtversicherung des Büros die Planungsleistung der freien Mitarbeiter mit ein, da sollte man vorher aber dringend mal drüber reden... |
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bernd.m: Offline
Beitrag Datum: 31.12.2010 Uhrzeit: 11:12 ID: 42000 | Social Bookmarks: Zitat:
Besser: bestätigen lassen | |
Social Bookmarks: Ohne Haftungsrisiken bist Du allerdings auch kein "richtiger" Selbständiger, sondern Deine Tätigkeit könnte als Scheinselbständigkeit interpretiert werden. Ein wesenliches Merkmal einer Selbständigkeit ist nämlich unternehmerisches Risiko und dazu gehört auch das man Haftung bzw. Gewährleistung für das übernimmt was man tut oder produziert. Natürlich solltest Du vermeiden, daß Du gegenüber dem Kunden/Bauherrn direkt haftest. Das sollte das Büro tun für das Du Dienstleistungen erbringst. Aber warum sollte das Büro auf Haftungsansprüche gegenüber Dir verzichten?? Das wäre doch für das Büro ein Nachteil, der aus meiner Sicht unnötig ist und das o.g. Problem mit sich bringt. Wenn Du etwas tust und dafür Rechnungen stellst, dann übernimmst Du auch Verantwortung für das Erbrachte und Bezahlte. | |
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timtonnendach: Offline
Beitrag Datum: 31.12.2010 Uhrzeit: 13:32 ID: 42005 | Social Bookmarks: letztendlich wird sich das in deinem Stundenlohn widerspiegeln, wenn du für diene Arbeit voll haftest wirst du eine entsprechende Versicherung haben (müssen) und entsprechend mehr verlangen.... wenn du nicht haftest wird es billiger. |
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BenTer: Offline
Beitrag Datum: 02.01.2011 Uhrzeit: 18:52 ID: 42022 | Social Bookmarks: Ja, wie Archimedes schon sagte trägst du die Verantwortung gegenüber dem Architekturbüro, auch wenn nichts expliziet im Vertrag steht. Würde deshalb schnellstmöglich eine Haftpflichtversicherung abschließen. Das Architekturbüro wird aber die Hauptschuld haben und sie an dich weitergeben. Solltest du in der Zwischenzeit insolvent gegangen sein, dann bleibt die Schuld am Büro hängen, sollte deine "Firma" aber noch existieren wird das Büro dich als Schuldner heranziehen. In einzelnen Fällen wird aber die Schuld verteilt (Teilschuld usw.), da das Architekturbüro auch dazu verpflichtet ist über die Pläne, die sie herausgibt drüberzukucken und nicht blindlinks an den Bauhernn weiterzugeben. Deshalb würde ich diese Klausel genaustens im Vertrag formulieren,...! In den meistens Fällen wird hier die VOB Teil B vereinbart; um eine Haftpflicht, die übrigens auch gesetzlich vorgeschrieben ist, kommst du aber nicht drumrum. |
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