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Absolvent; freiberuflich; ohne kammereintrag; rentenversicherung? Hallo zusammen, ich bin seit meinem uniabschluss freiberuflich in BW tätig. nach auskunft meiner architektenkammer ist eine anrechnung als aip derzeit nicht möglich, da ich mit einem kollegen zusammen ein projekt bearbeite, der ebenso keinen kammereintrag besitzt und wir sogesehen keinen architekten zur anleitung haben. meine frage bezieht sich nun auf die rentenversicherung. "Verkammerte Freiberufler (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Apotheker sowie u. U. Architekten und Ingenieure) sind rentenversicherungspflichtig über ihre obligatorische Mitgliedschaft in den berufsständischen Versorgungswerken, die als Ersatz für die Gesetzliche Rentenversicherung anzusehen sind." da ich nun aber bislang nicht im versorgungswerk mitglied bin, stellt sich mir die frage, wie in meinem fall die rentenversicherung zu handhaben ist. vielleicht hat jemand erfahrung damit. vielen dank im vorraus beste grüße michael |
AW: Absolvent; freiberuflich; ohne kammereintrag; rentenversicherung? Zitat:
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AW: Absolvent; freiberuflich; ohne kammereintrag; rentenversicherung? danke Archiologe! ebenso für den link |
AW: Absolvent; freiberuflich; ohne kammereintrag; rentenversicherung? Also wer als Freiberufler freiwillig in die BFA einzahlt, hat einen Sprung...... Mein Tip: trete ins Versorgungswerk ein, es ist keine Kammermitgliedschaft zwingend notwendig. Du verpflichtest Dich zu einem späteren Kammereintritt, wenn Du dann die Kriterien erfüllst. Benutze bitte die Suchfunktion bez. des Versorgungswerks, es wurde in zahllosen Threads diskutiert. |
AW: Absolvent; freiberuflich; ohne kammereintrag; rentenversicherung? Zitat:
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