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michael81: Offline


michael81 is on a distinguished road

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Datum: 05.01.2011
Uhrzeit: 12:01
ID: 42055



Absolvent; freiberuflich; ohne kammereintrag; rentenversicherung?

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

ich bin seit meinem uniabschluss freiberuflich in BW tätig. nach auskunft meiner architektenkammer ist eine anrechnung als aip derzeit nicht möglich, da ich mit einem kollegen zusammen ein projekt bearbeite, der ebenso keinen kammereintrag besitzt und wir sogesehen keinen architekten zur anleitung haben. meine frage bezieht sich nun auf die rentenversicherung.

"Verkammerte Freiberufler (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Apotheker sowie u. U. Architekten und Ingenieure) sind rentenversicherungspflichtig über ihre obligatorische Mitgliedschaft in den berufsständischen Versorgungswerken, die als Ersatz für die Gesetzliche Rentenversicherung anzusehen sind."

da ich nun aber bislang nicht im versorgungswerk mitglied bin, stellt sich mir die frage, wie in meinem fall die rentenversicherung zu handhaben ist.
vielleicht hat jemand erfahrung damit.

vielen dank im vorraus


beste grüße

michael

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Beitrag
Datum: 06.01.2011
Uhrzeit: 12:52
ID: 42064



AW: Absolvent; freiberuflich; ohne kammereintrag; rentenversicherung?

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von michael81 Beitrag anzeigen
da ich nun aber bislang nicht im versorgungswerk mitglied bin, stellt sich mir die frage, wie in meinem fall die rentenversicherung zu handhaben ist.
vielleicht hat jemand erfahrung damit.
Du kannst in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben. Da ist man ja sowieso ersteinmal versichert, solange man sich nicht befreien läßt. Als Selbstständiger bist du aber nicht verpflichtet, eine Rentenversicherung zu haben.


Zitat:
9.4.1.3. Freiwillige Versicherung

Wer mehr Zutrauen in die gesetzliche Rentenversicherung hat, eine Rentenversicherung aus einer früheren Angestelltenzeit aufstocken oder sich zumindest eine Grundsicherung aufbauen möchte, kann als Selbstständiger freiwillig Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung werden. Bestimmte Termine oder Vorbedingungen gibt es dafür nicht; die freiwillige Versicherung kann auch jederzeit beendet werden.

Auch das Einkommen, das der Beitragsberechnung zu Grunde liegt, kann unabhängig vom tatsächlichen Einkommen beliebig zwischen dem Mindestbetrag von 400 € und der Beitragsbemessungsgrenze von 5.250 / 4.550 € gewählt werden. Beim Beitragssatz von 19,9 Prozent beträgt der Mindestbeitrag also 79,60 €, der Höchstbeitrag 1044,75 / 905,45 €.

Diesen Beitrag, dessen Höhe sich natürlich auf die spätere Rentenhöhe auswirkt, müssen Selbstständige in voller Höhe selbst bezahlen.


9.4.1.4. Pflichtversicherung auf Antrag

Alternativ dazu können Selbstständige (freiwillig) einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen. In den meisten Fällen werden dadurch die Versicherungsbedingungen günstiger als bei der freiwilligen Versicherung: Für Neueinsteiger gibt es dort z.B. keine Erwerbsunfähigkeitsrente mehr; auch bei der Anrechnung von Schwangerschafts- und Mutterschutzzeiten sowie Zeiten von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Rehabilitation gibt es Unterschiede. Welche Form im konkreten Einzelfall besser ist, muss auf jeden Fall mit einer individuellen Beratung geklärt werden.

Zu berücksichtigen ist dabei, dass eine Pflichtversicherung auf Antrag eben auch eine Pflichtversicherung ist. D.h., man kann sie zum einen nicht beliebig beenden, sondern nur, wenn man die selbstständige Tätigkeit aufgibt. Zum anderen gelten hier dieselben Beitragsregeln wie bei der Pflichtversicherung. Der Beitrag ist – anders als bei der freiwilligen Rentenversicherung – also nicht frei wählbar.

Der Antrag auf Pflichtversicherung kann nur in den ersten fünf Jahren der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.
Quelle

Geändert von Archiologe (06.01.2011 um 13:08 Uhr).

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michael81: Offline


michael81 is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 06.01.2011
Uhrzeit: 15:23
ID: 42065



AW: Absolvent; freiberuflich; ohne kammereintrag; rentenversicherung? #3 (Permalink)
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danke Archiologe!
ebenso für den link

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Datum: 11.01.2011
Uhrzeit: 10:52
ID: 42103



AW: Absolvent; freiberuflich; ohne kammereintrag; rentenversicherung? #4 (Permalink)
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Also wer als Freiberufler freiwillig in die BFA einzahlt, hat einen Sprung......

Mein Tip: trete ins Versorgungswerk ein, es ist keine Kammermitgliedschaft zwingend notwendig. Du verpflichtest Dich zu einem späteren Kammereintritt, wenn Du dann die Kriterien erfüllst.

Benutze bitte die Suchfunktion bez. des Versorgungswerks, es wurde in zahllosen Threads diskutiert.

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Beitrag
Datum: 11.01.2011
Uhrzeit: 13:11
ID: 42104



AW: Absolvent; freiberuflich; ohne kammereintrag; rentenversicherung? #5 (Permalink)
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Zitat:
Mein Tip: trete ins Versorgungswerk ein, es ist keine Kammermitgliedschaft zwingend notwendig. Du verpflichtest Dich zu einem späteren Kammereintritt, wenn Du dann die Kriterien erfüllst.
Im Bayerischen Versorgungungwerk (auch zuständig für Niedersachen und Rheinland-Pfalz) mußt du in einer AiP Stellung sein, um als "Anwärter" eintreten zu dürfen. In anderen Werken ist es bestimmt nicht anders...

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