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JUMA-tec: Offline
Beitrag Datum: 30.01.2011 Uhrzeit: 14:35 ID: 42351 | Social Bookmarks: Hallo an alle! Ich arbeite nun seit 3 Jahren (alle 9 Lph.) in einem Architekturbüro und möchte mich in 2,5 Jahren selbstständig machen. Die Selbstständigkeit soll so aussehen, dass ich in den handwerklichen (Beratung, Planung und Montage von Küchen) Familienbetrieb mit einsteige und parallel dazu ein Architekturbüro betreibe. Anfänglich möchte ich das Architekturbüro auf ca. 20% des Gesamtarbeitspensum fahren, damit ich mich richtig in die Beratung und Planung sowie die Montage des Küchenstudios in Form von Schulungen und praktischen Erfahrungen einarbeiten kann. Auf Dauer möchte ich dann das Architekturbüro sukzessive ausbauen und auf ca. 60% erweitern. Auf lange Sicht soll dann beides je nach Auftragslage 40% / 60% geführt werden. Hat von euch jemand Erfahrungen in diesem Bereich? Ich bin mir auch nicht sicher wie Die Kammer (NRW) auf diese Kombi reagiert. Daher muss ich mir nun Gedanken machen, in welcher Art und Weise beide Betriebe parallel, bzw. kombiniert geführt werden können. Über wissenswerte Tipps und Kenntnisse wäre ich euch echt dankbar. Gruß JUMA-tec |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 20.08.2005
Beiträge: 189
sanne: Offline
Ort: München Beitrag Datum: 01.02.2011 Uhrzeit: 10:22 ID: 42378 | Social Bookmarks: Hallo JUMA, ich habe lange überlegt ob ich antworten soll aber jetzt mache ich es doch. Du bist also Architekt!? Was bedeutet deiner Meinung nach, ein Büro zu 20% zu führen? Mal nen Computer und nen Plotter zu kaufen und wenn jemand was von dir will machst du halt mal bissl was? So eine Art "Stand-by"? Willst du Mitarbeiter einstellen oder machst du das alles alleine? Und was ist das für ein Küchenstudio- Großküchen oder kleinere Küchenzeilen? Und was interessiert das die Kammer? Da würd ich mir an deiner Stelle gar keine Gedanken machen sondern direkt da anrufen. Bin gespannt auf deinen Plan grüsse sanne |
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Beiträge: 748
FoVe: Offline
Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 02.02.2011 Uhrzeit: 01:09 ID: 42384 | Social Bookmarks: Aus eigener Erfahrung kann ich dir schon mal sagen, dass du von deiner Versicherung Schwierigkeiten bekommst, wenn du Planung und Ausführung am gleichen Objekt übernimmst. Ich hatte zusammen mit meinem alten Herrn bis 1993 eine kleine Zimmerei. Da in Hessen die Zimmermeister auch die kleine Vorlageberechtigung hatten bzw. haben, habe ich gelegentlich auch Planungsleistungen angeboten. Das war jedes Mal ein Zirkus mit den Haftpflichtversicherungen. Zudem glaub ich, dass man schlecht auf zwei Hochzeiten gleichzeitig tanzen kann. Wenn du in einem Familienbetrieb in der Geschäftsführung mit drinne bist, dann bleibt dir eigentlich kein Raum dafür, mal eben nebenbei noch als Architekt tätig zu sein. Entscheide dich für eines der beiden und mach das richtig. Gruß Martin |
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 02.02.2011 Uhrzeit: 10:22 ID: 42386 | Social Bookmarks: ...nicht nur das, als Architekt ist man Freiberufler, also gewerbesteuerbefreit, diese Freiheit würde mit der ersten gewerblichen Stunde entfallen, es sei denn man trennt die Firmen. |
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