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m²-Preise zulässig? Hallo Forum, ich bearbeite momentan viele Gartenthemen in Privatgärten (Balkone, einzelne Beete etc.), bzw. für private AG. Nun liegen diese meist unter der HOAI-Grenze von 20.452€. Es wird ja nun die Abrechung nach Stunden, pauschal oder Erfolgshonorar vorgeschlagen in der HOAI. Ich möchte aber gerne auch eine Abrechnung nach m² anbieten. Von einem niedrigen Preis ( z.B. Rasen) bis höher (z.B. größere Geländeabwicklungen) oder z.B. für die Lps 1-3, dann bezogen auf die Gesamtfläche. (Manche wollen danach auch allein weitermachen). Ist das generell möglich? Danke für Infos. |
AW: m²-Preise zulässig? HOAI § 7 Honorarvereinbarung (1) Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch diese Verordnung festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen. (2) Liegen die ermittelten anrechenbaren Kosten, Werte oder Verrechnungseinheiten außerhalb der Tafelwerte dieser Verordnung, sind die Honorare frei vereinbar. Du kannst also machen was Du magst..... |
AW: m²-Preise zulässig? sehr schön Anton, Ihr habt leider noch keinen kompetenten Mitarbeiter gefunden, aber wir hier im Forum! ;) Danke für Deine zahlreichen zukünftigen Beiträge :) |
AW: m²-Preise zulässig? Danke für deine Antwort. Ich hatte auch nicht in der HOAI selber nachgeschaut, sondern einen Internetartikel zur HOAI gelesen und da stand das. Hat mich etwas irritiert. |
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