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Datum: 14.02.2011
Uhrzeit: 15:34
ID: 42503



m²-Preise zulässig?

#1 (Permalink)
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Hallo Forum,

ich bearbeite momentan viele Gartenthemen in Privatgärten (Balkone, einzelne Beete etc.), bzw. für private AG. Nun liegen diese meist unter der HOAI-Grenze von 20.452€.
Es wird ja nun die Abrechung nach Stunden, pauschal oder Erfolgshonorar vorgeschlagen in der HOAI.
Ich möchte aber gerne auch eine Abrechnung nach m² anbieten. Von einem niedrigen Preis ( z.B. Rasen) bis höher (z.B. größere Geländeabwicklungen) oder z.B. für die Lps 1-3, dann bezogen auf die Gesamtfläche. (Manche wollen danach auch allein weitermachen).
Ist das generell möglich?

Danke für Infos.

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Anton-2: Offline


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Beitrag
Datum: 14.02.2011
Uhrzeit: 16:51
ID: 42506



AW: m²-Preise zulässig?

#2 (Permalink)
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HOAI § 7 Honorarvereinbarung

(1) Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch diese Verordnung festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen.

(2) Liegen die ermittelten anrechenbaren Kosten, Werte oder Verrechnungseinheiten außerhalb der Tafelwerte dieser Verordnung, sind die Honorare frei vereinbar.



Du kannst also machen was Du magst.....

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Kieler: Offline

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Beitrag
Datum: 14.02.2011
Uhrzeit: 17:31
ID: 42510



AW: m²-Preise zulässig? #3 (Permalink)
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sehr schön Anton, Ihr habt leider noch keinen kompetenten Mitarbeiter
gefunden, aber wir hier im Forum!
Danke für Deine zahlreichen zukünftigen Beiträge

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Beiträge: 171
Baumplanerin: Offline


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Beitrag
Datum: 15.02.2011
Uhrzeit: 20:30
ID: 42550



AW: m²-Preise zulässig? #4 (Permalink)
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Danke für deine Antwort.

Ich hatte auch nicht in der HOAI selber nachgeschaut, sondern einen Internetartikel zur HOAI gelesen und da stand das. Hat mich etwas irritiert.

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