Registrierter Nutzer Registriert seit: 23.01.2009
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Beitrag Datum: 14.02.2011 Uhrzeit: 15:34 ID: 42503 | Social Bookmarks: Hallo Forum, ich bearbeite momentan viele Gartenthemen in Privatgärten (Balkone, einzelne Beete etc.), bzw. für private AG. Nun liegen diese meist unter der HOAI-Grenze von 20.452€. Es wird ja nun die Abrechung nach Stunden, pauschal oder Erfolgshonorar vorgeschlagen in der HOAI. Ich möchte aber gerne auch eine Abrechnung nach m² anbieten. Von einem niedrigen Preis ( z.B. Rasen) bis höher (z.B. größere Geländeabwicklungen) oder z.B. für die Lps 1-3, dann bezogen auf die Gesamtfläche. (Manche wollen danach auch allein weitermachen). Ist das generell möglich? Danke für Infos. |
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Anton-2: Offline
Beitrag Datum: 14.02.2011 Uhrzeit: 16:51 ID: 42506 | Social Bookmarks: HOAI § 7 Honorarvereinbarung (1) Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch diese Verordnung festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen. (2) Liegen die ermittelten anrechenbaren Kosten, Werte oder Verrechnungseinheiten außerhalb der Tafelwerte dieser Verordnung, sind die Honorare frei vereinbar. Du kannst also machen was Du magst..... |
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 14.02.2011 Uhrzeit: 17:31 ID: 42510 | Social Bookmarks: sehr schön Anton, Ihr habt leider noch keinen kompetenten Mitarbeiter gefunden, aber wir hier im Forum! Danke für Deine zahlreichen zukünftigen Beiträge |
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Beitrag Datum: 15.02.2011 Uhrzeit: 20:30 ID: 42550 | Social Bookmarks: Danke für deine Antwort. Ich hatte auch nicht in der HOAI selber nachgeschaut, sondern einen Internetartikel zur HOAI gelesen und da stand das. Hat mich etwas irritiert. |
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