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todd64: Offline


todd64 is on a distinguished road

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Datum: 03.03.2011
Uhrzeit: 12:38
ID: 42812



Frage zu Arbeitsvertrag

#1 (Permalink)
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Hallo,

ich habe eine Frage zu Arbeitsverträgen. Mir wurde ein Vertrag vorgelegt, in dem es zwei Absätz gibt, bei den ich mich Frage, ob die rechtlich in Ordnung sind:

1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über die Höhe seiner monatlichen Bezüge stillschweigen zu bewahren. Zuwiderhandlungen gelten als Grund für eine außerordentliche Kündigung.

2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Nacht-, Wochenend-, Mehr- und Überarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Mehr- und Überarbeit wird nicht vergütet. Sie gilt mit dem monatlichen Gehalt als abgegolten.


Zu 1.) bin ich der Meinung mal gehört zu haben, dass dies unzulässig ist. Kann das jemand bestätigen?

Zu 2.) Ist Mehrarbeit, die nicht vergütet wird (als Auszahlung oder durch Abfeiern) nicht eine unzulässige benachteiligung des Arbeitnehmers?
Das der AN für seine Überstunden häufig am Ende keinen Ausgleich bekommt, ist ja nicht ungewöhnich. Aber dies so in einen Vertrag zu scheiben finde ich fragwürdig. Warum schreibt man dann nicht gleich, dass die Wöchentliche Arbeitszeit mind. 50 Stunden beträgt????

Danke & Grüsse
Todd

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johnnboy: Offline

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johnnboy is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 03.03.2011
Uhrzeit: 17:25
ID: 42818



AW: Frage zu Arbeitsvertrag

#2 (Permalink)
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Moin!

Zu 1)
Mal hier gucken, ist aber vermutlich noch nicht rechskräftig.

Zu 2)
Ohne Gewähr weil Wikipedia:
"Solche Pauschalierungsabreden sind nach Ansicht des Landesarbeitsgericht München zulässig, solange sich hinsichtlich des Anfalls der Überstunden und der gewährten Vergütung kein auffallendes Missverhältnis ergibt[8]. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hält dagegen formularmäßige Klauseln in Arbeitsverträgen, wonach durch den (arbeitsvertraglich vereinbarten) Wochen-/Monatslohn alle anfallende Mehrarbeit abgegolten sein soll, für unwirksam, weil der Arbeitnehmer nicht erkennen kann, in welcher Höhe er Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung hat[9]. Auch das Bundesarbeitsgericht hat eine Klausel "erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten" für unwirksam erklärt.[10]

Pauschalierungsabreden umfassen nicht Überstunden, die über das gesetzlich zulässige[11] Maß hinaus geleistet werden. Für solche Arbeitsstunden kann trotz Pauschalierungsabrede in jedem Falle gesondert Vergütung verlangt werden[12]."


Einfach mal den Links zu den Urteilen folgen.

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fst
 
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fst is just really nice fst is just really nice fst is just really nice fst is just really nice

Beitrag
Datum: 03.03.2011
Uhrzeit: 18:56
ID: 42819



AW: Frage zu Arbeitsvertrag #3 (Permalink)
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Dann könntest Du ja fristlos gekündigt werden, nur weil Du z.B. dem neuen Vermieter einen Gehaltsnachweis vorlegst.

Bei der Mehrarbeit dürfte nicht allzuviel anfallen:
Wochenarbeitszeit

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usernametaken: Offline


usernametaken is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 07.03.2011
Uhrzeit: 20:16
ID: 42873



AW: Frage zu Arbeitsvertrag #4 (Permalink)
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Zum 2. Punkt: schau auch mal beim ArbZG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis


"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
(womit überstunden generell eingeschränkt werden)

oder

"(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren."

Nochmal abgesehen von der Frage ob man für jm arbeiten möchte, die solche Arbeitsbedingungen vorschreibt...

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todd64 is on a distinguished road

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Datum: 08.03.2011
Uhrzeit: 00:15
ID: 42878



AW: Frage zu Arbeitsvertrag #5 (Permalink)
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Ersteinmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Jetzt muss ich aber mal doch fragen, für wen das Arbeitszeitgesetz gilt???
Kennt Ihr auch nur einen Architekten, oder überhaupt einen Akademiker, der im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden arbeitet???

Zitat:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Ein Freund hat mal als Headhunter gearbeitet, da standen 50h/Woche im Vertrag!

Mir kommt das gerade etwas absurd vor. Ich glaube hier liegt irgendein Missverständnis vor.


Zitat:
Zitat von usernametaken Beitrag anzeigen
Nochmal abgesehen von der Frage ob man für jm arbeiten möchte, die solche Arbeitsbedingungen vorschreibt...
Was wäre die Alternative?

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Datum: 08.03.2011
Uhrzeit: 01:23
ID: 42882



AW: Frage zu Arbeitsvertrag #6 (Permalink)
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Die Alternative ist, meine Meinung nach, ganz einfach. Zumindestens für mich persönlich. Jeder muss natürlich für sich schauen wo die eigene Grenze liegen...

1) Ich möchte nie für ein Arbeitgeber arbeiten, der glaubt das eine höhere Stundenzahl gleich ist an eine höhere Produktivität. Es geht nicht um langer arbeiten, aber um effizienter arbeiten: Productivity not about working longer and harder, but smarter Manpower Minister - Channel NewsAsia

2) Ich möchte nie für ein Arbeitgeber arbeiten, der der Meinung ist das ein Arbeitnehmer für eine extra Leistung kein Ausgleich verdient. Das ist eine Ausbeutung anhand eine hierarchische Machtsstruktur, von jm. der nichts versteht von Motivation ...

3) Ich möchte nie für ein Arbeitgeber arbeiten, für den überstunden (oder sogar nachtarbeit) normal sind, und kein Ausnahmefall. So ein Arbeitsgeber hat nämlich probleme mit Planung.

4) Ich möchte nie für ein Arbeitgeber arbeiten, der probleme mit offene Kommunikation hat. Das macht man nur wenn man etwas verstecken will, oder nach "divide et imperatum" handelt...

Das heisst nicht das ich probleme habe mit überstunden. Im gegenteil. Es muss nur angemessen sein, in die richtige momente, und geschätzt vom Arbeitsgeber (und, wenn möglich, ausgeglichen). Jede woche 10 überstunden ist ein strukturelles problem in der Projektplanung oder effizienz, einmal 50 überstunden ist die bearbeitung eine krasse deadline...

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Datum: 08.03.2011
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AW: Frage zu Arbeitsvertrag #7 (Permalink)
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Zitat:
Ich möchte...
Ich möchte auch mehr verdienen...
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Datum: 08.03.2011
Uhrzeit: 14:28
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AW: Frage zu Arbeitsvertrag #8 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Ich möchte auch mehr verdienen...
Aber bis zum bestimmten Punkt kannst du diese Sachen doch selber beeinflussen, oder? Bis zum bestimmten Punkt, natürlich. Man kan als angestellter Architekt nicht erwarten irgendwo 1.000.000 pro jahr zu verdienen. Aber gleichzeitig wirst Du von keinem gezwungen irgendwo bestimmtes zu arbeiten, wenn du da max. 5 euro/stunde verdienst...

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Datum: 09.03.2011
Uhrzeit: 00:25
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AW: Frage zu Arbeitsvertrag #9 (Permalink)
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Bist Du Arbeitnehmer oder Student?
Dein Idealismus in allen Ehren, aber irgendwie muss jeder sehen wo er bleibt.
Man kann nur annehmen, was angeboten wird. Dass es bessere wäre, wenn manche "Angebote" von ALLEN abgelehnt werden würden, ist unbestritten, aber es hilft niemanden aus Idealismus zu "verhungern".
__________________
Florian Illenberger

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Datum: 09.03.2011
Uhrzeit: 01:31
ID: 42904



AW: Frage zu Arbeitsvertrag #10 (Permalink)
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Arbeitnehmer. Und kein "idealistische" Berufsanfänger. Ich habe immer nach eigene Prinzipien gehandelt - dadürch mal eine Job nicht bekommen, aber nie verhüngert. Und teilweise mehr respekt bekommen für Klarheit und Deutlichkeit.

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Datum: 09.03.2011
Uhrzeit: 20:24
ID: 42924



AW: Frage zu Arbeitsvertrag #11 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von usernametaken Beitrag anzeigen
...Man kan als angestellter Architekt nicht erwarten irgendwo 1.000.000 pro jahr zu verdienen. ...
Muahaha. Streich mal eine Null weg und das Gehalt ist immer noch absolut unrealistisch. Oder sprechen wir über ne andere Währung? :-)

Geändert von kommanda (09.03.2011 um 20:26 Uhr). Grund: Kleine Korrektur

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Datum: 09.03.2011
Uhrzeit: 20:55
ID: 42925



AW: Frage zu Arbeitsvertrag #12 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von kommanda Beitrag anzeigen
Muahaha. Streich mal eine Null weg und das Gehalt ist immer noch absolut unrealistisch. Oder sprechen wir über ne andere Währung? :-)
Hmm, schonmal gehört von Übertreibung, um etwas deutlich zu machen? von daher: 1.000.000 ist eine extreme Übertreibung, für alle Leute zu erkennen als Übertreibung, und von daher deutlich unrealistisch. Falls ich da 50.000 euro geschrieben hätte, käme bestimmt irgendjemandem der jemand kennt der mal gehört hat von jm der... usw...

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