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todd64: Offline
![]() Beitrag Datum: 03.03.2011 Uhrzeit: 12:38 ID: 42812 | Social Bookmarks: Hallo, ich habe eine Frage zu Arbeitsverträgen. Mir wurde ein Vertrag vorgelegt, in dem es zwei Absätz gibt, bei den ich mich Frage, ob die rechtlich in Ordnung sind: 1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über die Höhe seiner monatlichen Bezüge stillschweigen zu bewahren. Zuwiderhandlungen gelten als Grund für eine außerordentliche Kündigung. 2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Nacht-, Wochenend-, Mehr- und Überarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Mehr- und Überarbeit wird nicht vergütet. Sie gilt mit dem monatlichen Gehalt als abgegolten. Zu 1.) bin ich der Meinung mal gehört zu haben, dass dies unzulässig ist. Kann das jemand bestätigen? Zu 2.) Ist Mehrarbeit, die nicht vergütet wird (als Auszahlung oder durch Abfeiern) nicht eine unzulässige benachteiligung des Arbeitnehmers? Das der AN für seine Überstunden häufig am Ende keinen Ausgleich bekommt, ist ja nicht ungewöhnich. Aber dies so in einen Vertrag zu scheiben finde ich fragwürdig. Warum schreibt man dann nicht gleich, dass die Wöchentliche Arbeitszeit mind. 50 Stunden beträgt???? Danke & Grüsse Todd |
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