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Beitrag
Datum: 25.03.2011
Uhrzeit: 12:55
ID: 43130



AW: Was ist ein gutes Arbeitsklima wert? #46 (Permalink)
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Zumindest hat sie ja immer nur einen Auftraggeber und wohl einen immer fortlaufend unbefristenten Vertrag.
Das reicht ja eigentlich schon, um beide Vertragsparteien (auch den Auftraggeber) zu überführen!

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noone: Offline


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Beitrag
Datum: 25.03.2011
Uhrzeit: 13:27
ID: 43131



AW: Was ist ein gutes Arbeitsklima wert? #47 (Permalink)
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Zitat:
Das ist hart und soweit würde ich nicht gehen. Mag sein, daß man den Chef als Ausbeuter bezeichnen kann, aber er betrügt doch nicht, sondern nutzt das Angebot an "billigen scheinselbständigen" Arbeitskräften. Es gehören immer zwei Seiten dazu.
Zitat:
Da die Wochenarbeitszeit für Selbständige meines Wissens nicht begrenzt ist, könnte der AG sagen, daß er, obwohl die AN 50 Stunden/Woche für ihn arbeitet, davon ausgegangen ist, daß sie noch mehrere Stunden für andere AGs arbeitet. Ich glaube er ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob sie wirklich noch andere AGs hat. Wie könnte er das auch? Die Scheinselbständigkeit dürfte daher hauptsächlich ihr Problem sein, wenn sie nicht belegen kann, daß der Chef sie eigentlich als Angestellte behandelt.

--> hier liegt eindeutig eine Scheinselbstständigkeit vor.

Die Zeiten, indem die Selbstständigkeit alleine über mehrere AGs umgehen werden kann, ist längst vorbei. Inzwischen ist die Struktur ausschlaggebend. z.B. wird Scheinselbstständigkeit definiert über:

- Telefondienst
- Anwesenheitspflicht im Büro des Unternehmens zu fixen Zeiten
- Integration in die Struktur des Unternehmens bzw. der Hierarchie


Der Schuldige hierbei ist definitiv der Auftraggeber, da er die Anwesenheitspflicht und alles weitere bestimmt.

Der AN ist definitiv durch die Selbstständigkeit schlecher gestellt, denn er hat keinen Sozialversicherungsschutz, keine Rentenvorsorge, und geht auch bei sonstigen staatlichen Förderprogramme bez. privater Vorsorge (z.B. Riesterrente) leer aus. Und dann hat er ständig Probleme bei nachweis von Einkommen, Kreditaufnahme und so weiter.

Die Diskussion der Schuldzuweisung wurde tausendmal im Forum geführt, man kann genausogut einem Friseur nahelegen, er sollte seinen Beruf für 3 € pro Stunde nicht ausüben.

Diese Missstände sind inzwischen Branchenübergreifend, und keineswegs ein exklusives Problem der Architektur.

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Beitrag
Datum: 25.03.2011
Uhrzeit: 14:04
ID: 43132



AW: Was ist ein gutes Arbeitsklima wert? #48 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen
Inzwischen ist die Struktur ausschlaggebend. z.B. wird Scheinselbstständigkeit definiert über:

- Telefondienst
- Anwesenheitspflicht im Büro des Unternehmens zu fixen Zeiten
- Integration in die Struktur des Unternehmens bzw. der Hierarchie
Sind diese Punkte den in diesem Fall geklärt? Vielleicht habe ich nicht alles gelesen, aber gibt es dazu ein schriftliche Vereinbarung?

Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen
Der Schuldige hierbei ist definitiv der Auftraggeber, da er die Anwesenheitspflicht und alles weitere bestimmt.
Ist das so? Es klingt für mich zu einfach.

Wie gesagt: Wer kann/muß prüfen, ob jemand der etwas anbietet (Dienstleistung, Waren), daß auch darf?
Der Chef könnte doch behaupten, er sei von der AN hinter's Licht geführt worden.

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Archiologe: Offline


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Beitrag
Datum: 25.03.2011
Uhrzeit: 14:34
ID: 43133



AW: Was ist ein gutes Arbeitsklima wert? #49 (Permalink)
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Zitat:
Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit

-Tätigkeit auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber
Bei der Auslegung des Begriffs „im Wesentlichen“ gehen die Sozialversicherungsträger von einem Anteil von fünf Sechsteln des Umsatzes mit einem Auftraggeber aus. Es genügt nicht, vertraglich die Zulässigkeit weiterer Auftragsverhältnisse festzustellen, sondern die Auftraggeber müssen tatsächlich nachgewiesen werden.

-Auftraggeber hat Beschäftigte, die dieselben Tätigkeiten verrichten wie der Selbstständige

-Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers - kein unternehmerisches Handeln
Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit sind folgende Merkmale: das Unternehmen besitzt kein eigenes Firmenschild, keine eigenen Geschäftsräume, kein eigenes Briefpapier oder Visitenkarten. Der Unternehmer tritt in der Arbeitskleidung des Auftraggebers auf. (Anmerkung meinerseits: Z.B. ohne eigene Plansignatur bzw. die ausschließliche Verwendung des Auftrageber-Büronamens auf den bearbeitenten Plänen!
aber

Zitat:
Mit Wegfall der Vermutungsregelung wird die Beweislast endgültig in die Hände der Einzugsstellen und Betriebsprüfer zurückgegeben. Konnten diese Stellen sich früher wegen mangelnder Mitwirkung kein genaues Bild über die zu beurteilende Tätigkeit machen, durften sie eine Beschäftigung vermuten, wenn in ihren Augen drei von fünf im Gesetz präzisierten Merkmalen vorlagen. Nun müssen die Prüfenden auch bei mangelnder Mitwirkung nachweisen, dass es sich wirklich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (und nicht um Selbstständigkeit) handelt.
Quelle: http://www.frankfurt-main.ihk.de/rec...eit/index.html

Geändert von Archiologe (25.03.2011 um 15:12 Uhr).

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