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Ideen aus Beton: Offline
Ort: USA Beitrag Datum: 17.04.2011 Uhrzeit: 20:59 ID: 43420 | Social Bookmarks: Vielleicht kann mir ja einer von euch weiterhelfen. Auf der Internetseite der Kammer finde ich die Angaben "Der Bewerber muss nachweisen, dass er nach der Abschlussprüfung mindestens zwei Jahre lang im Rahmen der Berufsaufgaben des Architekten (Innenarchitek- ten, Landschaftsarchitekten) eine hauptberufliche praktische Tätigkeit ausgeübt hat. Der Antrag auf Eintragung kann frühestens dann gestellt werden, wenn diese Mindestzeit verstrichen ist. Die praktische Tätigkeit hat sich in ausgewogener Weise auf die im Art. 3 BauKaG genannten Berufsaufgaben zu erstrecken." Wie ist das nun gemeint? Art. 3 BauKaG besagt "Berufsaufgaben der Architektin und des Architekten sind insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken sowie die Orts- und Stadtplanung innerhalb ihrer oder seiner Fachrichtung." Vom Hörensagen war ich immer der Meinung, man müsste in jeder Leistungsphase eine bestimmte Anzahl Stunden ableisten. Hat da jemand Erfahrungswerte, wie viel da verlangt wird? |
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sanne: Offline
Ort: München Beitrag Datum: 21.04.2011 Uhrzeit: 10:56 ID: 43481 | Social Bookmarks: Da wird immer so ein Wind drum gemacht und eigentlich ist es recht einfach: Auf der Homepage lädst du dir den Antrag (http://www.byak.de/media//Info_fuer_...eintragung.pdf) und die Tabelle runter, die mit den Projekten die du gemacht hast ausgefüllt werden muss ("Bestätigung"). In die betr. Spalte der Leistungsphase schreibst du rein, zu wieviel % du daran beteiligt warst. Also z. B.: Objekt und Ort: Einfamilienhaus in Freising, 250m², Bausumme 1Mio und dann in %, zu wieviel du daran beteiligt warst. Ich habs so gemacht, wenn ich mit 3 gleichberechtigten Kollegen an etwas gearbeitet habe, hab ich 30% geschrieben. Muss natürlich glaubhaft rüberkommen. Wenn du schreibst "Verwaltungsgebäude 15000m² Baukosten 200Mio" und dann bei Lph 8 90%, wird die Komission stutzig. Das wichtigste ist, dass du ÜBERALL was drinstehen hast (in der letzten Spalte Städtebau natürlich nicht, wenn du dich nicht gleichzeitig als Städteplaner eintagen lassen willst), und vielleicht mehr als 20%. Wenn du in der einen oder anderen Lph nix gemacht hast, lohnt es sich, bei der Kammer die Fortbildungskurse zu besuchen. Ist immer sehr interessant, und manchmal zahlt das auch das Büro wenn man nett fragt. Ist ja auch in ihrem Interesse! Und davon hängst du dann die Teilnahmebescheinigung dran und schreibst in die Tabelle "s. beiliegende Bescheinigung" oder so. Ich sehe jetzt bei dir dass du als Ort "USA" angegeben hast. Dann lass dir ein (Zwischen)zeugnis ausstellen mit allen Dingen die du gemacht hast, übersetz das ins Deutsche und ordne das den Lph´s zu. Kein Stress- die sind doch froh um jedes neue Mitglied! Und wenn du jetzt noch 300euro überweist dauert es etwas und du bist drin... Viel Erfolg grüsse sanne |
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Ideen aus Beton: Offline
Ort: USA Beitrag Datum: 27.04.2011 Uhrzeit: 18:10 ID: 43529 | Social Bookmarks: Danke für die Info, Sanne. Was mich einfach verwirrt hat, ist, dass ja gar keine Zeitangaben in der Tabelle eingetragen werden. So wie "6 Wochen EFH, 3 Monate Bürogebäude"... Aber durch die Projektgrösse und Prozentzahlen kann man vielleicht den Aufwand etwa einschätzen. Ich fange ja gerade erst an zu sammeln und wollte einfach schon mal wissen, was ich eintragen muss. |
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sanne: Offline
Ort: München Beitrag Datum: 28.04.2011 Uhrzeit: 10:34 ID: 43541 | Social Bookmarks: Achso, na vielleicht ist das in 2 Jahren auch wieder anders, keine Ahnung :-) Dann viel Vergnügen beim "Sammeln" Grüsse nach USA sanne |
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