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Ideen aus Beton: Offline
Ort: USA ![]() Beitrag Datum: 17.04.2011 Uhrzeit: 19:59 ID: 43420 | Social Bookmarks: Vielleicht kann mir ja einer von euch weiterhelfen. Auf der Internetseite der Kammer finde ich die Angaben "Der Bewerber muss nachweisen, dass er nach der Abschlussprüfung mindestens zwei Jahre lang im Rahmen der Berufsaufgaben des Architekten (Innenarchitek- ten, Landschaftsarchitekten) eine hauptberufliche praktische Tätigkeit ausgeübt hat. Der Antrag auf Eintragung kann frühestens dann gestellt werden, wenn diese Mindestzeit verstrichen ist. Die praktische Tätigkeit hat sich in ausgewogener Weise auf die im Art. 3 BauKaG genannten Berufsaufgaben zu erstrecken." Wie ist das nun gemeint? Art. 3 BauKaG besagt "Berufsaufgaben der Architektin und des Architekten sind insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken sowie die Orts- und Stadtplanung innerhalb ihrer oder seiner Fachrichtung." Vom Hörensagen war ich immer der Meinung, man müsste in jeder Leistungsphase eine bestimmte Anzahl Stunden ableisten. Hat da jemand Erfahrungswerte, wie viel da verlangt wird? |
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