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DanZ: Offline
Beitrag Datum: 26.05.2011 Uhrzeit: 16:40 ID: 43868 | Social Bookmarks: Guten Tag, es geht um folgendes, wo ich einfach nicht weiter weiß und die Recherche im Netz mich eher verwirrt, als aufklärt: Ich bin Dipl.-Ing.(FH) Fachrichtung Architektur ohne die berühmten 2 Jahre berufserfahrung. Ich habe die Möglichkeit , einen Ausbau eines Hauses(auf einen vorhandenen Anbau soll noch ein zusätzliches Geschoss etwa 12 x 5 m²) in LP 1-4 zu tätigen, da eine benachbarte Familie das vorhat und mich gefragt hat. Fragen: 1)Darf ich das überhaupt?? 2)WIE GENAU RECHNE ICH DAS DENN AB?? Nach HOAI oder kann ich selbst einen internen Vertrag machen und nach Zeitstunden abrechnen?Und was ist da angebracht pro Std.? 3) MUSS ich dann schon eine Haftpflichtversicherung abschließen 4) Reicht es, wenn ich beim Finanzamt eine Steuernummer anmelde? 5) Was ist, wenn ich NUR die 3D Zeichnungen mache, ohne die Kostenschätzung und den ganzen anderen Kram?? Ich bin absolut ratlos und freue mich auf eine baldige Nachricht, da die schon auf eine Antwort meinerseits warten.. herzlichen Gruß Daniel |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 26.05.2011 Uhrzeit: 23:30 ID: 43870 | Social Bookmarks: 1. Kommt auf das Bundesland an. In den Bauordnungen ist definiert für welche Bauvorhaben man bauvorlageberechtigt sein muss. Um welches Bundesland geht es denn? 2. HOAI ist Gesetz und ist einzuhalten, wenn die entsprechenden Planungsleistungen (egal durch wen) erbracht werden. 3. Ja. 4. Keine Ahnung. 5. Ich weiss nicht was du hier meinst: Planst / Entwirfst du hier das Haus oder machst du nur für einen anderen Entwurfsverfasser die Bildchen /Zeichnungen? |
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Beitrag Datum: 27.05.2011 Uhrzeit: 12:03 ID: 43879 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
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DanZ: Offline
Beitrag Datum: 27.05.2011 Uhrzeit: 12:54 ID: 43880 | Social Bookmarks: Zitat:
Also: Erstmal danke für die raschen Antworten!! -Es ist in Schleswig Holstein -Den Auftrag habe ich nur "indirekt" von der Familie. Ein Bauunternehmer hat mich gefragt, ob ich für ihn eben die 3D Zeichnungen f.den Hausbau machen kann. dann brauche ich doch keine Haftpflichtversicherung...die Verantwortung trägt er laut seiner Aussage.# -Statik etc. wird von seinem Bruder (Bauingenieur) gemacht. -Das Geld würde er dann auch an mich auszahlen. Nun weiß ich nicht, ob ich ein Zeithonorar oder nach HOAI abrechnen soll und wie der Vertrag zwischen ihm u. mir auszusehen hat (Architektenvertrag?? Interner formloser Vertrag?? Schwierig alles... | |
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Beitrag Datum: 27.05.2011 Uhrzeit: 17:43 ID: 43885 | Social Bookmarks: 1) Du darfst keine Baupläne für einen Bauantrag einreichen, wenn Du keine Bauvorlageberechtigung hast (bis auf Ausnahmen). 2) HOAI ist KEIN Gesetz, es ist eine Ordnung, der prinzipiell alle Planungsleistungen unterliegen. In der Praxis hat die Kammer hat aber nur Handhabe gegen Mitglieder, da sie eben kein Gesetz ist, bei dem man bei Nichteinhaltung klagen kann. 3) Versicherung ist unumgänglich, s. aktuelle Urteile. Im Prinzip kann eine Planungsleistung genauso teuer werden. Das Bauamt trägt keine Verantwortung für die Prüfung der Unterlagen, wenn Du etwas planst (was aus irgendeinem Grund gegen die Bauordnung verstösst, beim Bauantrag aber übersehen wird), und ein Nachbar klagt auch Jahre nach Ausführung, bist Du für alle Folgekosten haftbar. 4) Ja, Architektur ist ein freier Beruf, Du darfst vom Finanzamt aus freiberuflich arbeiten, auch wenn Du kein Kammermitglied bist. (bitte beim Amt erkundigen bzw. anmelden). Es ist Dir dabei frei, ob Du gleich im ersten Jahr Umsatzst. abführst oder erst im 2. nach Erreichen der Obergrenze. Auch wenn Du dann die 19% Umsatzsteuer auf Büromaterial sparst, musst Du dann am Ende jedes Quartals die Umsatzsteuererklärung machen, und wenn du nur ab und zu etwas einnimmst, ist der Aufwand enorm. (im Prinzip auf ewig, bis Du dein "kleingewerbe" wieder abmeldest). 5) Wenn Du nur Teilbereiche der Leistungsphasen machst (z.B. Entwurf oder Animationen), dann würde ich auf jeden Fall nach Stunden abrechnen, ansonsten kannst Du kaum Gewinnbringend arbeiten. Ich würde selbstbewusst ein Angebot machen: Planungsleistung nach Aufwand, ca. (Aufwand einschätzen), dann noch für Mehraufwand einen Stundensatz angeben. Der wird dann fällig, wenn es aufgrund von Bauherrenwünschen Mehraufwand gibt. Wenn das vorher besprochen wird, sollte es keinen Stress geben. Wenn Du nämlich 40 Stunden anbietest, Stundensatz x, Endsumme y, und der Bauherr dich 3 Entwürfe machen lässt, bist Du schnell am Punkt, wo du keinen Gewinn mehr machst, der Bauherr aber für diese Summe sein Projekt erwartet. Handwerker sind da wesentlich selbstbewusster, die Schreiben im Angebot "Leistung x, Aufwand ca. 40 Stunden, Gesamtsumme y. Sobald was geändert wird, schreiben die von Stunde 1 an Regiestunden. |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 27.05.2011 Uhrzeit: 17:43 ID: 43886 | Social Bookmarks: sorry, das System hatte aufgrund abgelaufener Cookies die Antwort woanders hin gepostet.... |
Social Bookmarks: Zitat:
Der Vorteil der Umsatzsteuer ist, dass man gut 1000 EUR im Jahr sparen kann, weil man für Anschaffungen wie Computer, Drucker etc. keine USt. zahlt. Ich finde das lohnt sich also schon.
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Social Bookmarks: Also ich würde das alles nicht so heiß kochen. Im Grunde machst Du lediglich eine Vorplanung. Das entspricht einem einfachen Wettbewerb. Also die Frage der Haftung stellt sich hierbei noch garnicht. Da Du von einem Bauunternehmer beauftragt wurdest, würde die HOAI meines erachtens nach auch nicht gelten. Ich würde einen Pauschalpreis vereinbaren, allerdings mit einem klaren Leistungsaumfang. Das sähe dann ungefähr so aus: - Übergabe des Raumprogrammes vom Kunden - 1. Termin Grundlagenbesprechung (Wünsche des Kunden, Rückfragen) - 2. Termin Vorstellung eines (oder mehrerer) Entwurfkonzeptes, Besprechung - Erarbeitung eines Vorentwurfes auf Grundlage des 2. Termins - 3. Termin Vorstellung des Vorentwurfes, Besprechung - Ausarbeitung des Entwurfes - Übergabe einer Entwursplanung im Maßstab 1:200 mit allen Grundrissen, notwendigen Schnitten und allen Ansichten und zwei 3D Perspektiven Viel Erfolg!
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DanZ: Offline
Beitrag Datum: 29.05.2011 Uhrzeit: 15:32 ID: 43892 | Social Bookmarks: Dankeschön! Ihr habt mir sehr geholfen!!!! Aber mal was anderes: Wie kann ich hier meinen account löschen??? Ich hab dummerweise meinen richtigen Namen angegeben (oder ist der änderbar??) und jetzt kann jeder meinen Beitrag lesen, der mich googelt.... Das möchte ich nicht. |
Social Bookmarks: Schreib uns eine Mail mit dem Wunschnamen und aktuellen User-Namen.
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