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frittola: Offline
Beitrag Datum: 27.05.2011 Uhrzeit: 10:49 ID: 43875 | Social Bookmarks: Als selbststädnige Bauzeichnerin möchte ich nun meine Preise kalkulieren. Für einen Kunden sollen Bestandpläne in 3D neu gezeichnet werde. 104 Wohnungen, 3 Geschosse. Pauschal oder als Stundenlohn. Ich muß dazu sagen, das ich in dem neuen Zeichenprogmamm noch nicht so fit bin und das ich diesbezüglich sicher etwas länger brauche als normal. Geändert von frittola (27.05.2011 um 10:53 Uhr). Grund: Textänderung |
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Beitrag Datum: 27.05.2011 Uhrzeit: 11:57 ID: 43878 | Social Bookmarks: zu 4) Zitat:
Zitat:
Kenne es eigentlich nur als Nebenerwerb, um sich was dazu zuverdienen. Dabei geht es doch meistens nur um die Erstellung der bereits vorgezeichneten Pläne und nicht um eigenständige Planungsarbeiten, oder? | ||
Social Bookmarks: Zitat:
Leistungen die denen eines Architekten entsprechen sind außerdem so abzurechnen > Mindesthonorar beachten. | ||
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Beitrag Datum: 27.05.2011 Uhrzeit: 14:37 ID: 43882 | Social Bookmarks: War eher eine rhetorische Frage. Zitat:
Jedenfalls ist es dem Finanzamt doch wohl egal, was und wieviel du für eine Leistung berechnest. | |
Social Bookmarks: Zitat:
Ich zitiere: Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Abweichungen sind nur in wenigen definierten Fällen zulässig. Die Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen. Letztendlich hat die HOAI damit annähernd Gesetzescharakter mit der Folge, dass die festgelegten Honorare eingeklagt werden können. Wohlgemerkt für Planungsleistungen...dafür muß man kein Architekt sein. HOAI-Dumping müßte mit Freiheitsstrafen nicht unter 5 Jahren geahndet werden. Quelle: Wikipedia | ||
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Beitrag Datum: 09.04.2012 Uhrzeit: 01:16 ID: 46567 | Social Bookmarks: hab mal ne andere frage! Ich habe als Freiberufler gearbeitet und keinen Vertrag unterschrieben und einen Stundenlohn von 19€ vereinbart. Ich verrichtete Zeichnungen für die Genehmigungsplanung. Alles super aber irgendwann wurde nichts mehr bezahlt. meine Kollegin bekam auch unregelmäßig das geld und unvollständig, sodass ich den Chef verklagte. Zurück kam nach vielen Monaten des warten und hinhalte taktiken des Chefs, dass ich mir keine Sorgen machen solle er würde zahlen... ein schreiben derer Anwälte, dass sie meine Klage abweisen möchten, das Die Rechnung aufeinmal nicht prüfbar sei und nicht gemäß HOAI nach Honorarzonen etc..... zudem sei nicht rechtens ein Honorar zuverlangen das Pauschal nach Vereinbarungin der Rechnung beinhaltet.( Stundenlohn war vereinbart jedoch sollte ich auf die Rechnung pauschal nach Vereinbarung schreiben). Desweiteren, behält er sich das Rechtvor das Honorar einzubehalten, weil die Genehmigung beim ersten mal nicht durchging wegen mängel im Brandschutz und Abstandsflächen diese jedoch von einem Vermesser und einem Brandschutzsachverständigen gemacht wurde.) Man muss dazu sagen, dass ich Absolvent bin und sogar wieder Student wurde für einen Masterstudiengang. Somit bin ich auch nicht Baulagevorberechtigt! Kann der das so machen?? ich habe echt Schiss die Klage zu verlieren weil ich dachte es währe ne klare Sache und habe einen normalen Anwalt den ich gut kenne dafür eingeschaltet. Habt ihr da ein paar Tipps für mich bezüglich HOAI oder § zum Kontern??? Zudem hat er mich zwischendurch mal gefragt ob ich eine Haftpflicht habe. Ich weiss ehrlich nicht mehr genau weiter es geht um einen Streitwert von ca. 2700€ |
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Beitrag Datum: 09.04.2012 Uhrzeit: 01:19 ID: 46568 | Social Bookmarks: hab mal ne andere frage! Ich habe als Freiberufler gearbeitet und keinen Vertrag unterschrieben und einen Stundenlohn von 19€ vereinbart. Ich verrichtete Zeichnungen für die Genehmigungsplanung. Alles super aber irgendwann wurde nichts mehr bezahlt. meine Kollegin bekam auch unregelmäßig das geld und unvollständig, sodass ich den Chef verklagte. Zurück kam nach vielen Monaten des warten und hinhalte taktiken des Chefs, dass ich mir keine Sorgen machen solle er würde zahlen... ein schreiben derer Anwälte, dass sie meine Klage abweisen möchten, das Die Rechnung aufeinmal nicht prüfbar sei und nicht gemäß HOAI nach Honorarzonen etc..... zudem sei nicht rechtens ein Honorar zuverlangen das Pauschal nach Vereinbarungin der Rechnung beinhaltet.( Stundenlohn war vereinbart jedoch sollte ich auf die Rechnung pauschal nach Vereinbarung schreiben). Desweiteren, behält er sich das Rechtvor das Honorar einzubehalten, weil die Genehmigung beim ersten mal nicht durchging wegen mängel im Brandschutz und Abstandsflächen diese jedoch von einem Vermesser und einem Brandschutzsachverständigen gemacht wurde.) Man muss dazu sagen, dass ich Absolvent bin und sogar wieder Student wurde für einen Masterstudiengang. Somit bin ich auch nicht Baulagevorberechtigt! Kann der das so machen?? ich habe echt Schiss die Klage zu verlieren weil ich dachte es währe ne klare Sache und habe einen normalen Anwalt den ich gut kenne dafür eingeschaltet. Habt ihr da ein paar Tipps für mich bezüglich HOAI oder § zum Kontern??? Zudem hat er mich zwischendurch mal gefragt ob ich eine Haftpflicht habe. Ich weiss ehrlich nicht mehr genau weiter es geht um einen Streitwert von ca. 2700€ |
Social Bookmarks: Zitat:
Ernstgemeinter Rat: Bezahle Deinen Anwalt für seine bisherigen Bemühungen und unterbreite Deinem Ex-Chef einen Vorschlag zur Güte. Er bezahlt Dir die Hälfte, also ca. 1.350 Euro und ihr verzichtet gegenseitig auf weitere Forderungen (schriftlich!). Ich befürchte, dass Du bei allem anderen Schiffbruch erleidest bzw. mit deutlich weniger Geld nach Hause gehst, denn Recht haben und vollständig Recht bekommen sind in Deutschland zwei verschiedene Dinge. Um Dein Recht durchzusetzen mußt Du finanziell gut gerüstet sein und keine Prozeßrisiken scheuen. Man (Richter, Dein Anwalt, Gegenseite) wird Dich, wie fast in allen Fällen, zu einem Vergleich drängen wollen. Der geht dann oft 50/50 aus. Nach Abzug aller Kosten bleiben Dir von Deinen 2.700 Euro vielleicht noch 400 Euro und viel Streß. | ||
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Beitrag Datum: 09.04.2012 Uhrzeit: 10:24 ID: 46574 | Social Bookmarks: Ok aber ich habe auch Beweise. ich habe z.B eine E-mail in der er verlangt, dass ich auf die Rechnung nicht den faktor des Stundenlohnes hinschreibe, sondern pauschal nach vereinbarung. desweiteren weil ich ihn jedentag wegen dem Geld genervt habe, gab er mir ein schreiben, dass ich das Geld bekomme wenn ich von den Anwaltskosten die ich ihm dann auch und Gerichtskosten selbst zahle. ich werde mal versuchen im nachhinein darauf zurück zu kommen. ich finde keine praragraphen nach HOAI, die mich entlasten ist es denn überhaupt nach HOAI? oder nicht? weil nach HOAI hab ich doch ne größere Verantwortung und einen mind. stundensatz mit über 60€ ,hab ich mir sagen lassen |
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Beitrag Datum: 09.04.2012 Uhrzeit: 10:27 ID: 46575 | Social Bookmarks: oh der Satz ist unvollständig. Ich meine ich habe ihm die Gerichts und Anwaltskosten auch aufgebrummt. |
Social Bookmarks: Zitat:
Mein Tipp bleibt. Außergerichtliche Einigung...über alles andere freuen sich nur die Rechtsanwälte und die Gutachter. Du und Dein Ex-Chef haben meist nichts davon, außer viel Aufwand und Ärger. That's life (in Germany). | ||
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Beitrag Datum: 09.04.2012 Uhrzeit: 11:05 ID: 46577 | Social Bookmarks: ok. Danke dir für die Auskunft ! gibt es denn eine webseite, wo man den als schwarzen scharf zu erkennen geben darf? in dem anderen Büro war es 100xmal besser aber wollte mich nicht auf eins beschränken. hört sich nicht so gut an. Aber ein Armutszeugnisfür ein Büro einem anfänger die Stützräder weg zunehmen! das nächste mal halte ich die Balance! |
Social Bookmarks: Zitat:
Lass Dich nicht entmutigen, aber das mit dem vor Gerichtgehen würde ich lassen. Es geht dort tatsächlich kaum darum rauszufinden wer am Ende Recht hatte, sondern bei solchen recht geringen Streitwerten nur darum möglichst schnell zum Ende zu kommen, den Gerichten Arbeit zu sparen, den Rechtsanwälten um ihr Honorar (welches beim Vergleich i.d.R. noch höher ausfällt als beim Prozeß) und sonst will man keinem wirklich weh zu tun. So ist das (Rechts-)System. Was kannst Du tun? Also, die außergerichtliche Einigung würde ich probieren, sonst bleibt wenig, außer Freunde und Bekannte vor Deinem Ex-Auftraggeber zu warnen. Üble Nachrede kann ansonsten teuer werden. | ||
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