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Hochschule/AG: Architekt freischaffend Beitrag
Datum: 28.06.2011
Uhrzeit: 09:20
ID: 44225 | AW: Öffentlicher Dienst und Anerkennung für Planvorlageberechtigung
# 4 ( Permalink)
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Zitat:
Zitat von SoNici In meinem Landkreis darf ich übrigens sowieso nichts einreichen, wenn es nicht mein eigenes Haus ist. | Die Regelung finde ich auch richtig, denn bei uns gibt's einige Beamte und öffentlich Bedienstete die so nebenher den freischaffenden Kollegen die Arbeit streitig machen. Natürlich sind das eher kleine und private Aufträge, aber OK ist das nicht.
Die letzten paar Wochen AIP-Zeit bescheinigt Dir sicher ein Architektenkollege, wenn Du dessen Bauanträge wohlwollend durchwinkst. 
Im internationalen Korruptionsranking steht Deutschland gar nicht so schlecht da. |
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