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Social Bookmarks: Hallo zusammen, ist hier irgendjemand noch als AiP in den öffentlichen Dienst gewechselt, und mußte dann schauen, wie er irgendwie in die Kammerliste kommt? Ich bin in der tollen Situation, dass ich Architekten bei ihren Bauanträgen berate (und diese auch im Bezug auf die Genehmigung bearbeite), und aber selbst nicht in die Liste komme, weil mir noch ein paar letzte Wochen unter Anleitung eines Architekten fehlen. Aargh! Bin für hilfreiche Tipps dankbar! (wär mal lustig zu sehen, wie die Architekten reagieren, wenn ich ihnen sage, was sie bringen müssen, und dabei erwähne, dass ich selbst aber gar nichts einreichen darf (naja, fast nichts). ha ha) Geändert von SoNici (27.06.2011 um 22:01 Uhr). Grund: ---- | |
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...Du möchtest doch nicht etwa den Kollegen in der freien Wirtschaft die Aufträge wegnehmen in deiner Freizeit? | ||
Social Bookmarks: Wer sagt denn, dass ich bis zur Rente im öffentlichen Dienst bleibe? Ich will mich mit 45 Jahren nicht mehr als AiP bewerben müssen... oder vielleicht will ich mich ja mal selbständig machen. In meinem Landkreis darf ich übrigens sowieso nichts einreichen, wenn es nicht mein eigenes Haus ist. | |
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Die letzten paar Wochen AIP-Zeit bescheinigt Dir sicher ein Architektenkollege, wenn Du dessen Bauanträge wohlwollend durchwinkst. ![]() Im internationalen Korruptionsranking steht Deutschland gar nicht so schlecht da. | ||
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leipziger: Offline
![]() Beitrag Datum: 28.06.2011 Uhrzeit: 15:07 ID: 44226 | Social Bookmarks: Zitat:
Nebenbei: Niemand wird mit 45 ohne Berufserfahrung eine Behörde verlassen um ein Architekturbüro zu führen. Denn im Architekturbüro kommen die Pläne nicht mit einem Klick fertig aus dem Kopierer. | |
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Sadi: Offline
![]() Beitrag Datum: 28.06.2011 Uhrzeit: 17:01 ID: 44228 | Social Bookmarks: Hmmm, bei uns kommen die Pläne aus dem Plotter... aber dass sie fertig sind, hat mich dann viel Stress und Schweiß gekostet. (Mann soll es kaum glauben, aber nicht nur die Architekturbüros arbeiten ;P) |
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sanne: Offline
Ort: München ![]() Beitrag Datum: 30.06.2011 Uhrzeit: 11:21 ID: 44240 | Social Bookmarks: Was soll das denn? In der Behörde kommen die Formulare auch nicht einfach so aus dem Kopierer (sonst würde ein Bauantrag ja nicht so lange dauern)! Kammermitglied zu sein bedeutet ja nicht nur, bauvorlageberechtigt zu sein, sondern es geht ja auch um so Sachen wie Versorgungswerk usw. In Bayern kann man bei der Kammer Fortbildungskurse besuchen, die dir dann für die Zulassung angerechnet werden. Gibts in BaWü bestimmt auch. Viel Erfolg! sanne |
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![]() Die Arbeit auf einer Behörde wäre mir zu fad, aber dafür ist man halt gut abgesichert und hat sehr geregelte Arbeitszeiten. Versorgungswerk ist natürlich ein Argument für den Kammerbeitritt, ansonsten sehe ich keinen Grund als Beamter oder Behördenmitarbeiter unbedingt in der Kammer zu sein. Das Engagement dieser Berufsgruppe ist auf Kammerebene kaum meßbar, obwohl man das als Dienstzeit sogar angerechnet bekommt. | ||
Registrierter Nutzer Registriert seit: 31.10.2007
Beiträge: 48
Sadi: Offline
![]() Beitrag Datum: 30.06.2011 Uhrzeit: 18:40 ID: 44246 | Social Bookmarks: Zitat:
Ok, wir arbeiten definitiv nicht am Wochenende, und sicher soll man bei uns jede Überstunde wieder abfeiern... aber das scheint es wohl gewesen zu sein, was die Behörde bei der ich arbeite mit der "allgemeinen Behörde" gemeinsam hat... Wie ich schon gesagt habe: Nicht nur die Angestellten der Architekturbüros arbeiten! | |
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