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Datum: 27.06.2011
Uhrzeit: 21:58
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Öffentlicher Dienst und Anerkennung für Planvorlageberechtigung

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

ist hier irgendjemand noch als AiP in den öffentlichen Dienst gewechselt, und mußte dann schauen, wie er irgendwie in die Kammerliste kommt?

Ich bin in der tollen Situation, dass ich Architekten bei ihren Bauanträgen berate (und diese auch im Bezug auf die Genehmigung bearbeite), und aber selbst nicht in die Liste komme, weil mir noch ein paar letzte Wochen unter Anleitung eines Architekten fehlen. Aargh!

Bin für hilfreiche Tipps dankbar!

(wär mal lustig zu sehen, wie die Architekten reagieren, wenn ich ihnen sage, was sie bringen müssen, und dabei erwähne, dass ich selbst aber gar nichts einreichen darf (naja, fast nichts). ha ha)

Geändert von SoNici (27.06.2011 um 22:01 Uhr). Grund: ----

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Beitrag
Datum: 27.06.2011
Uhrzeit: 23:14
ID: 44222



AW: Öffentlicher Dienst und Anerkennung für Planvorlageberechtigung

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von SoNici Beitrag anzeigen
Ich bin in der tollen Situation, dass ich Architekten bei ihren Bauanträgen berate (und diese auch im Bezug auf die Genehmigung bearbeite), und aber selbst nicht in die Liste komme, ...
Warum willst Du denn unbedingt eine Planvorlageberechtigung?

...Du möchtest doch nicht etwa den Kollegen in der freien Wirtschaft die Aufträge wegnehmen in deiner Freizeit?

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Datum: 28.06.2011
Uhrzeit: 06:18
ID: 44224



AW: Öffentlicher Dienst und Anerkennung für Planvorlageberechtigung #3 (Permalink)
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Wer sagt denn, dass ich bis zur Rente im öffentlichen Dienst bleibe? Ich will mich mit 45 Jahren nicht mehr als AiP bewerben müssen... oder vielleicht will ich mich ja mal selbständig machen.

In meinem Landkreis darf ich übrigens sowieso nichts einreichen, wenn es nicht mein eigenes Haus ist.

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Datum: 28.06.2011
Uhrzeit: 09:20
ID: 44225



AW: Öffentlicher Dienst und Anerkennung für Planvorlageberechtigung #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von SoNici Beitrag anzeigen
In meinem Landkreis darf ich übrigens sowieso nichts einreichen, wenn es nicht mein eigenes Haus ist.
Die Regelung finde ich auch richtig, denn bei uns gibt's einige Beamte und öffentlich Bedienstete die so nebenher den freischaffenden Kollegen die Arbeit streitig machen. Natürlich sind das eher kleine und private Aufträge, aber OK ist das nicht.

Die letzten paar Wochen AIP-Zeit bescheinigt Dir sicher ein Architektenkollege, wenn Du dessen Bauanträge wohlwollend durchwinkst.
Im internationalen Korruptionsranking steht Deutschland gar nicht so schlecht da.

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Datum: 28.06.2011
Uhrzeit: 15:07
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AW: Öffentlicher Dienst und Anerkennung für Planvorlageberechtigung #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von SoNici Beitrag anzeigen
wär mal lustig zu sehen, wie die Architekten reagieren, wenn ich ihnen sage, was sie bringen müssen, und dabei erwähne, dass ich selbst aber gar nichts einreichen darf (naja, fast nichts). ha ha
Was wäre so lustig dran? Die meisten von uns haben sich das ohnehin schon gedacht. Die Mädels in den Bauämtern stehen sowieso unter generalverdacht, von irgendwo aus der Sektretärinnenabteilung zur Aufbesserung der Frauenquote aufgestiegen zu sein. Denn fachlich prüfen die ja nicht, wird uns immer gesagt, wenn ein Fehler durchrutscht. ("War ja 'nen vereinfachtes Verfahren.") Dabei sind wir immer dankbar, wenn ein grundlegender Fehler rechtzeitig bemerkt wird und nicht erst, wenn die Hütte steht.

Nebenbei: Niemand wird mit 45 ohne Berufserfahrung eine Behörde verlassen um ein Architekturbüro zu führen. Denn im Architekturbüro kommen die Pläne nicht mit einem Klick fertig aus dem Kopierer.

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Datum: 28.06.2011
Uhrzeit: 17:01
ID: 44228



AW: Öffentlicher Dienst und Anerkennung für Planvorlageberechtigung #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von leipziger Beitrag anzeigen
Denn im Architekturbüro kommen die Pläne nicht mit einem Klick fertig aus dem Kopierer.
Hmmm, bei uns kommen die Pläne aus dem Plotter... aber dass sie fertig sind, hat mich dann viel Stress und Schweiß gekostet. (Mann soll es kaum glauben, aber nicht nur die Architekturbüros arbeiten ;P)

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Datum: 30.06.2011
Uhrzeit: 11:21
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AW: Öffentlicher Dienst und Anerkennung für Planvorlageberechtigung #7 (Permalink)
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Was soll das denn? In der Behörde kommen die Formulare auch nicht einfach so aus dem Kopierer (sonst würde ein Bauantrag ja nicht so lange dauern)!

Kammermitglied zu sein bedeutet ja nicht nur, bauvorlageberechtigt zu sein, sondern es geht ja auch um so Sachen wie Versorgungswerk usw.

In Bayern kann man bei der Kammer Fortbildungskurse besuchen, die dir dann für die Zulassung angerechnet werden. Gibts in BaWü bestimmt auch.

Viel Erfolg! sanne

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Datum: 30.06.2011
Uhrzeit: 11:38
ID: 44241



AW: Öffentlicher Dienst und Anerkennung für Planvorlageberechtigung #8 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von sanne Beitrag anzeigen
Was soll das denn? In der Behörde kommen die Formulare auch nicht einfach so aus dem Kopierer (sonst würde ein Bauantrag ja nicht so lange dauern)!
Ist ja nicht das Thema, aber die Formulare kommen mit der Post und ausgefüllt hat sie ein freischaffender Architekt der um eine Genehmigung ersucht.

Die Arbeit auf einer Behörde wäre mir zu fad, aber dafür ist man halt gut abgesichert und hat sehr geregelte Arbeitszeiten.

Versorgungswerk ist natürlich ein Argument für den Kammerbeitritt, ansonsten sehe ich keinen Grund als Beamter oder Behördenmitarbeiter unbedingt in der Kammer zu sein. Das Engagement dieser Berufsgruppe ist auf Kammerebene kaum meßbar, obwohl man das als Dienstzeit sogar angerechnet bekommt.

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Datum: 30.06.2011
Uhrzeit: 18:40
ID: 44246



AW: Öffentlicher Dienst und Anerkennung für Planvorlageberechtigung #9 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Die Arbeit auf einer Behörde wäre mir zu fad, aber dafür ist man halt gut abgesichert und hat sehr geregelte Arbeitszeiten.
Sorry, aber mir scheint, Du scherst hier alle über einen Kamm.

Ok, wir arbeiten definitiv nicht am Wochenende, und sicher soll man bei uns jede Überstunde wieder abfeiern... aber das scheint es wohl gewesen zu sein, was die Behörde bei der ich arbeite mit der "allgemeinen Behörde" gemeinsam hat...

Wie ich schon gesagt habe: Nicht nur die Angestellten der Architekturbüros arbeiten!

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