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maxco: Offline
![]() Beitrag Datum: 20.07.2011 Uhrzeit: 01:40 ID: 44443 | Social Bookmarks: Hallo, ich habe folgende Frage: Wenn ich bauvorlageberechtigter Ingenieur werde, kann ich ja theoretisch ein Planungsbüro gründen. Ich darf mich lediglich nicht Architekturbüro o.ä. nennen (abgesehen von der berufl. Eignung), wie hier schon zu genügend ausdiskutiert wurde. Worin besteht aber zwischen einem Planungsbüro und Architekturbüro der Unterschied? Wie gesagt abgesehen davon ob man als Ingenieur für die Entwurfsplanung geeignet ist. Aber rein theoretisch dürfte ich doch auch alles anbieten, oder? Vielen Dank schon einmal für eure Antworten. |
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