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turkish29: Offline
Beitrag Datum: 22.07.2011 Uhrzeit: 20:37 ID: 44473 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, da sich hier viele kompetente Leute befinden hoffe ich auf eine Antwort. Ich habe den Bachelor abgeschlossen und fange bald meinen Master an. Die frage ist, ob ich Bauvorlageberechtigt sein muss für folgendes: Ich muss ein dreistöckiges Jugendzentrum mit der ganzen Ausstattung einrichten und einige nichttragende Wände hochziehen um Räume zu schaffen. Und dazu noch die Fassade bisschen überarbeiten. Da der Bauherr keine komplett neue Fassade will, kann ich ja nur mit Farben arbeiten. Also das Einrichten, die Raumkonzepte und die nichttragende Wände kann ich ja ohne einen Bauantrag machen. Aber was ist mit der veränderten Fassade? ich würde lediglich in den oberen Geschossen und im Erdgeschoss eine andere Farbe wählen, um die verschiedenen Nutzungen nach außen hin darzustellen. Geht das ohne Bauantrag?? Ich denke eher nicht... Gruß Turkish29 |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 22.07.2011 Uhrzeit: 22:03 ID: 44474 | Social Bookmarks: Steht in deiner Bauordnung. |
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turkish29: Offline
Beitrag Datum: 22.07.2011 Uhrzeit: 22:06 ID: 44475 | Social Bookmarks: ouman, hab das wichtigste vergessen: das Gebäude steht in Rotterdam. Ich kann die entsprechende Bauordnung nicht finden/entziffern. Kennt sich jemand aus??? |
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MelJee: Offline
Beitrag Datum: 22.07.2011 Uhrzeit: 23:28 ID: 44477 | Social Bookmarks: Direkt zu deiner letzten Frage kann ich dir auch nichts sagen. Bauantrag an sich wirst du vielleicht nicht brauchen. Aber sobald die Fassade geändert wird, wenn auch nur farblich, musst du das den Ämtern vorher anzeigen. Mit einem Gestaltungskonzept. Sonst muss vielleicht nachher alles neu gemacht werden, weil es nicht ins Stadtbild passt. Habe auch gerade u.a. mit der Farbgestaltung für eine Fassade zu tun und muss das Konzept der Stadtbildpflege ( Teil des Amts ) vorlegen. Dies nur als Denkanstoß. Ist auf jeden Fall abzuklären !!! Geändert von MelJee (23.07.2011 um 10:14 Uhr). Grund: ;) |
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turkish29: Offline
Beitrag Datum: 22.07.2011 Uhrzeit: 23:36 ID: 44478 | Social Bookmarks: Danke für deine Info MelJee, ja deshalb mach ich mir ja sorgen ob ich das darf oder nciht. Die Fassadenfarben sind das einzige was auf die Gesellschaft und somit ins Stadtbild hineinfließt. Bei diesem Konzept, dass du angesprochen hast. Muss ich da bauvorlageberechtigt sein? Geht das als Bachelorabsolvent? Wenns kein richtiger Antrag ist, sicher schon oder? |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 22.07.2011 Uhrzeit: 23:48 ID: 44479 | Social Bookmarks: Was soll dir in Holland eine deutsche Bauvorlageberechtigung helfen? Geh dort auf das zuständige Amt und erkundige dich dort, was erforderlich ist. Hier kann ja doch nur rumgerätselt werden. |
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turkish29: Offline
Beitrag Datum: 23.07.2011 Uhrzeit: 02:51 ID: 44480 | Social Bookmarks: Das Projekt würde alles schneller über die Bühne gehen wenn ich es vorher schon wüsste. Ich würde es schon vor Ort herausfinden, da ich die Tage nach Rotterdam fahre. Dachte mir, dass es vielleicht einer weiß und ich schon die Fassade gleich mitbearbeiten und vorzeigen kann. |
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MelJee: Offline
Beitrag Datum: 23.07.2011 Uhrzeit: 10:13 ID: 44481 | Social Bookmarks: Also ich kann dir nur soviel sagen, dass die Fassadengestaltung von mir nachträglich auf dem Amt für Stadtbildpflege vorgezeigt wird. Die Baugenehmigung ist schon lange durch. Und auch den Bauantrag hab nicht ich eingereicht. Dir wird jedenfalls tatsächlich nichts anderes übrig bleiben, als dich die Tage dann jetzt direkt vor Ort zu erkundigen. |
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turkish29: Offline
Beitrag Datum: 23.07.2011 Uhrzeit: 12:25 ID: 44484 | Social Bookmarks: Das heißt ich kann schonmal die Fassade mit bearbeiten - ist ja eh die Grundlage für deren Entscheidung. Das gute ist, dass ich es anscheinend auch vorzeigen kann. Vielen Dank und wie immer sehr zufrieden mit dem Forum! Gruß |
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