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turkish29 is on a distinguished road

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Datum: 22.07.2011
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Bauvorlageberechtigt für Fassadenveränderung ?!

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

da sich hier viele kompetente Leute befinden hoffe ich auf eine Antwort.

Ich habe den Bachelor abgeschlossen und fange bald meinen Master an. Die frage ist, ob ich Bauvorlageberechtigt sein muss für folgendes:

Ich muss ein dreistöckiges Jugendzentrum mit der ganzen Ausstattung einrichten und einige nichttragende Wände hochziehen um Räume zu schaffen. Und dazu noch die Fassade bisschen überarbeiten. Da der Bauherr keine komplett neue Fassade will, kann ich ja nur mit Farben arbeiten.

Also das Einrichten, die Raumkonzepte und die nichttragende Wände kann ich ja ohne einen Bauantrag machen. Aber was ist mit der veränderten Fassade? ich würde lediglich in den oberen Geschossen und im Erdgeschoss eine andere Farbe wählen, um die verschiedenen Nutzungen nach außen hin darzustellen.

Geht das ohne Bauantrag?? Ich denke eher nicht...

Gruß
Turkish29

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Datum: 22.07.2011
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AW: Bauvorlageberechtigt für Fassadenveränderung ?!

#2 (Permalink)
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Steht in deiner Bauordnung.

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turkish29 is on a distinguished road

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Datum: 22.07.2011
Uhrzeit: 21:06
ID: 44475



AW: Bauvorlageberechtigt für Fassadenveränderung ?! #3 (Permalink)
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ouman, hab das wichtigste vergessen:

das Gebäude steht in Rotterdam.

Ich kann die entsprechende Bauordnung nicht finden/entziffern.
Kennt sich jemand aus???

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MelJee is on a distinguished road

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Datum: 22.07.2011
Uhrzeit: 22:28
ID: 44477



AW: Bauvorlageberechtigt für Fassadenveränderung ?! #4 (Permalink)
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Direkt zu deiner letzten Frage kann ich dir auch nichts sagen.
Bauantrag an sich wirst du vielleicht nicht brauchen. Aber sobald die Fassade geändert wird, wenn auch nur farblich, musst du das den Ämtern vorher anzeigen. Mit einem Gestaltungskonzept. Sonst muss vielleicht nachher alles neu gemacht werden, weil es nicht ins Stadtbild passt.
Habe auch gerade u.a. mit der Farbgestaltung für eine Fassade zu tun und muss das Konzept der Stadtbildpflege ( Teil des Amts ) vorlegen.
Dies nur als Denkanstoß.
Ist auf jeden Fall abzuklären !!!

Geändert von MelJee (23.07.2011 um 09:14 Uhr). Grund: ;)

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Datum: 22.07.2011
Uhrzeit: 22:36
ID: 44478



AW: Bauvorlageberechtigt für Fassadenveränderung ?! #5 (Permalink)
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Danke für deine Info MelJee,

ja deshalb mach ich mir ja sorgen ob ich das darf oder nciht. Die Fassadenfarben sind das einzige was auf die Gesellschaft und somit ins Stadtbild hineinfließt.

Bei diesem Konzept, dass du angesprochen hast. Muss ich da bauvorlageberechtigt sein? Geht das als Bachelorabsolvent? Wenns kein richtiger Antrag ist, sicher schon oder?

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Datum: 22.07.2011
Uhrzeit: 22:48
ID: 44479



AW: Bauvorlageberechtigt für Fassadenveränderung ?! #6 (Permalink)
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Was soll dir in Holland eine deutsche Bauvorlageberechtigung helfen?
Geh dort auf das zuständige Amt und erkundige dich dort, was erforderlich ist. Hier kann ja doch nur rumgerätselt werden.

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