ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
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Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 02.08.2011 Uhrzeit: 00:30 ID: 44568 | Social Bookmarks: Hi Leute! Seit Januar bekomme ich jeden Monat eine Mahnung von der AKBW, weil der RV-Beitrag von einem Monat nicht bezahlt wurde vom Arbeitgeber. Letzten Monat kam wieder eine Mahnung, weil schon zwei Monatsbeiträge ausstehen. Ich ahbe die Mahnungen immer kopiert und meinem Chef gegeben. Letzten Monat gemailt und eine Mail erhalten, er kümmere sich darum. Heute in der Post war wieder eine Mahnung über zwei Monatsbeiträge. Habe ich auch wieder meinem Chef gemailt. Was kann man da machen? |
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Archiologe: Offline
Beitrag Datum: 02.08.2011 Uhrzeit: 11:38 ID: 44572 | Social Bookmarks: Wenn, dann bekommst du die Mahnungen vom angeschlossenen Versorgungswerk oder der GRV. Die Kammer hat damit nichts zu tun. So viel ich weiß, ist das strafbar. Das solltst du deinem AG mal sagen! Edit:// Hier noch mal das Gesetz dazu: Zitat:
Geändert von Archiologe (02.08.2011 um 12:09 Uhr). | |
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FoVe: Offline
Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 02.08.2011 Uhrzeit: 22:27 ID: 44582 | Social Bookmarks: Nightfly, ich glaube, du solltest dich mal mittelfristig nach einem anderen AG umtun Kurzfristig kannst du deinem AG mal durch die Blume mitteilen, dass du ja quasi gezwungen bist, einen Insolvenzantrag für bzw. gegen deine AG zu stellen, damit du nicht der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung schuldig wirst. Aus eigener Erfahrung ergeben sich durch eine solche Andeutung zwei Dinge: Er wird kurzfristig die Beiträge zahlen und dich höchstwahrscheinlich loswerden wollen. Er wird auf kurz oder lang tatsächlich insolvent und kommt damit deiner Aktion zuvor. Wobei hier auch die Rentenkammer ihrerseits einen solchen Antrag stellen kann. Die sind da garnicht zimperlich mit bei ausstehenden Beitragszahlungen. |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 03.08.2011 Uhrzeit: 10:31 ID: 44583 | Social Bookmarks: lol, ich glaube da hat FoVe wohl recht....... Da bleibst Du wohl auf den Rückständen sitzen, da bei Insolvenz wohl die Architektenversorgung auf Dich zurückkommen wird, da du ab Insolvenz (=Verlust des Jobs) die Mindestbeiträge sowieso selbst zahlen musst. Die gesetzliche Rentenkasse kann da meiner Meinung nach nichts zu wollen haben, da die Befreiung ja bis zum Verlust des Jobs gültig ist. Wenn irgendwas gezahlt werden muss, dann an das Versorgungswerk. |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 03.08.2011 Uhrzeit: 10:33 ID: 44584 | Social Bookmarks: Zitat:
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Social Bookmarks: Na, ich würde mit dem Chef erst einmal klären, was schief läuft... Vielleicht nur ein simpler Buchungsfehler. Also bevor Du mit Kanonen auf Spatzen schießt, sollte die Lage geklärt werden.
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ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
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Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 10.08.2011 Uhrzeit: 20:01 ID: 44666 | Social Bookmarks: Danke für Eure Antworten! Nach nun einem halben Jahr ist der Fall erledigt. Der Chef sicherte mir Anfang des Monats zu zu überweisen. Heute bei der Kammer angerufen und nachgefragt: Alles OK . |
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