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Beitrag Datum: 22.08.2011 Uhrzeit: 14:32 ID: 44738 | Social Bookmarks: Frag mich gerade, ob es vielleicht sogar eher hinderlich ist, wenn man in einer Bewerbung einen Kammereintrag mit angibt. Weil das doch danach klingt, als sei man nur recht teuer zu haben. Und eigentlich braucht ein normaler Büromitarbeiter ja keinen Eintrag, weil ja der Chefe seine Unterschrift gibt. Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, ob darauf geachtet wird? |
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Social Bookmarks: Bei einer Bewerbung auf eine Angestelltenstelle im Architekturbüro würde ich den Kammereintrag weglassen, denn sonst sieht es so aus, als wolltest Du Dich nur allzuschnell selbständig machen. | |
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Beitrag Datum: 22.08.2011 Uhrzeit: 16:27 ID: 44740 | Social Bookmarks: Ja genau, weil es auch eigentlich keine Qualifikation für die Anstellung an sich darstellt. Es sei denn, die wollen einen vorlageberechtigten Mitarbeiter; nur das habe ich in noch keiner Stellenbeschreibung gelesen. Dass man möglicherweise eingetragen ist, um die Versorgung zu haben, steht ja auf einem anderen Blatt. Also es lieber auf dem Lebenslauf weglassen, richtig? |
Social Bookmarks: Ich kenn mich da nicht aus, aber warum sollte man diese Information weglassen? Wer Kammermitglied ist, könnte sich auch direkt selbstständig machen. Für Bewerbungsverfahren des Architekturbüros ist es doch auch immer ganz gut, wenn in der Mitarbeiterliste mehrere Architekten (Kammermitglieder) geführt werden, und das Büro nicht nur aus 30 Angestellten und einem Kammermitglied (dem Chef) besteht Im übrigen wäre das ggf. dadurch ersichtlich, dass Du Dich im Briefkopf, oder wo auch immer, als Architekt bezeichnest
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 23.08.2011 Uhrzeit: 00:21 ID: 44745 | Social Bookmarks: na als Architekt sollte man doch in die Kammer, allein schon wegen dem Versorgungswerk. Die Mitgliedschaft spielt m.M keine Rolle, so daß man sie auch nicht erwähnen muss. |
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jani1975: Offline
Beitrag Datum: 23.08.2011 Uhrzeit: 08:57 ID: 44747 | Social Bookmarks: wenn du dich als architekt bewirbst zeigt das schon das du in der kammer sein musst. sonst darfst du dich ja nicht so nennen. und ich wiederum würde mich ja auch so nennen wollen in einer bewerbung. außerdem musst du es ja spätestens angeben wenn es um die lohnabrechnung geht, bzgl der rentenkassenbeiträge |
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kommanda: Offline
Beitrag Datum: 23.08.2011 Uhrzeit: 09:54 ID: 44748 | Social Bookmarks: Sehr merkwürdig, mit welch kruder Logik hier so mancher argumentiert. z.B. "Weil das doch danach klingt, als sei man nur recht teuer zu haben." Diese Denkweise impliziert doch schon, dass man sich unter Wert verkaufen will. Und im nächsten Thread regen sich dieselben Leute wieder darüber auf, dass in Architekturbüros zu wenig gezahlt wird. Dabei scheint die Sache doch ganz einfach. Entweder ich besitze eine Qualifikation (=voll ausgebildeter Architekt), die ich dann auch ganz selbstverständlich angebe, oder der Arbeitgeber muss davon ausgehen, dass ich noch als Absolvent zu bewerten bin, dem noch Erfahrung in der ein oder anderen Leistungsphase fehlt. In letzterem Fall werde ich dann auch in der Konsequenz unter Wert bezahlt. Ich überlege mir gerade, ob es Vertreter anderer Berufe gibt, die in Ihrer Bewerbung freiwillig eine Qualifikation weglassen würden. mfg |
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Beitrag Datum: 23.08.2011 Uhrzeit: 11:49 ID: 44749 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
Ich habe den Eindruck, daß Architekten in kleineren Büros gleich aussortiert werden. Unter dem Motto: Es kann nur einen Architekten im Büro geben. | ||
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jani1975: Offline
Beitrag Datum: 23.08.2011 Uhrzeit: 12:19 ID: 44750 | Social Bookmarks: in den meisten stellenangeboten die ich kenne werden architekten gesucht und keine absolventen. daher bewerbe ich mich doch auch als solcher.... und warum sollte sich ein dipl. ing mit 5 j berufserfahrung eigentlich nicht in die kammer eintragen wollen? |
Social Bookmarks: Man sollte erwähnen, daß die Sprache auf dem Arbeitsmarkt durchaus eine andere ist, als die die das Architektenrecht vorsieht. Sucht ein Arbeitgeber einen Architekten, dann meint man i.d.R. einen Dipl.-Ing. für Architektur. Der Kammereintrag spielt dann normalerweise keine Rolle. Es sei denn, es steht ausdrücklich dabei z.B. mit Planvorlageberechtigung oder Kammereintrag. Man kann sich getrost als "Architekt" bewerben, ohne das man in der Kammer ist. Ein möglicher AG erkennt die Umstände ohne weitere Erklärungen. Dafür gibt's einen Lebenslauf. Die Bezeichnung "Architekt" ist keine Qualifikation im eigentlichen Sinn, sondern zeigt nur an, daß man Mitglied einer Architektenkammer ist. Architekt dürfen sich auch viele Leute ohne Architekturstudium nennen (z.B. Bautechniker mit ausreichender Berufserfahrung). | |
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Beitrag Datum: 23.08.2011 Uhrzeit: 14:30 ID: 44754 | Social Bookmarks: Warum sollte er? Kostet nur und macht Arbeit/Kosten beim Umziehen in ein anderes Bundesland. Außerdem muß man sich an die "Standesregeln" halten, fühlt sich also immer irgendwie überwacht etc. Kann man sich also eigentlich als Angestellter sparen. Allein die Architektenversorgung wäre ein Grund. Die ist mitunter aber auch mit Nachteilen behaftet, könnte dennoch einen Eintrag rechtfertigen. |
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jani1975: Offline
Beitrag Datum: 23.08.2011 Uhrzeit: 15:20 ID: 44755 | Social Bookmarks: ich will in die kammer alleine schon weil ich mich auch architektin nennen möchte. und natürlich wegen der vorlageberechtigung. hab mich nur noch nicht entschieden ob nrw oder rlp. und in ein büro wo man einen wegen einer kammermitgliedschaft nicht beschäftigen möchte, möchte ich dann eh nicht arbeiten. |
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Beitrag Datum: 23.08.2011 Uhrzeit: 15:33 ID: 44756 | Social Bookmarks: Das ist der eigentliche Grund, warum es noch Architektenkammern gibt. Weil man da rein will, um sich Architekt zu schimpfen. Auch du wirst merken, daß sonst recht wenig bis gar nichts von der Kammer kommt, und du eigentlich allein für das Tragen des Titels "Architekt" bezahlst. Insoweit ein gutes Geschäftskonzept! |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 23.08.2011 Uhrzeit: 16:47 ID: 44759 | Social Bookmarks: Kann man so nicht sagen, neben dem Architektenblatt kommt da schon einiges an Unterstützung, die muss man sich natürlich abholen |
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Beitrag Datum: 23.08.2011 Uhrzeit: 17:17 ID: 44760 | Social Bookmarks: Zitat:
Unterstützung abholen, welche denn? Meinst du die Auskunft am Telefon? Die kann auch ein Nicht-Mitglied einholen. Einzeltermine sind meistens nicht oder mit enormen Wartezeiten zu haben. Ist aber wohl von Kammer zu Kammer verschieden. Geändert von Archiologe (23.08.2011 um 17:47 Uhr). Grund: hat noch was dazu geschrieben... | |
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