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Social Bookmarks: Ich kenn mich da nicht aus, aber warum sollte man diese Information weglassen? Wer Kammermitglied ist, könnte sich auch direkt selbstständig machen. Für Bewerbungsverfahren des Architekturbüros ist es doch auch immer ganz gut, wenn in der Mitarbeiterliste mehrere Architekten (Kammermitglieder) geführt werden, und das Büro nicht nur aus 30 Angestellten und einem Kammermitglied (dem Chef) besteht ![]() Im übrigen wäre das ggf. dadurch ersichtlich, dass Du Dich im Briefkopf, oder wo auch immer, als Architekt bezeichnest ![]()
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 22.12.2008
Beiträge: 492
k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 22.08.2011 Uhrzeit: 23:21 ID: 44745 | Social Bookmarks: na als Architekt sollte man doch in die Kammer, allein schon wegen dem Versorgungswerk. Die Mitgliedschaft spielt m.M keine Rolle, so daß man sie auch nicht erwähnen muss. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 42
jani1975: Offline
![]() Beitrag Datum: 23.08.2011 Uhrzeit: 07:57 ID: 44747 | Social Bookmarks: wenn du dich als architekt bewirbst zeigt das schon das du in der kammer sein musst. sonst darfst du dich ja nicht so nennen. und ich wiederum würde mich ja auch so nennen wollen in einer bewerbung. außerdem musst du es ja spätestens angeben wenn es um die lohnabrechnung geht, bzgl der rentenkassenbeiträge |
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