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Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Frag mich gerade, ob es vielleicht sogar eher hinderlich ist, wenn man in einer Bewerbung einen Kammereintrag mit angibt. Weil das doch danach klingt, als sei man nur recht teuer zu haben. Und eigentlich braucht ein normaler Büromitarbeiter ja keinen Eintrag, weil ja der Chefe seine Unterschrift gibt. Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, ob darauf geachtet wird? |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Bei einer Bewerbung auf eine Angestelltenstelle im Architekturbüro würde ich den Kammereintrag weglassen, denn sonst sieht es so aus, als wolltest Du Dich nur allzuschnell selbständig machen. |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Ja genau, weil es auch eigentlich keine Qualifikation für die Anstellung an sich darstellt. Es sei denn, die wollen einen vorlageberechtigten Mitarbeiter; nur das habe ich in noch keiner Stellenbeschreibung gelesen. Dass man möglicherweise eingetragen ist, um die Versorgung zu haben, steht ja auf einem anderen Blatt. Also es lieber auf dem Lebenslauf weglassen, richtig? |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Ich kenn mich da nicht aus, aber warum sollte man diese Information weglassen? Wer Kammermitglied ist, könnte sich auch direkt selbstständig machen. Für Bewerbungsverfahren des Architekturbüros ist es doch auch immer ganz gut, wenn in der Mitarbeiterliste mehrere Architekten (Kammermitglieder) geführt werden, und das Büro nicht nur aus 30 Angestellten und einem Kammermitglied (dem Chef) besteht ;) Im übrigen wäre das ggf. dadurch ersichtlich, dass Du Dich im Briefkopf, oder wo auch immer, als Architekt bezeichnest ;) |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? na als Architekt sollte man doch in die Kammer, allein schon wegen dem Versorgungswerk. Die Mitgliedschaft spielt m.M keine Rolle, so daß man sie auch nicht erwähnen muss. |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? wenn du dich als architekt bewirbst zeigt das schon das du in der kammer sein musst. sonst darfst du dich ja nicht so nennen. und ich wiederum würde mich ja auch so nennen wollen in einer bewerbung. außerdem musst du es ja spätestens angeben wenn es um die lohnabrechnung geht, bzgl der rentenkassenbeiträge |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Sehr merkwürdig, mit welch kruder Logik hier so mancher argumentiert. z.B. "Weil das doch danach klingt, als sei man nur recht teuer zu haben." Diese Denkweise impliziert doch schon, dass man sich unter Wert verkaufen will. Und im nächsten Thread regen sich dieselben Leute wieder darüber auf, dass in Architekturbüros zu wenig gezahlt wird. Dabei scheint die Sache doch ganz einfach. Entweder ich besitze eine Qualifikation (=voll ausgebildeter Architekt), die ich dann auch ganz selbstverständlich angebe, oder der Arbeitgeber muss davon ausgehen, dass ich noch als Absolvent zu bewerten bin, dem noch Erfahrung in der ein oder anderen Leistungsphase fehlt. In letzterem Fall werde ich dann auch in der Konsequenz unter Wert bezahlt. Ich überlege mir gerade, ob es Vertreter anderer Berufe gibt, die in Ihrer Bewerbung freiwillig eine Qualifikation weglassen würden. ;) mfg |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Zitat:
Zitat:
Ich habe den Eindruck, daß Architekten in kleineren Büros gleich aussortiert werden. Unter dem Motto: Es kann nur einen Architekten im Büro geben.:D |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? in den meisten stellenangeboten die ich kenne werden architekten gesucht und keine absolventen. daher bewerbe ich mich doch auch als solcher.... und warum sollte sich ein dipl. ing mit 5 j berufserfahrung eigentlich nicht in die kammer eintragen wollen? |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Man sollte erwähnen, daß die Sprache auf dem Arbeitsmarkt durchaus eine andere ist, als die die das Architektenrecht vorsieht. Sucht ein Arbeitgeber einen Architekten, dann meint man i.d.R. einen Dipl.-Ing. für Architektur. Der Kammereintrag spielt dann normalerweise keine Rolle. Es sei denn, es steht ausdrücklich dabei z.B. mit Planvorlageberechtigung oder Kammereintrag. Man kann sich getrost als "Architekt" bewerben, ohne das man in der Kammer ist. Ein möglicher AG erkennt die Umstände ohne weitere Erklärungen. Dafür gibt's einen Lebenslauf. Die Bezeichnung "Architekt" ist keine Qualifikation im eigentlichen Sinn, sondern zeigt nur an, daß man Mitglied einer Architektenkammer ist. Architekt dürfen sich auch viele Leute ohne Architekturstudium nennen (z.B. Bautechniker mit ausreichender Berufserfahrung). |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Zitat:
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AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? ich will in die kammer alleine schon weil ich mich auch architektin nennen möchte. und natürlich wegen der vorlageberechtigung. hab mich nur noch nicht entschieden ob nrw oder rlp. und in ein büro wo man einen wegen einer kammermitgliedschaft nicht beschäftigen möchte, möchte ich dann eh nicht arbeiten. |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Zitat:
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AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Kann man so nicht sagen, neben dem Architektenblatt kommt da schon einiges an Unterstützung, die muss man sich natürlich abholen ;) |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Zitat:
Unterstützung abholen, welche denn? Meinst du die Auskunft am Telefon? Die kann auch ein Nicht-Mitglied einholen. Einzeltermine sind meistens nicht oder mit enormen Wartezeiten zu haben. Ist aber wohl von Kammer zu Kammer verschieden. |
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