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Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Frag mich gerade, ob es vielleicht sogar eher hinderlich ist, wenn man in einer Bewerbung einen Kammereintrag mit angibt. Weil das doch danach klingt, als sei man nur recht teuer zu haben. Und eigentlich braucht ein normaler Büromitarbeiter ja keinen Eintrag, weil ja der Chefe seine Unterschrift gibt. Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, ob darauf geachtet wird? |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Bei einer Bewerbung auf eine Angestelltenstelle im Architekturbüro würde ich den Kammereintrag weglassen, denn sonst sieht es so aus, als wolltest Du Dich nur allzuschnell selbständig machen. |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Ja genau, weil es auch eigentlich keine Qualifikation für die Anstellung an sich darstellt. Es sei denn, die wollen einen vorlageberechtigten Mitarbeiter; nur das habe ich in noch keiner Stellenbeschreibung gelesen. Dass man möglicherweise eingetragen ist, um die Versorgung zu haben, steht ja auf einem anderen Blatt. Also es lieber auf dem Lebenslauf weglassen, richtig? |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Ich kenn mich da nicht aus, aber warum sollte man diese Information weglassen? Wer Kammermitglied ist, könnte sich auch direkt selbstständig machen. Für Bewerbungsverfahren des Architekturbüros ist es doch auch immer ganz gut, wenn in der Mitarbeiterliste mehrere Architekten (Kammermitglieder) geführt werden, und das Büro nicht nur aus 30 Angestellten und einem Kammermitglied (dem Chef) besteht ;) Im übrigen wäre das ggf. dadurch ersichtlich, dass Du Dich im Briefkopf, oder wo auch immer, als Architekt bezeichnest ;) |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? na als Architekt sollte man doch in die Kammer, allein schon wegen dem Versorgungswerk. Die Mitgliedschaft spielt m.M keine Rolle, so daß man sie auch nicht erwähnen muss. |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? wenn du dich als architekt bewirbst zeigt das schon das du in der kammer sein musst. sonst darfst du dich ja nicht so nennen. und ich wiederum würde mich ja auch so nennen wollen in einer bewerbung. außerdem musst du es ja spätestens angeben wenn es um die lohnabrechnung geht, bzgl der rentenkassenbeiträge |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Sehr merkwürdig, mit welch kruder Logik hier so mancher argumentiert. z.B. "Weil das doch danach klingt, als sei man nur recht teuer zu haben." Diese Denkweise impliziert doch schon, dass man sich unter Wert verkaufen will. Und im nächsten Thread regen sich dieselben Leute wieder darüber auf, dass in Architekturbüros zu wenig gezahlt wird. Dabei scheint die Sache doch ganz einfach. Entweder ich besitze eine Qualifikation (=voll ausgebildeter Architekt), die ich dann auch ganz selbstverständlich angebe, oder der Arbeitgeber muss davon ausgehen, dass ich noch als Absolvent zu bewerten bin, dem noch Erfahrung in der ein oder anderen Leistungsphase fehlt. In letzterem Fall werde ich dann auch in der Konsequenz unter Wert bezahlt. Ich überlege mir gerade, ob es Vertreter anderer Berufe gibt, die in Ihrer Bewerbung freiwillig eine Qualifikation weglassen würden. ;) mfg |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Zitat:
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Ich habe den Eindruck, daß Architekten in kleineren Büros gleich aussortiert werden. Unter dem Motto: Es kann nur einen Architekten im Büro geben.:D |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? in den meisten stellenangeboten die ich kenne werden architekten gesucht und keine absolventen. daher bewerbe ich mich doch auch als solcher.... und warum sollte sich ein dipl. ing mit 5 j berufserfahrung eigentlich nicht in die kammer eintragen wollen? |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Man sollte erwähnen, daß die Sprache auf dem Arbeitsmarkt durchaus eine andere ist, als die die das Architektenrecht vorsieht. Sucht ein Arbeitgeber einen Architekten, dann meint man i.d.R. einen Dipl.-Ing. für Architektur. Der Kammereintrag spielt dann normalerweise keine Rolle. Es sei denn, es steht ausdrücklich dabei z.B. mit Planvorlageberechtigung oder Kammereintrag. Man kann sich getrost als "Architekt" bewerben, ohne das man in der Kammer ist. Ein möglicher AG erkennt die Umstände ohne weitere Erklärungen. Dafür gibt's einen Lebenslauf. Die Bezeichnung "Architekt" ist keine Qualifikation im eigentlichen Sinn, sondern zeigt nur an, daß man Mitglied einer Architektenkammer ist. Architekt dürfen sich auch viele Leute ohne Architekturstudium nennen (z.B. Bautechniker mit ausreichender Berufserfahrung). |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Zitat:
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AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? ich will in die kammer alleine schon weil ich mich auch architektin nennen möchte. und natürlich wegen der vorlageberechtigung. hab mich nur noch nicht entschieden ob nrw oder rlp. und in ein büro wo man einen wegen einer kammermitgliedschaft nicht beschäftigen möchte, möchte ich dann eh nicht arbeiten. |
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AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Kann man so nicht sagen, neben dem Architektenblatt kommt da schon einiges an Unterstützung, die muss man sich natürlich abholen ;) |
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Unterstützung abholen, welche denn? Meinst du die Auskunft am Telefon? Die kann auch ein Nicht-Mitglied einholen. Einzeltermine sind meistens nicht oder mit enormen Wartezeiten zu haben. Ist aber wohl von Kammer zu Kammer verschieden. |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Daß man in die Kammer eingetragen ist, ist dohc eine Art von Qualifikation, die Einsteiger nicht haben. Nur Architekten können darauf kommen soetwas, was Geld wert ist zu verschweigen um billiger eingestellt zu werden. Bekommt Ihr etwa zu viel? Dann sagt doch ihr studiert noch! Dann könnt Ihr Euch im Gehaltsfred ausheulen. Glaubt Ihr ein BWLer würde so eine Frage stellen? Ich kenne übrigens ein Büro in Stuttgart, das einer 40-jährigen beim Vorstellungsgespräch erklärt hat, daß jeder beim AiP-Gehalt anfängt bei denen. Also keine Sorge, man wird in unserer Branche sicher genug Chefs finden die einen auch mit Eintragung ausbeuten wollen. |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Zitat:
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AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Dann wäre das völlig richtig ja ;) |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Zitat:
Bekomme halt oft die Antwort, daß ich überqualifiziert sei, obwohl ich eigentlich nach Berufserfahrung auf die Stelle passen würde. Jetzt suche ich halt nach Erklärungen und eine wäre der Kammereintrag. |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Dann wäre wohl die beste Lösung so eine Stelle vorübergehend anzunehmen und weiter nach einer zu suchen, die Deiner Quali entspricht. Ähnliche Gedanken mache ich mir übrigens auch gerade. Ich suche nämlich auch nen Job, habe allerdings im Moment einen und auch seit kurzem ne Kammereintragung. Ich habe auch das Gefühl, daß geringere Erpressbarkeit unattraktiv macht, auf dem Architektenarbeitsmarkt. Komische Branche... Im Bereich BWL und Maschinenbau werden erfahrene Leute höher gehandelt weil man weiß, daß es sich lohnt mehr zu bezahlen, für mehr Erfahrung. Architektenchefs sehen nur absolute Zahlen. Je weniger monetär investiert wird desto besser scheint es Ihnen, weil sie glauben dann am Ende des Monats mehr Geld für sich übrig zu haben. |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Zitat:
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AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Zitat:
Finde es überhaupt schlimm, daß solche Fortbildungen so teuer sind. 275€ für ein Eintagesseminar "Natursteinmauerwerk – Untersuchen und Instandsetzen", als Mitglied immer noch 175€. Sowas sollte für Kammermitglieder eigentlich kostenlos sein. |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? @Nightfly Ich denke, es geht nur ums Geld. Lieber stellen die einen Absolventen ein und nehmen damit in Kauf, daß dieser erstmal gar nichts kann, außer ein bißchen Planarbeit, als einen erfahrenen Architekten einzustellen, der auch mal aufmuckt, wenn das Gehalt einfach nicht zu seiner Verantwortung paßt. Es gibt halt viel Kleinkram im Büro und Projektsteuerung wird in kleineren Büros meistens vom Chef gemacht, der sich das auch nicht gern aus der Hand nehmen läßt. Ich habe auch festgestellt, daß in den Stellenanzeigen oft nach Gehaltsvorstellungen gefragt wird. Geht man da über 30.000€, ist die Chance ein Vorstelluungsgespräch zu bekommen gleich Null.:o |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Zitat:
Man muß natürlich einschätzen können, was einem ein guter Mitarbeiter wert ist, denn "billige" Arbeitskräfte sind bekanntermassen selten gute Arbeitskräfte. Leider ist "billig" in der Architekturbranche, aber deutlich weniger als in manch andere Branche. Das Gleiche gilt für "normal" und "gut" bezahlte Arbeitskräfte im Architekturbereich. Thema Kammer: Würden sich mehr Leute in der Kammerarbeit, besonders in der regionalen Kammergruppenarbeit, engagieren, dann würde man merken, daß die Kammer mehr sein kann als Geldeintreiber und Titelspender. Hier sitzen teilweise fähige Leute, die in Sachen Pressearbeit, Umgang mit Medien und Formulierung/Durchsetzung berufspolitischer Ziele einiges los haben. Nur brauchen sie Input und Unterstützung der Mitglieder. Wenn man dann sieht, daß sich beispielsweise in unserer Kammergruppe von 290 Mitgliedern nur ca. 10! Architekten für gemeinsame Ziele und berufspolitische Verbesserungen einsetzen, braucht man sich nicht über dieses Weltbild zu den Architektenkammern zu wundern. Mit den hier oft vollmundig geforderten Verbesserungen der Gesamtsituation scheint es somit auch nicht weit her zu sein. Anscheinend geht's fast allen noch zu gut, sonst würde man mal mit anpacken. |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Zitat:
Ansonsten: Kammerzugehörigkeit gehört in die Bewerbung. Sei es im Titel, Lebenslauf etc.. Und wenn jemand einen Architekt sucht dann schliesst er meiner Meinung nach Dipl.-Ings, AIPs usw. mit ein sofern er nicht ausdrücklich in der Anzeige Planvorlageberechtigung etc. verlangt. Es werden zuweilen durchaus Studenten als Praktikanten unter "Architekt" gesucht, das ist anscheinend auch kein Problem. |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Zitat:
Dann heißt es normalerweise: Ablage P ! Zitat:
Auch werden die Berufserfahrungen genau definiert: Absolvent, 3; 5 Jahre etc. Kammermitgliedschaft und Vorlageberechtigung waren aber nie dabei... |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Also ich finde es ganz OK, wenn die nach dem Gehalt fragen beim Bewerbungsschreiben. Dann braucht man auch nicht hin, wenns eh nichts taugt. Nichts ist ärgerlicher als einen Vormittag zu opfern für einen, der einem nur nen McJob anbieten will. Dann lieber gleich ausssortiert werden und das Feld anderen überlassen. |
AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? Zitat:
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AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? das mit den Gehaltsvorstellungen könnte man auch schön umdrehen. 2000 brutto/monat Und beim Gespräch sagt man dann wenn Sie nachfragen: "klar ist das ersnstgemeint, aber ich geh am 15." ;) |
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