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AIP in der Schweiz - wie geht sowas? Also meine Gedanken zu dem Thema begannen als ich mich für die MAS- Programme (Master of Advanced Studies) an der ETH Zürich zu interessieren begonnen habe. Insbesondere interessiert mich der MAS Wohnen, doch die Fragen soll hier generell ausgelegt werden, da das Thema sicher auch andere interessiert. Die meisten Programme für Weiterbildung von Architekten setzen eine Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren vorraus. Was auch wirklich nachzuvollziehen ist, da ein akademischer Sprössling meist wenig mit den tatsächlichen Abläufen eines Projektes vertraut ist - egal wie gut die FH oder Uni, die man besucht hat. Nun weiss ich von Baden-Württemberg sicher, dass ein Pflichtpraktikum von mindestens 2 Jahren zu absolvieren ist bevor man in die Architektenkammer aufgenommen wird. Das trifft sich super, weil man sich ja dann direkt nach dem AiP auch für eine Weiterbildung bewerben kann. Was mich zu folgenden Fragen führt: Gilt die Verpflichtung zum AiP in allen Bundesländern? Gilt eine Verpflichtung zum AiP auch in der Schweiz? Und in welche Architektenkammer werde ich aufgenommen, wenn ich mein AiP in der Schweiz absolviert habe? Und ausserdem: die Schweiz ist kein EU-Land, darf man da überhaupt ohne weiteres sein AiP machen? Ich weiss von Kommilitonen, dass ein Auslandspraktikum ohne große Umstände möglich ist, aber im AiP ist man ja unter ganz anderen Bedingungen angestellt. Da ist man ja auch beruflich versichert etc... oder? Wäre sehr dankbar, wenn jemand Erfahrungen mitzuteilen hat oder mich in eine bestimmte Richtung weisen kann. Gruß, Angelos |
AW: AIP in der Schweiz - wie geht sowas? Gilt die Verpflichtung zum AiP in allen Bundesländern? Die Verpflichtung gilt nicht in allen Bundesländern. Gilt eine Verpflichtung zum AiP auch in der Schweiz? In der Schweiz gibt es kein AIP. Und in welche Architektenkammer werde ich aufgenommen, wenn ich mein AiP in der Schweiz absolviert habe? Du wirst in die Architektenkammer aufgenommen, wo Dein Wohnsitz bei der Anmeldung ist. Und ausserdem: die Schweiz ist kein EU-Land, darf man da überhaupt ohne weiteres sein AiP machen? S.o. |
AW: AIP in der Schweiz - wie geht sowas? danke für die Auskuft derlange00! Das beantwortet ja schon so einiges. Was ich eber dennoch gern erfahren würde ist, mit welchen verwaltungsterchnischen Verfahren man zu rechnen hat, wenn man in der Schweiz angestellt werden will. Gibt es evt. einen Unterschied wenn man nur auf geringe Zeit - also 2-3 Jahre mit Absicht auf eine Weiterbildung da wohnen möchte? Wie sieht es mit der Versicherung aus? Wäre dankbar für Auskünfte jeglicher Art. Bin als Student was Bürokratie angeht noch etwas grün hinter der Ohren. Meine einzige Arbeitserfahrung ist ein Zeitraum als Werkstudent gewesen und da habe ich so wenig verdient, dass es unbesteuert gewesen ist. Gruß, Angelos |
AW: AIP in der Schweiz - wie geht sowas? |
AW: AIP in der Schweiz - wie geht sowas? Gibt es evt. einen Unterschied wenn man nur auf geringe Zeit - also 2-3 Jahre mit Absicht auf eine Weiterbildung da wohnen möchte? Keinen Unterschied. Wie sieht es mit der Versicherung aus? Versicherung ist obligatorisch und wird vom Arbeitnehmer alleine getragen. |
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