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Hans is on a distinguished road

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Datum: 06.02.2012
Uhrzeit: 23:42
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Planungsbüro gründen

#1 (Permalink)
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Hallo liebe Foren-diskutierer,
ich hätte folgende Frage an euch. Ich bin seit recht kurzem Architektur-absolvent, aber noch kein Architekt; also noch nicht in der Kammer. Ich habe das große Glück, dass ich wahrscheinlich bald mein erstes Haus planen darf. Da es aber zu groß ist, darf ich es nicht selber einreichen und brauche einen Architekten, der mir die Geschichte unterschreibt. Da ich ein wenig Angst habe, das Projekt einfach jemandem zu übergeben, bei dem ich dann angestellt werde, habe ich mir überlegt selber ein Planungsbüro zu gründen und eine Versicherung abzuschließen. Dann könnte ich doch enen Architekten als Planungspartner hinzuziehen? Bevor ich eine teure Versicherung abschließe, wollte ich fragen, ob jemand in einer änlichen Situation schon mal war, oder mir auch so Rat geben könnte. Wie kann ich vielleicht anders sicherstellen, dass ich selber entwerfen kann und nicht womöglich einfach gefeuert werde und gar nichts mehr davon habe?
Vielen vielen dank!
Hans

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Datum: 07.02.2012
Uhrzeit: 08:57
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AW: Planungsbüro gründen

#2 (Permalink)
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Wichtig für Dich wäre es eine Prognose und einen Kosten-/Investitionsplan zu erstellen. Den ganzen Aufwand nur für ein Projekt zu betreiben ist sicher nicht ratsam. Daher wäre es für Dich wichtig, dass Du im Anschluß Aussicht auf weitere Projekte hast. Du brauchst sicher ein gewisses Startkapital, da Du z.B. nicht mehr mit Studentenversionen arbeiten kannst. 10.000 Euro sind am Anfang ganz schnell weg.
Letztlich kann der Bauherr in einem Vertrag bestimmen, daß Du die Leistungsphasen 1-3 und 5-9 übernimmst und ein anderer Architekt mit Bauvorlageberechtigung die Leistungsphase 4. Der wird vermutlich etwas mehr als die 6% nach HOAI dafür verlangen, wenn er sonst nichts machen darf, und keine Haftung für die anderen Dinge übernehmen wollen. Eine Berufshaftpflicht musst Du in jedem Fall abschließen.

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Datum: 07.02.2012
Uhrzeit: 22:47
ID: 46074



AW: Planungsbüro gründen #3 (Permalink)
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Du kannst Dich ja auch im Bekanntenkreis umhören, nach jemandem der schon eingetragen ist und Erfahrung damit hat. Mit dem kannst Du Dich dann einigen, wieviel er dazu beiträgt und wie Ihr das Honorar aufteilt. So würde ich es an Deiner Stelle machen.

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Datum: 08.02.2012
Uhrzeit: 12:05
ID: 46077



AW: Planungsbüro gründen #4 (Permalink)
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Wie sieht das eigentlich mit einer GmbH Gründung aus?
Habe gehört, man könnte für 2 Euro Stammkapital bereits eine gründen? Dann wäre das persönliche Risiko vergleichsweise gering.


Dann gibts da auch noch die Architeken GmbH. Nur da scheint das Stammkapital auf 25.000 Euro festgelegt zu sein.

Hier mal ein Link dazu:

Die Architekten GmbH: Gestaltungsoption oder Holzweg? - Baurecht fr Architekten: Urteile, Rechtsprechung im Bauwesen | BauNetz.de

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Datum: 08.02.2012
Uhrzeit: 16:13
ID: 46078



AW: Planungsbüro gründen #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archiologe Beitrag anzeigen
Dann gibts da auch noch die Architeken GmbH. Nur da scheint das Stammkapital auf 25.000 Euro festgelegt zu sein.
Das Stammkapital für eine Gmbh ist eigentlich immer 25.000 Euro, wobei Du mind. 12.500 Euro einlegen musst. Aber auch die kannst Du letztlich verwenden, so dass Du keine Reserven aufbauen musst.

Ich hatte mich auch zu Beginn meiner Selbständigkeit für verschiedene Unternehmensformen interessiert, auch ein GmbH. Es bringt für einen Architekten aber kaum etwas, weil Du letztlich fast immer persönlich haftbar bist.

Auch in Deinem Link steht das deutlich drin:

Zitat:
Von vorherein sollte aber auch klar sein, dass die Rechtsform der Architekten-GmbH nicht ein Allheilmittel für die Ausübung des Architektenberufs darstellen kann. Auch die Architekten-GmbH vermag den Architekten nicht vor sämtlichen Haftungsrisiken zu schützen. Neben der schon erwähnten "Durchgriffshaftung" kann ein Architekten-Gesellschafter unter Umständen im Rahmen einer deliktischen Haftung (siehe ...), insbesondere bei Verletzungen von Gesundheit und Eigentum Dritter, mit seinem Privatvermögen in Anspruch gegenommen werden. Solange lediglich die Architekten-Gesellschafter bauvorlageberechtigt sind, werden sie auch einer öffentlich-rechtlichen Ordnungshaftung, u.a. aus entsprechenden Vorschriften der Landesbauordnungen, ausgesetzt bleiben
Es gibt natürlich auch "billigere" Unternehmensformen wie z.B. LTDs...

Aber ganz ehrlich, diese Unternehmen "riechen" schon von Anfang an. Als seriöser Architekt würde ich mir so was nicht antun.

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Datum: 08.02.2012
Uhrzeit: 17:57
ID: 46085



AW: Planungsbüro gründen #6 (Permalink)
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Meinte eigentlich die UG (haftungsbeschränkt), umgangssprachlich auch Mini GmbH genannt. Da reicht 1 € Stammkapital.

Link

Na ja, war klar. Den Architekten haben sie immer als erstes am Schlafittchen...

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